Querstellen kann er sich nur, wenn dienstliche Belange entgegenstehen, da hilft im Zweifel der Personalrat. Ansonsten sind die Tage halt vergeben.
Eine Raubernennung muss im Übrigen nicht in ein anderes Statusamt erfolgen, theoretisch kann es auch bei der ins Spiel eingebrachten A11 bleibe. Der Raub ist einzig auf den Dienstherren bezogen, nicht auf das Statusamt.
Zu 3 noch der Hinweis, dass die Länder und Kommunen (so sie Dienstherreneigenschaft besitzen) andere Erfahrungsstufen und Laufzeiten haben, man wird danach eingestuft und beginnt wieder bei Null auf der Erfahrungsstufe, hat also die gesamte Laufzeit wieder vor sich.