Autor Thema: [Allg] Raubernennung Bund zu Kommune  (Read 2555 times)

Matze1986

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[Allg] Raubernennung Bund zu Kommune
« am: 25.02.2025 14:28 »
Es wurde bereits des Öfteren angesprochen, jedoch relativ "allgemein" und verstreut in den Unterforen.

Mich würde interessieren, wie es in folgendem Fall "abläuft":

Die Kommune X will Beamten Y schnellstmöglich bei sich haben. Der Bund als Dienstherr hat darauf keine Lust und wird auf Zeit spielen. Mehrere Monate bis zu einem Jahr würden ins Land gehen.
Kommune X will das aber nicht und führt eine Raubernennung durch.
Der Beamte Y erhält eine Urkunde mit einem neuen Statusamt (zB: A11 zu A12).
Die (raub-)ernennende Behörde übernimmt die Pensionslasten...

1. Was würde mit Resturlaubstagen aus dem Vorjahr geschehen?

2. Was passiert mit vorhandenen Überstunden?

3. Werden alle Dienstzeiten anerkannt? (Detail: 12 Jahre Soldat + 1,5 Jahre Laufbahnausbildung (die ersten 1,5 Jahre im Soldatenstatus)  + 7 Jahre als Beamter gD) - Erfahrungsstufe gleich?

4. Worauf wäre unbedingt zu achten?

Vielleicht kommen noch mehr Fragen, aber zunächst bitte ich um Hilfestellung für diese.


Zusatz: Kommune in Sachsen-Anhalt
« Last Edit: 26.02.2025 13:28 von Admin »

Rentenonkel

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Antw:Raubernennung Bund zu Kommune
« Antwort #1 am: 25.02.2025 14:38 »
zu 1: Die müssten meines Wissens nach beim alten Dienstherrn vor dem Wechsel in Anspruch genommen werden oder verfallen

zu 2: Die müssten meines Wissens nach beim alten Dienstherrn vor dem Wechsel in Form von Arbeitsbefreiung genommen werden oder verfallen

zu 3 a: Vielleicht, das hängt von den Umständen des Einzelfalles ab und muss der neue Dienstherr im Rahmen der Festsetzung über die ruhegehaltfähigen Dienstzeiten nach den Vorschriften des Landes entscheiden

zu 3 b: In der Regel ja, das hängt allerdings von den Umständen des Einzelfalles ab und muss der neue Dienstherr nach den Vorschriften des Landes entscheiden

zu 4: Die Besoldungsvorschriften von Bund und Land sind unterschiedlich. Auch die Beihilfevorschriften sind unterschiedlich. Daher kann der Beitrag zur KV sich durch den Wechsel Bund - Kommune verändern und selbst bei ansonsten gleicher Besoldungs- und Erfahrungsstufe kann sich die Höhe der Alimentation zum Teil deutlich verändern.

Thomber

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Antw:Raubernennung Bund zu Kommune
« Antwort #2 am: 25.02.2025 14:44 »
Bei einer Raubernennung kann man vorher oft KEINE Üaus, Urlaub usw. ausgleichen, weil alles halt relativ schnell geschieht. Grundsätzlich sollte aber alles verhandelbar sein.   

Wer nicht statusgleich, sondern gleich mit Beförderung übernommen wird, sollte vielleicht die "Kirche im Dorf lassen" und das Thema "Plus-Minuten/ Überstunden" nicht ansprechen. Lfd. Urlaubsanspruch gibt es natürlich aber Rest-Urlaub....  vermutlich auch ne Verhandlungssache   (Wenn das wichtig ist - natürlich vor der Annahme der Urkunde verhandeln)

Matze1986

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Antw:Raubernennung Bund zu Kommune
« Antwort #3 am: 25.02.2025 14:48 »
zunächst Danke für die Antworten.
Das mit den Überstunden ist für mich vollkommen logisch und nachvollziehbar, da würde ich auch kein "Fass aufmachen".

Urlaub aus dem Vorjahr ist tatsächlich ein wichtiger Punkt...auf die 30 Tage aus 2024 würde ich ungern verzichten wollen. Wären es 5-10...kein Ding.

Dass man diesen Abbauen sollte, noch beim alten Dienstherr ist sicherlich nachvollziehbar, jedoch könnte ich mir vorstellen, dass der abgebende Dienstherr sich hier querstellt.

Danke auch für den Hinweis auf Beihilfevorschriften.

BalBund

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Antw:Raubernennung Bund zu Kommune
« Antwort #4 am: 25.02.2025 17:12 »
Querstellen kann er sich nur, wenn dienstliche Belange entgegenstehen, da hilft im Zweifel der Personalrat. Ansonsten sind die Tage halt vergeben.

Eine Raubernennung muss im Übrigen nicht in ein anderes Statusamt erfolgen, theoretisch kann es auch bei der ins Spiel eingebrachten A11 bleibe. Der Raub ist einzig auf den Dienstherren bezogen, nicht auf das Statusamt.

Zu 3 noch der Hinweis, dass die Länder und Kommunen (so sie Dienstherreneigenschaft besitzen) andere Erfahrungsstufen und Laufzeiten haben, man wird danach eingestuft und beginnt wieder bei Null auf der Erfahrungsstufe, hat also die gesamte Laufzeit wieder vor sich.

lotsch

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Antw:Raubernennung Bund zu Kommune
« Antwort #5 am: 25.02.2025 19:29 »
Wie du das beschreibst, wollen die dich unbedingt und sofort haben, also würde ich auch verhandeln. Anscheinend haben sie keinen anderen geeigneten Bewerber. Warum sollen wir es nicht ausnützen, wenn wir einmal wegen dem allgemeinen Personalmangel am längeren Hebel sitzen? Jahrzehnte lang war es umgekehrt und die Dienstherrn haben es ausgenutzt.