Autor Thema: [Allg] Anrechnung Vorbeschäftigung auf Erfahrungsstufe Nachweis  (Read 1679 times)

Jon

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Hallo zusammen,

ich habe eine Zusage eines Landes bekommen für ein duales Studium im gD. Verbunden damit einen ausführlichen Fragebogen bzgl. Vorbeschäftigung, da ich bereits rd. 10 Jahre in der Privatwirtschaft verbracht habe.

Nun geht für mich aus dem Fragebogen nicht hervor, wie die Vorbeschäftigungszeiten nachzuweisen sind. Ich möchte hier aber auch keine schlafenden Hunde wecken und aufwändig nachfragen. Da ich in dieser Zeit überwiegend selbstständig war, gibt es auch keinen Vorarbeitgeber zu kontaktieren o.ä..

Daher die Frage, werden zur Vorbeschäftigung Belege verlangt und wenn ja, in welcher Form oder genügen meine Angaben, die ich ja auch mit Unterschrift versichere, aus?

Danke!

Gruß
Jon



« Last Edit: 26.02.2025 13:27 von Admin »

Gewerbler

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Also ich kenne das so, dass man die Zeiten zunächst mal angibt und dann aber durchaus durch Arbeitsverträge und ggf. -zeugnisse (wegen Arbeitsinhalt) nachweisen muss, damit die entsprechenden Zeiten festgesetzt werden können.

Wie das bei Selbstständigen dann läuft ist aber eine gute Frage. Vielleicht über entsprechende Gewerbean-/-abmeldungen, Steuerbescheide oder sowas?

Casa

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Ich habe die selbständige Tätigkeit über das Finanzamt nachgewiesen (Freiberufler), den ungefähren Stundenumfang mitgeteilt und Arbeitsproben eingereicht.
Die Vorerfahrung muss vergleichbar mit den Tätigkeiten im gD sein. Das ist regelmäßig erst dann der Fall, wenn die Tätigkeiten nach einem Studium erfolgten und hinsichtlich der Anforderungen diesem Studium entsprechen.

Wenn du eine Ausbildung als Fleischereifachverkäufer hast und einen Stand für Fischbrötchen betrieben hast, wird das eher nicht ausreichen um Vorerfahrung anerkannt zu bekommen.
Wenn du BWL studiert hast und Geschäftsführer eines Unternehmens warst, wird zumindest ein Teil der Erfahrung für den gehobenen Verwaltungsdienst anerkannt werden können.


Zitat
Daher die Frage, werden zur Vorbeschäftigung Belege verlangt und wenn ja, in welcher Form oder genügen meine Angaben, die ich ja auch mit Unterschrift versichere, aus?

Woher sollen du und wir wissen, was dein Dienstherr im Einzelfall benötigt?
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Jon

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Zitat
Vielleicht über entsprechende Gewerbean-/-abmeldungen, Steuerbescheide oder sowas?

Diese Unterlagen geben zum einen keinen Aufschluss über den Umfang und zum anderen halte ich sie für zu sensibel. Aber ich hab in die gleiche Richtung gedacht.


Zitat
Wenn du BWL studiert hast und Geschäftsführer eines Unternehmens warst, wird zumindest ein Teil der Erfahrung für den gehobenen Verwaltungsdienst anerkannt werden können.

Das trifft es schon eher. Ich hab mich während des BWL-Studiums mit einem Geschäftspartner selbstständig gemacht und war kaufmännischer Leiter des Unternehmens.
Ich hab dann später meinen Anteil am Unternehmen verkauft und bin ausgeschieden. Daher sehe ich das durchaus als anrechnungsfähig an, das war vom Umfang her definitiv nicht unterhalb der Anforderungen dieses Studiums, ums mal zurückhaltend zu formulieren. Bevor jemand fragt, Prioritäten ändern sich im Leben schonmal.



Casa

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Zitat
Das trifft es schon eher. Ich hab mich während des BWL-Studiums mit einem Geschäftspartner selbstständig gemacht und war kaufmännischer Leiter des Unternehmens.
Ich hab dann später meinen Anteil am Unternehmen verkauft und bin ausgeschieden. Daher sehe ich das durchaus als anrechnungsfähig an, das war vom Umfang her definitiv nicht unterhalb der Anforderungen dieses Studiums, ums mal zurückhaltend zu formulieren. Bevor jemand fragt, Prioritäten ändern sich im Leben schonmal.

Dann schreibe etwas zusammen, lass dir das von deinem ehemaligen Mitunternehmer bestätigen. Vorher solltest du aber beim Dienstherren anfragen, welche Unterlagen er benötigt. Relevant wird die detaillierte Beschreibung der Vorbeschäftigung aber erst, wenn du Beamter auf Probe wirst.
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