Ich würde sagen, da sich das Ruhegehalt am letzten Amt bemisst: Nein, wird sie nicht. Macht ja auch nix, weil A14 trotz wegfallender Zulage immer eine höhere Besoldung ist, als A13. Damit müsste automatisch auch das Ruhegehalt höher sein, wenn ich jetzt keinen groben Denkfehler drin hab...