Autor Thema: neu verheiratet - Kinder der Ehefrau im Familienzuschlag?  (Read 3453 times)

BBeamter73

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ich bin seit kurzem verheiratet und wohne mit Frau und ihren Kindern (das sind nicht meine leiblichen Kinder) zusammen in der Wohnung. Ich habe gehört, dass man auch Familienzuschlag für Kinder des Ehepartners erhalten kann. Wie funktioniert das?
Meine Frau ist nicht Beamtin und berufstätig. Ihre Kinder sind 16, 21 und 23. Letztere beiden studieren.

SGLBund

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Einfach bei der zuständigen Besoldungsstelle anrufen und die entsprechenden Anträge für den Familienzuschlag schicken lassen, die kennen sich ja aus. Musste da die Kinder eintragen, die zuständige Familienkasse für das Kindergeld, die Kindergeldnummer und das war es dann. Den Abruf der Daten da haben die dann alleine gemacht.

Bastel

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ich bin seit kurzem verheiratet und wohne mit Frau und ihren Kindern (das sind nicht meine leiblichen Kinder) zusammen in der Wohnung. Ich habe gehört, dass man auch Familienzuschlag für Kinder des Ehepartners erhalten kann. Wie funktioniert das?
Meine Frau ist nicht Beamtin und berufstätig. Ihre Kinder sind 16, 21 und 23. Letztere beiden studieren.

Wenn ich mich recht erinnere, muss das Kindergeld offiziell auf dich laufen.

Max Bommel

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Nein, das ist nicht notwendig.

Einigung2023

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ich bin seit kurzem verheiratet und wohne mit Frau und ihren Kindern (das sind nicht meine leiblichen Kinder) zusammen in der Wohnung. Ich habe gehört, dass man auch Familienzuschlag für Kinder des Ehepartners erhalten kann. Wie funktioniert das?
Meine Frau ist nicht Beamtin und berufstätig. Ihre Kinder sind 16, 21 und 23. Letztere beiden studieren.

Wenn ich mich recht erinnere, muss das Kindergeld offiziell auf dich laufen.

Das ist nur notwendig, wenn beide verbeamtet sind.

Rentenonkel

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Die Heiratsurkunde, die Geburtsurkunden der Kinder und ein Nachweis über die Meldeanschriften der Stiefkinder (möglicherweise auf einem Vordruck des Dienstherrn) muss meines Wissens nach auch vorgelegt werden

Batto

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Meine Erfahrungen hierzu:

1. Als ich verbeamtet wurde war es so, dass das Kindergeld auf meine Frau lief. Ich habe dann nachgefragt ob ich irgendetwas tun muss um den Familienzuschlag zu erhalten. Da wurde mir gesagt, dass es zwingend erforderlich ist, dass das Kindergeld auf mich läuft. Wir haben das ganze dann umgemeldet.

2. Es stand kurz im Raum, dass meine Nichte bei uns einzieht. Hier habe ich die gleiche Frage gestellt, ob ich hier einen Familienzuschlag erhalten könne. Die Antwort war die gleiche aber dieses mal schriftlich:

Zitat
Guten Morgen Herr XX

ich habe jetzt eine Antwort von unserer Juristin in Ihrem Fall bekommen.

Es ist so, wie sie schon ausgeführt haben, das Sie das Kindergeld für Ihre Nichte erhalten müssen um hier den Familienzuschlag 2 zu erhalten.

Ich bitte Sie in diesem Fall die beigefügte Erklärung zum Familienzuschlag auszufüllen und eine Kopie des Kindergeldbescheides beizufügen.

Ich denke mal, dass diese Antwort genauso auf Stiefkinder übertragbar wäre.

Max Bommel

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Nein, es ist bei Stiefkindern nicht notwendig, selber das Kindergeld zu beziehen. Sie müssen nur mit der KiMu verheiratet sein und im gemeinsamen Haushalt leben.


Johnny75

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Nein, es ist bei Stiefkindern nicht notwendig, selber das Kindergeld zu beziehen. Sie müssen nur mit der KiMu verheiratet sein und im gemeinsamen Haushalt leben.

Nur zur Ergänzung: Es ist auch bei eigenen Kindern nicht notwendig, es muss nur die grundsätzliche Kindergeldberechtigung gegeben sein.

Es wäre im vorliegenden Fall noch zu prüfen, ob der leibliche Vater der Kinder (der ja nach wie vor diesen gegenüber unterhaltspflichtig ist) ebenfalls Beamter ist und bereits Familienzuschlag bezieht. Ist nicht unbedingt wahrscheinlich, aber sicher ist sicher...

Thorin

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Nein, das ist nicht notwendig.
Doch das ist immer und auf jeden Fall notwendig! Bei mir ging es auch nicht anders.

Max Bommel

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Nein, das ist nicht notwendig.
Doch das ist immer und auf jeden Fall notwendig! Bei mir ging es auch nicht anders.

Bitte bei vorhandener Ahnungslosigkeit entsprechende Posts einfach unterlassen...

Matze1986

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§40 Absatz 1 Nr. 4 BBesG --> sinngemäß: wem Kindergeld zusteht oder zustehen würde

Also muss das Kindergeld nicht zwangsläufig durch den Beamten selbst bezogen werden, um den FamZ zu erhalten!

Sepp0rl

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Nein, das ist nicht notwendig.
Doch das ist immer und auf jeden Fall notwendig! Bei mir ging es auch nicht anders.

Bitte bei vorhandener Ahnungslosigkeit entsprechende Posts einfach unterlassen...

Wurde zum 01.02.25 verbeamtet und auch bei mir wurde explizit darauf hingewiesen, dass ich das Kindergeld bekommen muss um FZ 2 zu bekommen. Man hatte mir das bereits bei Einstellung gesagt und wir haben das dann direkt auf mich laufen lassen. Meine Frau ist auch im ÖD allerdings Tarif. Und obwohl ich im KG Bescheid stehe, prüfen die immer noch und ich bekomme wahrscheinlich im Mai den FZ nachgezahlt von Februar bis April.

Von daher kann ich die Aussage von Thorin so bestätigen.

Matze1986

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Von daher kann ich die Aussage von Thorin so bestätigen.

Ist aber Bundesbeamte betreffend falsch!

In welcher Behörde sind Sie denn eingestellt worden?

Matze1986

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Einzig und allein bei der Reduzierung der Wochenarbeitsstunden von 41h auf 40h muss das Kindergeld direkt bezogen werden! (...bei Kindern bis zum 12. LJ)