Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Dienstjubiläum
Schokokeks:
Ist es denn so wichtig, was für ein Datum auf einem Stück Papier steht? ???
andi1504:
Soweit auf das Arbeitsverhältnis damals der BAT Anwendung fand, waren Zeiten eines Grundwehr-/Ersatzdienstes vollständig auf die Dienstzeit nach § 20 BAT anzurechnen. Im Rahmen der Überleitung zum TVöD wurden diese Zeiten für die Anwendung des § 23 Abs. 2 TVöD als Beschäftigungszeit im Sinne des § 34 Abs. 3 TVöD berücksichtigt (siehe § 14 Abs. 2 TVÜ). Insofern solltest Du Dein 25-jähriges Jubiläum am 01.03.2025 haben.
Für den Bereich BAT-O gab es meines Wissens eine solche Dienstzeitregelung nicht. Bin mir hier aber nicht sicher.
BAT:
Es gibt keine Dienstzeit mehr im TVÖD, auch nicht als Bestandsschutz.
Die Beschäftigungszeit beginnt hier erst am 01.01.2001, kann also auch von einer Aktivität, die bis Oktober 20 herrschte nicht unterbrochen worden sein.
andi1504:
--- Zitat von: BAT am 25.02.2025 11:39 ---Es gibt keine Dienstzeit mehr im TVÖD, auch nicht als Bestandsschutz.
Die Beschäftigungszeit beginnt hier erst am 01.01.2001, kann also auch von einer Aktivität, die bis Oktober 20 herrschte nicht unterbrochen worden sein.
--- End quote ---
Natürlich gibt es für die vom BAT in den TVöD übergeleiteten Beschäftigten einen Bestandsschutz. Dieser ist in Bezug auf die Dienstzeit geregelt im § 14 Abs. 2 TVÜ ("des BAT anerkannte Dienstzeit").
BAT:
Das Stichwort ist "anerkannt". Sollte dies bereits erfolgt sine, hätte TE die Frage nicht stellen müssen. Insofern dürfte sie bei Überleitung nicht anerkannt worden sein und dies ist - meines Wissens - nicht mehr nachholbar.
Navigation
[0] Message Index
[*] Previous page
Go to full version