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Aushebelung der Gleitzeit durch vorgezogene "Meetings"

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Tagelöhner:
Was im dienstlichen Interesse ist und wie er sich intern dazu organisiert, bestimmt halt dein Arbeitgeber.
Du bist hier in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis, jederzeit dazu befugt alles arbeitsrechtlich prüfen und ggf. arbeitsgerichtlich korrigieren zu lassen.

Ich sehe bis jetzt nicht, warum sich dein Arbeitgeber hier nicht korrekt verhalten soll. Er hat vielleicht eine Interessenabwägung durchzuführen, bevor er seine Festlegungen trifft.

Hart:
Lieber Geschädigter,

Es ist wahrlich eine Zumutung von Dir zu erwarten um 8 Uhr Morgens an einem Meeting teilzunehmen,

ich denke du solltest dich vom sturen öffentlichen Dienst lösen und dich der
Privatwirtschaft zuwenden die sicher sehr viel mehr Verständnis für deinen persönlichen
Work - Life Balance hat ;D Sei Dir gewiss jeder da draußen wäre grundglücklich dich in seinem Team zu haben ::)
 
gruß
Hart

MoinMoin:

--- Zitat von: Geschädigter am 22.02.2025 10:39 ---
--- Zitat von: Tagelöhner am 22.02.2025 10:34 ---Üblicherweise setzt sich bei sowas doch das dienstliche Interesse an der Durchführung um 8:00 Uhr durch, und der Arbeitgeber macht dann halt von seinem Weisungsrecht gebrauch oder nicht.
--- End quote ---

Es kann doch aber nicht sein, dass "jeder Scheiß" dann ein vermeintlich "dienstliches Interesse" ist und die Gleitzeit nicht wirklich mehr existiert.

Und das weil IT-Projektleiter (in Teilzeit mit 2 Kinder daheim vom Homeoffice aus) halt keinen anderen Termin mehr fürs Meeting Zeit haben...

--- End quote ---
In deinem Arbeitsvertrag steht 7:30-12:00 Sollarbeitszeit. Somit darfst du dich zunächst nicht darüber beklagen, wenn um 8:00 Meeting angesetzt werden.
Sofern nicht etwas anderes in der Gleitzeitvereinbarung steht (wir haben Funktionszeit von 9-12 und 14-15:30, da darf der Chef 8:00 ansetzten, man darf aber dann halt auch sagen, nö kann ich nicht) gibt es keinen Grund worüber du dich beklagen könntest.
Du kannst dich nur über dich selber ärgern, dass du keinen besseren Arbeitsvertrag ausgehandelt hast.

2strong:

--- Zitat von: Geschädigter am 22.02.2025 10:09 ---...meine regulär "festgelegte" Wochenarbeitszeit ist "offiziell" von 7 - 12 Uhr. Ich bin kein Pförtner oder sowas, der wirklich pünktlich 7 Uhr da sein muss.

Bei uns gilt eigentlich die Gleitzeitregelung "ab 10 sollte man dann spätestens da sein" laut Personalerin.

--- End quote ---
Die regelmäßige Arbeitszeit beginnt laut DV um 0730, nicht um 0700.

Ungeachtet dessen, und falls Deine Stellung dies gestattet: Sag doch einfach, dass Du nicht mehr in der Schule bist und regelmäßige Besprechungen bitte später terminiert werden sollen. Um 0930 oder 1000 ist der Tag ja auch noch jung.

Casa:
Die Rahmenarbeitszeit beschreibt, du kannst inberhalb dieser Zeit arbeiten. Die Sollzeit beschreibt, du musst innerhalb dieser Zeit arbeiten. Die Sollzeit beginnt Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 07:30 Uhr und endet 12:00 Uhr. Zu dieser Zeit musst du arbeiten.

Ich sehe für das 08:00 Uhr angesetzte Meeting an den zuvor genannten Tagen kein arbeitsrechtliches Problem.

Oder arbeitest du in Teilzeit oder ergibt sich aus dem restlichen Vertrag, dass Sollzeit etwas anderes als Arbeitspflicht / Anwesenheitspflicht bedeutet?

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