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Student in PKV ziehen? Möglich ist es, aber sinnvoll? Risiken?
bab:
Ich bin frisch verbeamtet und wechsele in die PKV. Unser ältestes Kind studiert und darf, da die Familienversicherung wegfällt, auch während des Studiums noch in die PKV wechseln.
Das Kind braucht eine medizinische Versorgung, die in der PKV besser wäre als in der GKV und ich würde ihm gerne ein paar Jahre dieser besseren Versorgung ermöglichen.
Aber wie sinnvoll ist das denn, diese bessere Versorgung über die PKV zu beziehen? Mir ist grundsätzlich klar, dass es die Beihilfe nur für die Zeit des Kindergeldbezugs gibt und wir danach einige Jahre die PKV-Beiträge komplett selbst zahlen müssen. Ich habe es durchgerechnet, das könnten wir tragen.
Nun wüsste ich aber gerne, was in dem Fall passiert, dass unser ältestes Kind aus irgendwelchen, vermutlich schlimmen, Gründen nach dem Studium keine SV-pflichtige Beschäftigung aufnehmen könnte. Sind wir dann für unser Leben verpflichtet, die PKV-Beiträge zu zahlen? Das verändert die Rechnung.
Ich bin mir auch nicht sicher, ob das ein Risiko ist, dass wir mit einer Versicherung absichern können. Wenn jemand eine Idee hat, freue ich mich, sie zu hören.
Eine Alternative wäre, die besseren Behandlungen privat zu bezahlen. Damit ist das Risiko überschaubar, aber das Kind wird leider nicht allgemein besser versorgt.
Private Zusatzversicherungen in der GKV sind eher nicht möglich, durch die Gesundheitsprüfungen würde besagtes Kind nicht kommen.
Saxum:
Mit Wegfall des Beihilfeanspruchs ist die Private Krankenversicherung auf 100% hochskalieren, das verkauft die Krankenversicherung gerne als Option ist aber festgeschrieben in § 199 VVG. Ohne Gesundheitsfragen nur innerhalb der ersten 6 Monaten.
Wenn die Konstellation eintritt, dass man nach dem Studium Erwerbslos ist und die Private Krankenversicherung noch besteht, erhält man auch über das Bürgergeld einen Zuschuss zur Privaten Krankenversicherung
https://www.arbeitsagentur.de/datei/Merkblatt-ZuschussKVPV_ba015400.pdf
Man könnte dem Grunde nach dann auch in den Basistarif wechseln und diesen dann aufgrund "festgestellter Hilfsbedürftigkeit" halbieren lassen, dann trägt hier der Träger dem Grunde nach die gesamten Kosten.
Ein Wechsel in den Basistarif ist aber *nicht* verpflichtend, man erhält den Zuschuss auch im regulären Tarif. Die "Halbierung des Beitrages" ist aber halt nur im Basistarif möglich, man kann aber *jederzeit* in diesen Wechseln auch später, auch wenn man den Zuschuss schon erhält.
Was ich in dieser Konstellation persönlich als Laie empfehlen würde, weil ich das auch machen würde, wäre der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Das wäre für das Kind wenn es sich jetzt als Student einschreibt auch sogar vorteilhafter hinsichtlich der Voraussetzungen zum Abruf der Berufsunfähigkeit. Ideal natürlich, wenn der Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung möglich ist. Alternativ ggf. Grundfähigkeitsabsicherung oder ein ausreichend hoher Tagessatz in der Pflegezusatzversicherung ab Stufe 2 / Bahr-Pflege für den Fall der Pflegebedürftigkeit.
Mit einer ausreichend unterfütterten Berufsunfähigkeitsversicherung kann dann das Kind auch "aus eigener Tasche" für die Private Krankenversicherung zahlen, sofern der Fall einer Berufsunfähigkeit eintritt. Wenn bis dahin keine Private Krankenversicherung mehr besteht ist die Berufsunfähigkeitsversicherung trotzdem weiterhin sinnvoll, um den bisherigen Lebensstandard/-qualität soweit wie es geht aufrecht zu halten.
In manchen Bundesländern oder beim Bund besteht weiterhin ein Beihilfeanspruch für das Kind, auch wenn es gesetzlich versichert ist. Je nachdem nur via Familienversicherung oder auch bei freiwilliger Versicherung. Da könnte man dem Grunde nach auch die Versicherung bei der GKV auf das Kostenerstattungsprinzip nach § 13 SGB V umstellen lassen und die Restkosten dann bei der Beihilfe nach dem jeweiligen Satz erstatten lassen.
Ist der Anspruch auf Familienversicherung tatsächlich weg?
Dass alle kumulierten Voraussetzungen nach § 10 SGB V nicht erfüllt sind?
Wenn ihr aber das "Gefühl" habt, es würde langfristig für das Kind aus gesundheitlichen Gründen nicht so gut laufen, dass eine sozialversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit eher stark unwahrscheinlich ist -> hier würde ich tatsächlich die gesetzliche Krankenversicherung empfehlen.
Die Öffnungsaktion (wenn das Kind das auch ziehen muss), gilt im übrigen auch für den Abschluss einer Anwartschaft für die Private Krankenversicherung. Kann man also auch ziehen.
"Der erleichterte Zugang gilt auch für den Abschluss einer Anwartschaftsversicherung, so dass deren Bedingungen auch auf den auf die Anwartschaft folgenden späteren Versicherungsschutz anwendbar sind. Sofern der Versicherer, bei dem eine Anwartschaftsversicherung abgeschlossen wurde, an den Öffnungen teilnimmt oder bei Abschluss teilgenommen hat, besteht der Anspruch auf die Bedingungen der Öffnungen nur bei diesem Unternehmen. "
Öffnungsaktion der PKV, Seite 10
Saxum:
Da ich meinen Beitrag nicht mehr ändern konnte, eine Option besteht meines Wissens nach noch, wenn eine Schwerbehinderung des Kinders im Raum steht und entweder die fünf-Jahres-Frist noch greift (Alt. 1) oder beispielhaft beide Elternteile in der Privaten Krankenversicherung versichert sind (Alt 2) und das Kind natürlich keine Gelegenheit oder Möglichkeit hatte sich gesetzlich zu versichern.
Enge Fristen, aber ist eine Möglichkeit.
§ 9 Abs. 1 Nr. 4 SGB
Alle Angaben natürlich ohne Gewähr, als Laie.
bab:
Danke für deine umfangreichen Gedanken!
Zu den Fragen und Abwägungen:
Besagter Student kann sicher nur über die Öffnungsaktion rein, wegen Vorerkrankungen. Das Szenario einer Schwerbehinderung o.ä., was dazu führen würde, dass der Student keine SV-pflichtige Beschäftigung aufnimmt, ist sehr unwahrscheinlich, aber auch nicht ausgeschlossen. Da geht es um eine schlimme Krankheit oder einen schlimmen Unfall, die wir beide grundsätzlich nicht erwarten. (Ich klopfe mal schnell dreimal auf Holz.)
Er erbringt die Leistungen seines Studienfachs und ist fast in der Regelstudienzeit.
Die BU ist ein super Tipp, danke! Eine BU wird es vermutlich nicht, wegen der Vorerkrankungen, aber eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung würde ihn für die schlimmsten Fälle auch absichern. "Alternativ ggf. Grundfähigkeitsabsicherung oder ein ausreichend hoher Tagessatz in der Pflegezusatzversicherung ab Stufe 2 / Bahr-Pflege für den Fall der Pflegebedürftigkeit." Das werde ich mir dann auch angucken.
Ich hoffe, es ist unschädlich, erst in die PKV zu gehen und danach die BU/EU/... abzuschließen.
In unserem Bundesland wird immer erst geguckt, ob nicht die GKV grundsätzlich zuständig ist und dann zahlt die Beihilfe nicht.
Der Anspruch auf Familienversicherung ist weg, da ich in die PKV gehe. Ich gucke mir trotzdem nach den von dir genannten Paragraphen an.
Steht eine Anwartschaft auch Angehörigen von Beamten offen? Das habe ich anders verstanden.
Danke für deinen Rat!
Saxum:
Ja die Anwartschaft über die Öffnungsaktion steht meines Erachtens nach auch den Angehörigen von Beamt*innen offen, sofern diese berücksichtigungsfähig in der Beihilfe sind. Für meine Kinder hatte ich diese ja auch abgeschlossen.
Trotzdem kann man auch, je nach Vorerkrankung oder Gesundheitsfrage auch bei dem Kind es mittels anonymer Risikovorabfrage versuchen, bei allen Krankenversicherern. Es besteht generell, außer bei einigen Krankenversicherer, im Regelfall keine Verpflichtung das Kind zusammen mit dem Elternteil zu versichern. Wenn tatsächlich echt nur die Öffnungsaktion in Frage kommt, dann natürlich nur die Krankenversicherung wo der Elternteil ist und in der diese Option gezogen wird.
Je nach Versicherungsunternehmen gibt es aber verschiedene Arten von Anwartschaften, während bei einem Versicherungsunternehmen es ohne Laufzeitbegrenzung gilt, gilt es bei einem anderen nur solange die/derjenige in der Beihilfe berücksichtigungsfähig sind und bei einem anderen wiederum gibt es nur eine Option auf 3 Jahre.
Für mich liegt gerade der Sinn einer BU oder auch einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung oder Grundfähigkeitsversicherung darin im "Falle des Falles" neben dem bisherigen Lebensstandard (Wohnung, Verbindlichkeiten, Verpflegung, Versicherungen) auch die Zeit bis zum Renteneintritt zu überbrücken und auch gerade daraus die Beiträge zur privaten Rentenversicherung und gegebenenfalls auch zur privaten Krankenversicherung weiter leisten zu können. Ab dem Zeitpunkt des Renteneintritts hört dann die BU/GU-Absicherung auf und es springt dann sozusagen hier die private Rentenversicherung ein, sofern man eine fortgeführt hat.
Es sollte unschädlich sein was man zuerst abschließt, bei beiden *muss* man die Gesundheitsfragen beantworten. Bei der Berufsunfähigkeit und der Privaten Krankenversicherung handelt es sich um zwei getrennte Sparten. Such mal auf der Suchmaschine nach "Berufsunfähigkeit Aktion" dann sollte man am besten auf eine Webseite kommen in der es einiges an interessanten Informationen zu den jeweiligen Berufsunfähigkeitsversicherungen und verkürzten Gesundheitsfragen gibt. Zu den jeweiligen Anbietern kann ich nichts sagen oder eine Bewertung abgeben, aber sich informieren ist immer gut.
Wenn man das "Glück" hat fallen die Vorerkrankungen nicht in den Abfragezeitraum oder die Fragestellung.
Auch hier gilt es, wie bei der PKV - egal ob man es selbst oder über einen Fachmenschen macht: anonyme Risikovorabfragen und wahrheitsgemäße Angaben. Im Zweifel mehr Angeben als Zuwenig, aber nicht unbedingt "Hosen Runter": sondern möglichst bei der Fragestellung und dem jeweiligen Abfragezeitraum bleiben.
Der Anspruch auf Familienversicherung ist nicht "per se weg" nur weil jemand in die Private Krankenversicherung geht, insbesondere als Beamter. Hier ist schon alleine je nach Besoldungsgruppe und Wochenarbeitszeit oft die Situation gegeben, dass die JAEG unterschritten wird und somit die Familienversicherung bei der Ehepartner*in noch fortgesetzt werden kann, sofern diese selbst auch gesetzlich Krankenversichert ist.
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