Beamte und Soldaten > Beamten-Krankenversicherungen
Öffnungsaktion: Antrag stellen = Ablehnung für Normaltarif wird vermerkt?
katika:
@saxum: Weißt Du sicher, dass das geht, eine Anwartschaft über die Öffnungsaktion zu ziehen? Im Netz konnte ich dazu keine Infos finden. Ich hab mich dazu bei einem sehr netten und bisher kompetent erscheinenden Barmenia-Berater erkundigt, der meinte, ich sei nicht die richtige Zielgruppe, das würde nur bei Soldaten etc gehen. Ansonsten könne eine Anwartschaft nur ziehen, wer bereits regulär PKV-versichert war. Obwohl ich es hier im Forum mehrfach anders gelesen habe. Aber vielleicht hat der gute Mann doch nicht so viel Ahnung...?
Saxum:
Falls das Kind keine Vorerkrankungen hat ginge der ganz reguläre Weg über die Normalaufnahme, das schließt auch je nach Krankenversicherer einen Optionstarif (auf x Jahre) oder Anwartschaftstarif ein.
Falls aber erhebliche Vorerkrankungen bestehen, sollte die Öffnungsaktion machbar sein, allerdings natürlich dann nur auf den Grundtarif und ggf. je nach Bundesland den Wahltarif. Je nach Versicherungsunternehmen bzw. "Risiko" kann auch freiwillig ein kleiner oder großer Beihilfeergänzungstarif ohne Anspruch mit dabei sein.
Die Regelung findet sich in der Broschüre zur Öffnungsaktion (LINK).
Vielleicht hat der "gute Mann" auch die Bedingungen nicht ganz gelesen bzw. bei Seite 4 aufgehört zu lesen.
Kapitel I, Abschnitt 2, Buchstabe d) (Seite 5, Absatz 3), Kapitel I, Abschnitt 3, Buchstabe b), Absatz 3 (Seite 8, Absatz 2) und ganz insbesondere Kapitel II, Abschnitt 2, Absatz 3 (Seite 10, Absatz 2).
Keine Gewähr natürlich, aber ist so meines Erachtens nach aus den Bedingungen zur Öffnungsaktion herauslesbar.
katika:
Ach so, es ging hier nicht um ein Kind, sondern um mich selber, und ob für mich eine Anwartschaft über Öffnungsaktion theoretisch möglich wäre. Aus Seite 4 des von Dir verlinkten Dokumentes lese ich tatsächlich Gegenteiliges heraus, und auch danach wird nie davon gesprochen, dass Beamte außerhalb von Heilfürsorge oder Soldaten so einen Anspruch hätten.
Hans1W:
Eine anonyme Risikovoranfrage stellen. Wichtig ist keinen Namen, keine Unterschrift auf den Antrag. Sonst alle Fragen beantworten, besonders die Gesundheitsfragen. Die Rückantwort der Versicherung sollte lauten:
Nehmen wir ohne Aufschlag -> Zuschlagen
Nehmen wir mit Aufschlag -> Prüfen
Nehmen wir nicht. -> weitersuchen bzw. Öffnungsaktion nutzen.
Wenn es einen Risikozuschlag gibt, dann prüfen ob er über 30% ist, wenn ja dann Öffnungsaktion bei dieser Versicherung (Wenn sie es anbietet!) beantragen.
Das Abfragen des möglichen Risikozuschlags muss man für jede Gesellschaft machen die einen interessiert.
Wichtig ist man kann nur einmal den Joker Öffnungsaktion ziehen, bei der Versicherung die man als erstes anfrägt und einen Ablehnt oder nur mit Risikozuschlag aufnehmen würde. Es macht nicht jede Versicherung mit. Es gibt Fristen.
katika:
Hallo Hans1W, vielen Dank für Deine ausführliche Antwort. Evtl werde ich (zusätzlich zu Maklern, die das bereits getan haben), noch ein paar Risikovoranfragen alleine stellen, insbesondere bei Versicherungen, die sie nicht anbieten (wie Debeka, wobei ich hier große Vorbehalte habe, zu einen wegen der fiesen offenen Gesundheitsfrage, zum anderen weil ich schon mehrfach gelesen habe, dass Leute "reingelegt" wurden und es dann doch ein richtiger Antrag war, dann ist man ja auf die festgelegt).
Meine Frage war aber eine andere: Kann ich, sollte ich erst mal noch eine Zeitlang bei GKV bleiben, über Öffnungsaktion eine Anwartschaft abschließen? Vielleicht weißt Du hierzu was.
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