Autor Thema: Freiwillig gesetzlich krankenversichert  (Read 1522 times)

Paganini

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Freiwillig gesetzlich krankenversichert
« am: 23.02.2025 08:05 »
Hallo, bin neu hier und würde mich freuen, die eine oder andere kompetente Antwort auf meine Frage zu bekommen. Ich bin seit 1991 im Öffentlichen Dienst beschäftigt . War immer gesetzl. krankenversichert. Seit ein paar Jahren dann freiwillig gesetzl. versichert. Wenn ich in Rente gehe, komme ich dann in die Krankenversicherung der Rentner oder muss ich weiter mich freiwillig gesetzl. krankenversichern ( PKV will ich nicht ) ?

Danke und schöne Grüße aus Berlin

SamFisher

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Antw:Freiwillig gesetzlich krankenversichert
« Antwort #1 am: 23.02.2025 11:04 »
Das ist alles hier ausführlich erklärt:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/In-der-Rente/Kranken-und-Pflegeversicherung-der-Rentner/kranken-und-pflegeversicherung-der-rentner_node.html

Deine Frage ist die erste Antwort bei „Was sind meine Alternativen?“

Warnstreik

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Antw:Freiwillig gesetzlich krankenversichert
« Antwort #2 am: 24.02.2025 09:36 »
Bei dem was du schreibst solltest du in die GKV der Rentner kommen - wie im Link beschrieben musst du dafür 9/10 deiner zweiten Erwerbshälfte gesetzlich versichert sein. Dabei ist es egal ob freiwillig oder pflichtversichert.

Saxum

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Antw:Freiwillig gesetzlich krankenversichert
« Antwort #3 am: 24.02.2025 10:29 »
Hallo, bin neu hier und würde mich freuen, die eine oder andere kompetente Antwort auf meine Frage zu bekommen. Ich bin seit 1991 im Öffentlichen Dienst beschäftigt . War immer gesetzl. krankenversichert. Seit ein paar Jahren dann freiwillig gesetzl. versichert. Wenn ich in Rente gehe, komme ich dann in die Krankenversicherung der Rentner oder muss ich weiter mich freiwillig gesetzl. krankenversichern ( PKV will ich nicht ) ?

Danke und schöne Grüße aus Berlin

Im vorliegenden Sachverhalt steht voraussichtlich der Einstieg bzw. die Pflichtmitgliedschaft in die KVdR offen, wenn die Mitgliedschaft in der GKV bis zum Renteneintritt ununterbrochen fortgesetzt wird und eine gesetzliche Rente bezogen wird.

Rentenonkel

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Antw:Freiwillig gesetzlich krankenversichert
« Antwort #4 am: 24.02.2025 10:50 »
In der KVdR wird pflichtversichert, wer eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung beantragt, einen Rentenanspruch hat und die sogenannte Vorversicherungszeit erfüllt. Diese ist erfüllt, wenn seit der erstmaligen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bis zur Rentenantragstellung (Rahmenfrist) mindestens 9/10 der zweiten Hälfte dieses Zeitraums eine Mitgliedschaft (aufgrund einer Pflichtversicherung oder freiwilligen Versicherung) oder eine Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung bestanden hat.

Die KVdR ist ausgeschlossen, wenn und solange

- Versicherungspflicht nach anderen gesetzlichen Vorschriften besteht (zum Beispiel aufgrund einer Beschäftigung   oder einer selbständigen Tätigkeit als landwirtschaftlicher Unternehmer, wegen des Bezugs von Arbeitslosengeld oder von Bürgergeld), 

- eine hauptberuflich selbständige Tätigkeit ausgeübt wird,

- Krankenversicherungsfreiheit vorliegt (zum Beispiel als Beamter oder wegen einer Beschäftigung mit einem Entgelt oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze).

Da in der Rentenversicherung die Hinzuverdienstgrenze abgeschafft wurde, greift die KVdR also nicht automatisch bereits mit Renteneintritt sondern frühestens mit Aufgabe der Beschäftigung. Wenn man neben der Rente unverändert weiterarbeitet und die JEG übersteigt, bleibt man zunächst freiwillig versichert. Erst mit Aufgabe der Beschäftigung greift dann die KVdR.