Hallo, ich beschäftige mich aktuell Dienstlich mit der Einführung einer Dienstvereinbarung für Bürohunde. Aktuell haben wir ein komplettes Hundeverbote bei uns im Amt, in einer Außenstelle gibt es jedoch einen Therapiehund, da hier mit Kindern gearbeitet wird.
Ungefähre Rahmenbedingungen: Jeder Fachdienst wird individuell geprüft, ob Gebäudetechnisch eine Trennung zwischen Bereichen mit/ohne Hund möglich ist. Weiterhin muss im Fachdienst Desk-Sharing möglich sein. Dies soll bezwecken, dass es für Kundschaft und Mitarbeitern mit Ängsten/Allergien Ausweichmöglichkeiten gibt.
Bürohunde müssen grundsätzlich beantragt und genehmigt werden. Im Antrag wird geprüft ob eine Notwendigkeit besteht (Blinden-/Therapie-/Assistenzhund) oder ein „Freizeithund“ mitgenommen werden darf. Freizeithunde brauchen eine Begleithundeprüfung um Grundsätzlich mal Menschenfreundlich und Stubenrein zu sein.
Ziele der Vereinbarung sind Hauptsächlich die Reduzierung von Stress, Förderung der Motivation und ggf. in Bereichen wie Jugendamt, eine Beruhigung bei schwierigen Gesprächen herbeizuführen. Auch im Rahmen des BGM soll die Bewegung (Gassigehen) gefördert werden. Und halt einen Rahmen, damit es keinen Wildwuchs gibt. Bei Problemen wird die Genehmigung jederzeit zurückgezogen.
Falls es eine Behörde (vorzugsweise Kommunalverwaltung) gibt die bereits Regelungen hat würde ich mich über Informationen freuen. Auch würde ich mich über Informationen freuen, wenn es Regelungen gibt, die es unwiderruflich verbieten würden, mir aber nicht bekannt sind.
Die Umfrage lasse ich für 3 Wochen offen.