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Aushebelung der Gleitzeit durch vorgezogene "Meetings"
2strong:
--- Zitat von: Casa am 22.02.2025 20:56 ---Die Sollzeit beschreibt, du musst innerhalb dieser Zeit arbeiten. Die Sollzeit beginnt Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 07:30 Uhr und endet 12:00 Uhr. Zu dieser Zeit musst du arbeiten.
--- End quote ---
Woraus schließt Du, dass innerhalb der SOLL-Zeit gearbeitet werden MUSS? Das würde jedenfalls dem Sinn einer offenbar bestehenden Gleitzeitregekung widersprechen. Die Definition der Sollzeit ist jedenfalls nicht übermittelt. Vielleicht würde der fehlende Teil der DV (Abschnitt 4.1 lit. a + b) weiterhelfen.
FearOfTheDuck:
Ich finde diese DV merkwürdig. Es gibt einen Gleitzeitrahmen von 06:30 Uhr-20:00 Uhr und dann diese komische "Sollzeit" frühs 07:30 Uhr-12:00 Uhr und je nach WAZ nachmittags 12:30 Uhr-max. 16:02 Uhr.
Diese Sollzeit ist dann Mo, Di, Do, Fr für Vollzeit 8h und 1 min sowie Mi 8h und 2 min.
Informell heißt es noch, man müsse bis 10 Uhr da sein, das taucht aber in der DV gar nicht auf.
Also entweder gibt es hier einen Gleitzeitrahmen, dann verstehe diese Sollzeit nicht und sie ist überflüssig. Oder es gibt de facto keinen Gleitzeitrahmen, weil die Soll-Zeit diesen praktisch nicht zulässt. Oder?
Lämpel:
Im Juristendeutsch definiert "soll" einen Regelfall, der nicht immer zwingend einzuhalten ist sondern von dem in Ausnahmefällen(!) Abweichungen möglich sind. Regelmäßig später zu kommen als per "soll" vorgesehen dürfte keine solche Ausnahme mehr sein...?
dregonfleischer:
--- Zitat von: Hart am 22.02.2025 10:55 ---
Hallo natuerlich ist das eine Zumutung wenn die Gleitzeit bis 1000 Uhr hat man keine Meeeting um 800 anzusetzen
Lieber Geschädigter,
Es ist wahrlich eine Zumutung von Dir zu erwarten um 8 Uhr Morgens an einem Meeting teilzunehmen,
ich denke du solltest dich vom sturen öffentlichen Dienst lösen und dich der
Privatwirtschaft zuwenden die sicher sehr viel mehr Verständnis für deinen persönlichen
Work - Life Balance hat ;D Sei Dir gewiss jeder da draußen wäre grundglücklich dich in seinem Team zu haben ::)
gruß
Hart
--- End quote ---
troubleshooting:
--- Zitat von: Lämpel am 23.02.2025 07:24 ---Im Juristendeutsch definiert "soll" einen Regelfall, der nicht immer zwingend einzuhalten ist sondern von dem in Ausnahmefällen(!) Abweichungen möglich sind. Regelmäßig später zu kommen als per "soll" vorgesehen dürfte keine solche Ausnahme mehr sein...?
--- End quote ---
Nicht ganz, verwaltungsrechtlich lässt eine Soll-Vorschrift nur einen sehr eingeschränkten Handlungsspielraum zu. Der weiterführende Text, unter welchen Voraussetzungen von der Soll-Vorschrift abgewichen werden darf sagt, dass aus dienstlichen Gründen die Regelarbeitszeit anders geregelt werden darf.
Schon das ist ein Widerspruch, da einmal von Sollarbeitszeit gesprochen wird und dann die Regelarbeitszeit abwichen darf, welche aber hier im Ausschnitt nicht beschrieben ist.
Grundsätzlich sehe ich aber im Text keinen definierten Ausnahmetatbestand, der ein abweichen zulässt. Und genau dieser Ausnahme bedarf es, ansonsten ist "soll" = "muss".
Insofern bin ich bei Fear, dass ist eine -sehr vorsichtig gesagt - merkwürdige DV. Und ohne klare Ausnahmen (sei es festgelegt oder wie auch immer), steht da eine fixe Arbeitszeit für alle Vollzeitbeschäftigten, keine Gleitzeit.
Die folgend erwähnte Rahmenzeit kann damit maximal für Überstunden herhalten.
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