Autor Thema: GKV-Prüfung JAEG und Fristen  (Read 1496 times)

InfHorst

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GKV-Prüfung JAEG und Fristen
« am: 12.02.2025 09:54 »
Guten Tag,

derzeit bin ich bei einer PKV versichert und meine Frau in der GKV. Gemeinsam haben wir noch ein Kind welches in der Familienpflichtversicherung meiner Frau mitversichert ist. Durch diesen Umstand findet seitens der GKV eine jährliche Prüfung meines Einkommens statt und bei Überschreitung der Jahresentgeltgrenze müsste das Kind in die freiwillige GKV. Aufgrund der tariflichen Erhöhung zum 1.3. habe ich wohl die JAEG in Jahr 2024 um 300,- EUR überschritten und erhielt vor einigen Tagen einen Brief der GKV das meine Tochter rückwirkend aus der Familienpflichtversicherung ausgeschlossen wird und freiwillig versichert wurde. Unter Nichtbeachtung evt. Beförderungen werde ich in diesem (und folgenden) Jahren allerdings wieder unter der JAEG liegen.

Folgende Frage:

- Wird hierbei nicht ebenfalls  SGB V § 6 Versicherungsfreiheit Absatz 4 angewandt? Sprich, der Ausschluss hätte erst zum 31.12.25 stattfinden können und nur dann, wenn die JAEG in 2025 wieder überschritten wird? 
Zitat
Wird die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschritten, endet die Versicherungspflicht mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie überschritten wird. Dies gilt nicht, wenn das Entgelt die vom Beginn des nächsten Kalenderjahres an geltende Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht übersteigt. Rückwirkende Erhöhungen des Entgelts werden dem Kalenderjahr zugerechnet, in dem der Anspruch auf das erhöhte Entgelt entstanden ist.


Vielen Dank

InfHorst

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Antw:GKV-Prüfung JAEG und Fristen
« Antwort #1 am: 14.02.2025 14:14 »
Also, bisher fand ich noch keine konkrete Antwort, allerdings lässt in einem ähnlichen Fall hier im Forum

https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,118563.msg246783.html#msg246783

das Datum (31.12.) die Vermutung zu, dass hier dem so ist. Eine genauere Antwort wäre natürlich schön. Auch bei mir wurden Werbungskosten nicht berücksichtigt. Geht das nicht erst nach erfolgtem Steuerbescheid?


bab

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Antw:GKV-Prüfung JAEG und Fristen
« Antwort #2 am: 01.03.2025 19:55 »
Ist grundsätzlich eine Anwartschaft für das Kind abgeschlossen, damit der jetzige (so gute) Gesundheitszustand eingefroren wird und das Kind mit in die PKV kann, sobald die JAEG dauerhaft überschritten wird? Eine freiwillilge Versicherung in der GKV ist ja doch um einiges teurer als die alimentierte Rest-PKV von 20 Prozent.