Autor Thema: Eingruppierung Leiter IT-Service  (Read 2106 times)

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Eingruppierung Leiter IT-Service
« am: 25.02.2025 17:28 »
Hallo,
ich bin "Sachgebieteleiter IT-Service"  Betreue ca. 25 Server Windows / Linux, ca 60 Clients (Windows), 10 mobile Geräte über MDM verteilt über mehrere Standorte.
Ich bin IT-Leiter habe, aber keine weiteren Miterabeiter im IT Bereich, also auch keine Weisungsbefugnis.
(oder doch, da ich auch hin und wieder Handlungsanweisungen im Umgang mit Hardware und Software gebe oder bei der Ausarbeitung von Handlungsanweisungen IT-Sicherheitsrichtlinie mit ausgearbeitet habe?)

Meine Tätigkeitsbeschreibung würde ich mal grob so angeben:

Administration Server / Clients: 20%
IT-Sicherheit, (Firewall, VPN, Endpointsecurity, Einführung SOC, NIS-2 Umsetzung, Überwachung, Patch Management…) 25%
Koordination von externen Dienstleistern 15%
Digitalisierung, Projektplanung, Leitung, und Projektdurchführung: 25%
Dokumentation: 5%
Support Mitarbeiter 10%

Ich plane selbstständig unsere IT Infrastruktur (Servercluster, Virtualisierung mit Proxmox, Backups verteilt über Standorte, Segmentierung IT-Infrastruktur, VPN, Firewall ...) und setze das als alleiniger Mitarbeiter der IT auch selbsständig um.

Wir haben viele Digitalisierungsprojekte, (Erweiterung Fachanwendungen, Einführung DMS, Umsetzung Bürgerportal....) in denen ich nicht unbedingt Projektleiter bin, aber technisch immer beratend zur Seite stehe oder auch die technische Umsetzungen und Umsetzung alleine oder mit externen Dienstleistern durchführe.

Ich habe einen Antrag auf Höhergruppierung von 9b gestellt. Ein externer Dienstleiter hat mich jetzt auf EG 10 eingestuft.

Ich bin der Meinung EG 11 wäre fair.
Dort sind "besondere Fachkenntnisse und besondere Erfahrungen oder eine fachliche Weisungsbefugnis " notwendig.
Ich bin der Meinung dass ich diese defintiv habe. Doch was sind im IT Bereich "besondere Fachkenntnisse und besondere Erfahrungen". Wer kann das einschätzen?  Gibt es vieleicht Rechtssprechungen oder Beispiel dafür?

Ich habe keine direkten Mitarbeiter denen ich Aufgaben übertrage. Mein Arbeitgeber ist deshalb der Meinung dass keine Weisungsbefugnis besteht.
Im Rahmen der Wartung und Auslagerung von IT oder im Rahmen der Einführung von neuer Software oder Erweiterung Software arbeite ich mit externen Dienstleistern zusammen und weise diese an. Habe ich damit eine fachliche Weisungsbefugnis? Wenn ja gibt es da Rechtssprechungen oder Dokumente auf welche ich mich berufen kann?

Ich bin für jeden Hinweis dankbar.
Vielen Dank schon mal im Voraus.









UNameIT

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Antw:Eingruppierung Leiter IT-Service
« Antwort #1 am: 25.02.2025 18:12 »
Weisungsbefugnis an externe Dienstleister ist auch Weisungsbefugnis.

Ansonsten wäre E11 meiner einschätzung nach E11 das
IT-Sicherheit, (Firewall, VPN, Endpointsecurity, Einführung SOC, NIS-2 Umsetzung, Überwachung, Patch Management…) 25%
Projektleiter und Digitalisierung kann je nach Ausgestaltung E10/E11 sein

Kennst du deine genaue Stellenbeschreibung bzw. Hast du Sie vorliegen? Für E11 braucht man meistens einen Bachelor.

Casa

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Antw:Eingruppierung Leiter IT-Service
« Antwort #2 am: 25.02.2025 18:28 »
Zitat
Im Rahmen der Wartung und Auslagerung von IT oder im Rahmen der Einführung von neuer Software oder Erweiterung Software arbeite ich mit externen Dienstleistern zusammen und weise diese an.

Das ist eher Auftragserteilung aber keine Anweisung.
Wenn die Sekretärin einen Kugelschreiber bestellt, weist sie auch keinen Dritten an, produziere den Kugelschreiber, schicke ihn aus China nach Deutschland, verpacke ihn, lade ihn auf ein Zustellfahrzeug, fahre zum Büro und liefere den Artikel aus.
Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)

UNameIT

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Antw:Eingruppierung Leiter IT-Service
« Antwort #3 am: 25.02.2025 18:49 »
Zitat
Im Rahmen der Wartung und Auslagerung von IT oder im Rahmen der Einführung von neuer Software oder Erweiterung Software arbeite ich mit externen Dienstleistern zusammen und weise diese an.

Das ist eher Auftragserteilung aber keine Anweisung.
Wenn die Sekretärin einen Kugelschreiber bestellt, weist sie auch keinen Dritten an, produziere den Kugelschreiber, schicke ihn aus China nach Deutschland, verpacke ihn, lade ihn auf ein Zustellfahrzeug, fahre zum Büro und liefere den Artikel aus.

Ich verstehe, dass eher so:
Dem Dienstleister wird vorgeschrieben, was er auf welche Art und Weise wann programmieren soll.

Mentlist

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Antw:Eingruppierung Leiter IT-Service
« Antwort #4 am: 26.02.2025 07:28 »
Kennst du deine genaue Stellenbeschreibung bzw. Hast du Sie vorliegen? Für E11 braucht man meistens einen Bachelor.

Einen Bachelor habe ich nicht, aber ein abgechlossenens Fachschulstudium Informatik vor 30 Jahren.
Ich habe damit 30 Jahre Berufserfahrung mit ständiger Weiterbildung.

Mich würden wirklich Beispiele für besondere Fachkenntnisse und besondere praktische Erfahrungen interressieren welche in der E11 gefordert werden.

Schokokeks

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Antw:Eingruppierung Leiter IT-Service
« Antwort #5 am: 26.02.2025 07:42 »
Einen Bachelor habe ich nicht, ....

Na dann passt doch die 10 👍
Quereinsteiger mit Hang zum Monk

MoinMoin

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Antw:Eingruppierung Leiter IT-Service
« Antwort #6 am: 26.02.2025 07:49 »
https://www.mf.niedersachsen.de/download/159305/Eingruppierung_Informations-_und_Kommunikationstechnik_Stand_01.10.2020.pdf
https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/Behoerden/Beratung/Aktuelles/2018/181031_dritte_Auflage_IT-Kommentar.html
https://www.bkpv.de/fileadmin/redaktion/Geschaeftsberichte/2017/Stellenbewertung_Beschaeftigte_in_der_Informations-_und_Kommunikationstechnik.pdf

Hier was zum lesen.

Zitat
Im Rahmen der Wartung und Auslagerung von IT oder im Rahmen der Einführung von neuer Software oder Erweiterung Software arbeite ich mit externen Dienstleistern zusammen und weise diese an.

Das ist eher Auftragserteilung aber keine Anweisung.
Wenn die Sekretärin einen Kugelschreiber bestellt, weist sie auch keinen Dritten an, produziere den Kugelschreiber, schicke ihn aus China nach Deutschland, verpacke ihn, lade ihn auf ein Zustellfahrzeug, fahre zum Büro und liefere den Artikel aus.
fachliche Weisungsbefugnis ist die Überwachung der Dienstleister, wenn sie etwas machen.

Klar ist das Bestellen eines Servers keine fachliche Weisungsbefugnis, aber wenn dann das externe Team kommt und den Server im Rack einbaut, dann ist es fW
Und somit würde ich die oben beschrieben Tätigkeiten auch als solche ansehen und in der 11 verorten.
(macht allerdings nur 15% der Zeit aus, da fehlen also noch 19% 11er Zeitanteile.


Einen Bachelor habe ich nicht, ....

Na dann passt doch die 10 👍
Und nein die EG 10 hat eine Fallgruppe 2 und deswegen ist keinerlei Ausbildungsvoraussetzung für die Tätigkeiten der 10,11,13 notwendig.

Wenn man entsprechende strategische Entscheidungsgewalt hat dann wäre:
Digitalisierung, Projektplanung, Leitung, und Projektdurchführung: 25%

EG13 aus Teil 1 (als wiss HS und damit für dem TE eine EG12

Also man kann bei dem Aufgaben zuschnitt eine Eg11 durchaus vor Gericht durchbringen.

Eine EG12 nicht da mir da die besondere Schwierigkeit als Merkmal fehlt, denn es sind dann doch vielfältige aber keine speziellen Dinge die zu tun sind.



Dpunkt

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Antw:Eingruppierung Leiter IT-Service
« Antwort #8 am: 26.02.2025 10:16 »
Kannst du aber analog auf VKA anwenden. Wir haben vor ein paar Jahren auch alle ITler Stellen hier in unserem LK einer Neubewertung unterzogen und die Richtlinie vom Bund als Orientierungshilfe herangezogen.

D-x

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Antw:Eingruppierung Leiter IT-Service
« Antwort #9 am: 26.02.2025 13:05 »
Wenn man entsprechende strategische Entscheidungsgewalt hat dann wäre:
Digitalisierung, Projektplanung, Leitung, und Projektdurchführung: 25%

EG13 aus Teil 1 (als wiss HS und damit für dem TE eine EG12

Also man kann bei dem Aufgaben zuschnitt eine Eg11 durchaus vor Gericht durchbringen.

Eine EG12 nicht da mir da die besondere Schwierigkeit als Merkmal fehlt, denn es sind dann doch vielfältige aber keine speziellen Dinge die zu tun sind.

Wenn der Gedanke ist, die allgemeinen Tätigkeitsmerkmale anstatt der ITK-Merkmale heranzuziehen: Das kann man sich doch aber nicht aussuchen, oder irre ich? Bei der hier dargestellten Tätigkeitsdarstellung sind aus meiner Sicht die ITK-Tätigkeitsmerkmale einschlägig und anzuwenden.

MoinMoin

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Antw:Eingruppierung Leiter IT-Service
« Antwort #10 am: 26.02.2025 14:31 »
https://www.mf.niedersachsen.de/download/159305/Eingruppierung_Informations-_und_Kommunikationstechnik_Stand_01.10.2020.pdf
https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/Behoerden/Beratung/Aktuelles/2018/181031_dritte_Auflage_IT-Kommentar.html
https://www.bkpv.de/fileadmin/redaktion/Geschaeftsberichte/2017/Stellenbewertung_Beschaeftigte_in_der_Informations-_und_Kommunikationstechnik.pdf



Das Dokument ist gut und aufschlussreich.
Hier geht es aber um Bund und ich unterliege TVöD VKA Kommunen.
Würde es trotzdem Anwendung finden oder kann ich mich auf dort beschriebene Beispiele berufen?
Wie du vielleicht beim Studium der Entgeltordnungen feststellen wirst, gibt es große Parallelen, was die Begrifflichkeiten und EGs angeht und dort kannst du die Begründungen 1 zu1 übernehmen.
(der erste Text ist TV-L

MoinMoin

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Antw:Eingruppierung Leiter IT-Service
« Antwort #11 am: 26.02.2025 15:12 »
Wenn man entsprechende strategische Entscheidungsgewalt hat dann wäre:
Digitalisierung, Projektplanung, Leitung, und Projektdurchführung: 25%

EG13 aus Teil 1 (als wiss HS und damit für dem TE eine EG12

Also man kann bei dem Aufgaben zuschnitt eine Eg11 durchaus vor Gericht durchbringen.

Eine EG12 nicht da mir da die besondere Schwierigkeit als Merkmal fehlt, denn es sind dann doch vielfältige aber keine speziellen Dinge die zu tun sind.

Wenn der Gedanke ist, die allgemeinen Tätigkeitsmerkmale anstatt der ITK-Merkmale heranzuziehen: Das kann man sich doch aber nicht aussuchen, oder irre ich? Bei der hier dargestellten Tätigkeitsdarstellung sind aus meiner Sicht die ITK-Tätigkeitsmerkmale einschlägig und anzuwenden.
Wieso aussuchen? Wenn ich Tätigkeiten eines Informatikers mit wiss. Hochschulausbildung haben, dann sind sie im allg. Teil EG13 eingruppiert, da diese Tätigkeiten nicht im ITK Bereich beschrieben sind.