Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Aushebelung der Gleitzeit durch vorgezogene "Meetings"
Geschädigter:
Hallo,
meine regulär "festgelegte" Wochenarbeitszeit ist "offiziell" von 7 - 12 Uhr. Ich bin kein Pförtner oder sowas, der wirklich pünktlich 7 Uhr da sein muss.
Bei uns gilt eigentlich die Gleitzeitregelung "ab 10 sollte man dann spätestens da sein" laut Personalerin.
Wie verhalte ich mich jetzt, wenn ständig wiederkehrende (Web-)Meetings 8 Uhr angesetzt werden, ich aber keine Lust habe um diese Uhrzeit schon im Büro zu sein?
Irgendwie fühle ich mich da in meiner freien Nutzung von Gleitzeit irgendwie verarscht...
2strong:
Was steht denn "offiziell" und "uneigentlich" in Deinem.Arbeitsvertrag resp. in Eurer Dienstvereinbarung?
Tagelöhner:
Üblicherweise setzt sich bei sowas doch das dienstliche Interesse an der Durchführung um 8:00 Uhr durch, und der Arbeitgeber macht dann halt von seinem Weisungsrecht gebrauch oder nicht.
Wenn das schon für dich unzumutbar ist, wäre vielleicht Bürgergeld etwas für dich. ;D
Riecht nach einem Vertreter der Gen-Z ;D.
Geschädigter:
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Geschädigter:
--- Zitat von: Tagelöhner am 22.02.2025 10:34 ---Üblicherweise setzt sich bei sowas doch das dienstliche Interesse an der Durchführung um 8:00 Uhr durch, und der Arbeitgeber macht dann halt von seinem Weisungsrecht gebrauch oder nicht.
--- End quote ---
Es kann doch aber nicht sein, dass "jeder Scheiß" dann ein vermeintlich "dienstliches Interesse" ist und die Gleitzeit nicht wirklich mehr existiert.
Und das weil IT-Projektleiter (in Teilzeit mit 2 Kinder daheim vom Homeoffice aus) halt keinen anderen Termin mehr fürs Meeting Zeit haben...
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