Autor Thema: Mitnahme Stufenlaufzeit bei Höhergruppierung  (Read 1568 times)

Marienkäfer236

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 2
Hallo zusammen,

ich wechsele zum 1.4 nahtlos in ein neues Arbeitsverhältnis vom AVR in den TVöD.
Die Tätigkeit bleibt die selbe und ich steige mit dem neuen Vertrag von Stufe 2 auf in Stufe 3.
Eingruppiert bin ich dann weiterhin im TVöD SuE 11b.

Nun meine Frage. Gibt es eine Möglichkeit oder ein Argument (Bindung von qualifizierten Arbeitskräften..), meine aktuelle Stufenlaufzeit, trotz der Höhergruppierung, beizubehalten?

Vielleicht kann mir da jemand weiterhelfen.  :)




D-x

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 222
Antw:Mitnahme Stufenlaufzeit bei Höhergruppierung
« Antwort #1 am: 21.02.2025 13:58 »
"Höhergruppierung" und "neues Arbeitsverhältnis" passt nicht zusammen, ebenso wie (dann aber nicht mehr von Bedeutung) "Höhergruppierung" und "weiterhin (im TVöD SuE 11b)". Geht es eher um eine Höherstufung bei Arbeitgeberwechsel, insofern Du nun in der Stufe 3 eingestellt wirst, zuvor aber in der Stufe 2 warst?

Dein Anliegen ist nun, die in der Stufe 2 verbrachte Zeit auf die in der Stufe 3 zu verbringende Zeit angerechnet zu bekommen? Da schließt sich der Kreis, letztlich ist das Verhandlungssache, sofern förderliche Erfahrung vorhanden ist.

In der Regel hätte man diese Verhandlung vor der Einstellung und ggf. Unterzeichnung des Arbeitsvertrags führen müssen, dies ist dies nämlich auch für den Personalrat relevant bei der Mitbestimmung.

Derartige Anrechnung von Zeiten passieren selten bei entsprechend dürftiger Bewerberlage und/oder wenn sich der Wunschkandidat sonst nicht verpflichten lässt. Ein Anspruch besteht nicht und viele Arbeitgeber wenden diese Möglichkeit auch gar nicht an. Sofern dies nicht durch einschlägige Berufserfahrung geboten war wirkt es ja so, als sei Dir der neue Arbeitgeber mit der Stufe 3 bereits entgegengekommen.

Marienkäfer236

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 2
Antw:Mitnahme Stufenlaufzeit bei Höhergruppierung
« Antwort #2 am: 21.02.2025 15:25 »
Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung.

Genau, es geht darum, dass ich vorher in Stufe 2 war und nun beim neuen Arbeitgeber in Stufe 3 einsteige.
Ich hab mich falsch ausgedrückt und meinte eigtl nicht die Gruppierung, sondern eben die Stufe.

Natürlich ist der neue Arbeitgeber mir mit der höheren Stufe bereits entgegengekommen. Nichtsdestotrotz wollte ich gerne meine Möglichkeiten kennen, da die Verhandlung noch aussteht, weil noch kein Vertrag unterschrieben ist.

Wäre alternativ eine erneute Verhandlung über die Stufe nach der Probezeit eine Alternative?

SozPädBW

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 30
Antw:Mitnahme Stufenlaufzeit bei Höhergruppierung
« Antwort #3 am: 21.02.2025 16:33 »
Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung.

Genau, es geht darum, dass ich vorher in Stufe 2 war und nun beim neuen Arbeitgeber in Stufe 3 einsteige.
Ich hab mich falsch ausgedrückt und meinte eigtl nicht die Gruppierung, sondern eben die Stufe.

Natürlich ist der neue Arbeitgeber mir mit der höheren Stufe bereits entgegengekommen. Nichtsdestotrotz wollte ich gerne meine Möglichkeiten kennen, da die Verhandlung noch aussteht, weil noch kein Vertrag unterschrieben ist.

Wäre alternativ eine erneute Verhandlung über die Stufe nach der Probezeit eine Alternative?

Was ist denn dein Ziel? Inwieweit soll da noch mehr vereinbart werden? Du bekommst doch schon eine höhere Erfahrungsstufe.

FearOfTheDuck

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 2,439
Antw:Mitnahme Stufenlaufzeit bei Höhergruppierung
« Antwort #4 am: 21.02.2025 16:50 »
Nach Beginn über die Stufe zu verhandeln, ist. i.d.R. nicht drin.

KlammeKassen

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 3,400
Antw:Mitnahme Stufenlaufzeit bei Höhergruppierung
« Antwort #5 am: 21.02.2025 19:34 »
Höhere Stufe ist doch schon sehr freundlich; kann mir nicht vorstellen, dass noch mehr geht.

Die höhere Stufe ist ja eigentlich schon ein höheres Anerkennen von Zeiten als eigentlich vorliegt.