Hallo,
ich bin "Sachgebieteleiter IT-Service" Betreue ca. 25 Server Windows / Linux, ca 60 Clients (Windows), 10 mobile Geräte über MDM verteilt über mehrere Standorte.
Ich bin IT-Leiter habe, aber keine weiteren Miterabeiter im IT Bereich, also auch keine Weisungsbefugnis.
(oder doch, da ich auch hin und wieder Handlungsanweisungen im Umgang mit Hardware und Software gebe oder bei der Ausarbeitung von Handlungsanweisungen IT-Sicherheitsrichtlinie mit ausgearbeitet habe?)
Meine Tätigkeitsbeschreibung würde ich mal grob so angeben:
Administration Server / Clients: 20%
IT-Sicherheit, (Firewall, VPN, Endpointsecurity, Einführung SOC, NIS-2 Umsetzung, Überwachung, Patch Management…) 25%
Koordination von externen Dienstleistern 15%
Digitalisierung, Projektplanung, Leitung, und Projektdurchführung: 25%
Dokumentation: 5%
Support Mitarbeiter 10%
Ich plane selbstständig unsere IT Infrastruktur (Servercluster, Virtualisierung mit Proxmox, Backups verteilt über Standorte, Segmentierung IT-Infrastruktur, VPN, Firewall ...) und setze das als alleiniger Mitarbeiter der IT auch selbsständig um.
Wir haben viele Digitalisierungsprojekte, (Erweiterung Fachanwendungen, Einführung DMS, Umsetzung Bürgerportal....) in denen ich nicht unbedingt Projektleiter bin, aber technisch immer beratend zur Seite stehe oder auch die technische Umsetzungen und Umsetzung alleine oder mit externen Dienstleistern durchführe.
Ich habe einen Antrag auf Höhergruppierung von 9b gestellt. Ein externer Dienstleiter hat mich jetzt auf EG 10 eingestuft.
Ich bin der Meinung EG 11 wäre fair.
Dort sind "besondere Fachkenntnisse und besondere Erfahrungen oder eine fachliche Weisungsbefugnis " notwendig.
Ich bin der Meinung dass ich diese defintiv habe. Doch was sind im IT Bereich "besondere Fachkenntnisse und besondere Erfahrungen". Wer kann das einschätzen? Gibt es vieleicht Rechtssprechungen oder Beispiel dafür?
Ich habe keine direkten Mitarbeiter denen ich Aufgaben übertrage. Mein Arbeitgeber ist deshalb der Meinung dass keine Weisungsbefugnis besteht.
Im Rahmen der Wartung und Auslagerung von IT oder im Rahmen der Einführung von neuer Software oder Erweiterung Software arbeite ich mit externen Dienstleistern zusammen und weise diese an. Habe ich damit eine fachliche Weisungsbefugnis? Wenn ja gibt es da Rechtssprechungen oder Dokumente auf welche ich mich berufen kann?
Ich bin für jeden Hinweis dankbar.
Vielen Dank schon mal im Voraus.