Autor Thema: [Allg] Qualifiziertes Dienstzeugnis beantragen?  (Read 1688 times)

Lilup

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Hallo,

sollte man bei einem Dienstherrenwechsel vom früheren Dienstherren ein qualifiziertes Dienstzeugnis beantragen? Mir wurde gesagt, dass sei unüblich und nicht notwendig. Vor allem dann nicht, wenn man nur weniger als ein Jahr dort beschäftigt war.

Wird bei späteren Bewerbungen als Beamter erwartet, dass man (wie im Angestelltenverhältnis) seine Dienstzeugnisse vorzuweisen hat? Im Angestelltenverhältnis fällt es ja oft sehr negativ auf, wenn man kein Arbeitszeugnis mitschickt. Ist es bei Bewerbungen von Beamtenpositionen auch so?

Bin noch unschlüssig, weil ich nicht weiß, ob es überhaupt sooo positiv ausfallen würde...und dann wäre es aber auf ewig in der Personalakte.
« Last Edit: 26.02.2025 13:28 von Admin »

Landesdiener

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Antw:[Allg] Qualifiziertes Dienstzeugnis beantragen?
« Antwort #1 am: 27.02.2025 11:43 »
Naja, ob üblich oder nicht, du hast einen Anspruch darauf, zumindest in BW nach § 51 Abs. 5 LBG. Gerade wenn die Beschäftigung kurz war und du deswegen nicht regelbeurteilt wurdest, wäre ein Dienstzeugnis nützlich. Wenn du natürlich davon ausgehst, dass das Zeugnis nicht gut wird, dann beantrage es lieber nicht. Ob einem Personaler dann das nicht vorhandene Zeugnis negativ auffällt oder dich gar dann noch um Beantragung eines solchen bittet, ist die Frage.