Autor Thema: Öffnungsaktion: Antrag stellen = Ablehnung für Normaltarif wird vermerkt?  (Read 1464 times)

bab

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Ich bin leider über die Forensuche nicht fündig geworden und hoffe, dass mir hier jemand helfen kann.

Mein Angehöriger braucht eine PKV, es geht ganz sicher nur mit Öffnungsaktion. Mein Versicherer möchte, in dem Wissen, dass es nur so geht, den normalen Antrag stellen, der dann in die Öffnungsaktion umgewandelt wird. Damit hätte mein Angehöriger eine Ablehnung, die er zukünftig bei anderen PKV-Anfragen angeben müsste. (Zukünftig: Nach der Beihilfe in die SV-pflichtige Beschäftigung, ggf. mit Anwartschaft, aber nach ein paar Jahren kommt er vielleicht selbst in die Situation, verbeamtet zu werden und trotzdem eigene Risikovoranfragen stellen zu wollen.)

Wisst ihr, ob es einen Unterschied macht, wenn ich nur den Antrag auf Öffnungsaktion mache und ob das überhaupt geht? Meine Hoffnung ist, dass ich damit den Negativvermerk umgehe. Wenn ja, soll ich nochmal darauf hinwirken, dass nur der Antrag auf Öffnungsaktion gestellt wird?

clarion

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Wenn Dein Kind jetzt nur über Öffnungsaktion versichert sein kann, wird das in x Jahren auch so sein.

Ich habe mich, als ich im Referendariat war, bewusst freiwillig gesetzlich versichert, da eine anschließende Verbeamtung nicht garantiert war und ich bin in der Tat auch erst zwei Jahre nach Ende des Referendariats BaP geworden und habe mich erst zu dem Zeitpunkt privat versichert.

Wenn Dein Kind aus welchen Gründen auch immer nicht sozialversicherungspflichtig wird, ist der Weg in die GKV zurück verbaut. Eine PKV ist wirklich nur für Beamte oder wirklich reiche Leute zu empfehlen. Von daher würde ich empfehlen, dass Dein Kind in der GKV bleibt.

Saxum

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Es gibt meines Wissens nach keinen "Antrag für die Öffnungsaktion" direkt, es basiert immer auf dem normalen Antragsformular. Es ist nicht nachteilig jetzt, denn eine solche Angabe ist in der Regel auf die letzten 3 Jahren begrenzt. Es geht also nur um die Ablehnungen in den letzten 3 Jahren ab Datum der (erneuten) Antragsstellung.

Darüber muss man keine Sorgen machen. Die Abfrage dient ja auch vermutlich dazu "PKV-Hopping" zu begrenzen oder zu vermeiden, dass jemand wo anderes eine Ablehnung erhalten hat und bei der (anderen) Versicherung dann dieses Risiko, das zur Ablehnung geführt hat, einfach nicht oder "anderes" erwähnt.

Für eine PKV Versicherung ist es absolut auch nicht erforderlich "wirklich reich" zu sein. Wer über der JAEG verdient kann diese in der Regel auch locker leisten und entweder entsprechende Vorsorge treffen oder erhält über die gesetzliche Rentenversicherung ausgehend von einer voraussichtlich höheren Rente auch dann einen entsprechenden Zuschuss zur privaten Krankenversicherung.

bab

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Danke schön, Saxum, das beruhigt mich sehr!  :)

clarion, jein, es gibt ja Diagnosen, die verjähren, so dass es in x Jahren wieder anders aussehen kann.

Bei dem Kind sieht es so aus, dass die JAEG sehr wahrscheinlich sehr bald nach Abschluss des Studiums geknackt würde, aber ohne Verbeamtung potentiell kein Weg in die PKV führt, eben aufgrund von Vorerkrankungen. D.h. umgekehrt kann ich das Kind jetzt in die PKV ziehen und dann mit einem Optionstarif zunächst wieder in die GKV ziehen lassen und es hat beide Optionen der KV.

Saxum

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Ja wie erwähnt, umfasst die Öffnungsaktion neben der Krankenversicherung auch die Anwartschaft und selbst wenn man die Anwartschaft in der Hand hält, kann man auch trotzdem bei einem anderen Krankenversicherer einen "normalen Antrag" stellen.

Dass man jemals die Öffnungsaktion gezogen hat verwehrt ebenfalls auch keinen späteren Wechsel in eine andere Krankenversicherung, man kann die Öffnungsaktion halt schlichtweg in der Regel nur ein einziges mal innerhalb der gesetzten Fristen und Voraussetzungen ziehen.

Anstelle eines Wechsels kann man, wie bereits erwähnt, auch bei einer bestehenden laufenden privaten Krankenversicherung auch nach einiger Zeit prüfen lassen, ob der Risikozuschlag wegfallen kann. Die Norm dazu findet man in § 41 VVG.

katika

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@saxum: Weißt Du sicher, dass das geht, eine Anwartschaft über die Öffnungsaktion zu ziehen? Im Netz konnte ich dazu keine Infos finden. Ich hab mich dazu bei einem sehr netten und bisher kompetent erscheinenden Barmenia-Berater erkundigt, der meinte, ich sei nicht die richtige Zielgruppe, das würde nur bei Soldaten etc gehen. Ansonsten könne eine Anwartschaft nur ziehen, wer bereits regulär PKV-versichert war. Obwohl ich es hier im Forum mehrfach anders gelesen habe. Aber vielleicht hat der gute Mann doch nicht so viel Ahnung...?

Saxum

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Falls das Kind keine Vorerkrankungen hat ginge der ganz reguläre Weg über die Normalaufnahme, das schließt auch je nach Krankenversicherer einen Optionstarif (auf x Jahre) oder Anwartschaftstarif ein.

Falls aber erhebliche Vorerkrankungen bestehen, sollte die Öffnungsaktion machbar sein, allerdings natürlich dann nur auf den Grundtarif und ggf. je nach Bundesland den Wahltarif. Je nach Versicherungsunternehmen bzw. "Risiko" kann auch freiwillig ein kleiner oder großer Beihilfeergänzungstarif ohne Anspruch mit dabei sein.

Die Regelung findet sich in der Broschüre zur Öffnungsaktion (LINK).

Vielleicht hat der "gute Mann" auch die Bedingungen nicht ganz gelesen bzw. bei Seite 4 aufgehört zu lesen.

Kapitel I, Abschnitt 2, Buchstabe d) (Seite 5, Absatz 3), Kapitel I, Abschnitt 3, Buchstabe b), Absatz 3 (Seite 8, Absatz 2) und ganz insbesondere Kapitel II, Abschnitt 2, Absatz 3 (Seite 10, Absatz 2).

Keine Gewähr natürlich, aber ist so meines Erachtens nach aus den Bedingungen zur Öffnungsaktion herauslesbar.

katika

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Ach so, es ging hier nicht um ein Kind, sondern um mich selber, und ob für mich eine Anwartschaft über Öffnungsaktion theoretisch möglich wäre. Aus Seite 4 des von Dir verlinkten Dokumentes lese ich tatsächlich Gegenteiliges heraus, und auch danach wird nie davon gesprochen, dass Beamte außerhalb von Heilfürsorge oder Soldaten so einen Anspruch hätten.

Hans1W

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Eine anonyme Risikovoranfrage stellen. Wichtig ist keinen Namen, keine Unterschrift auf den Antrag. Sonst alle Fragen beantworten, besonders die Gesundheitsfragen. Die Rückantwort der Versicherung sollte lauten:
Nehmen wir ohne Aufschlag -> Zuschlagen
Nehmen wir mit Aufschlag -> Prüfen
Nehmen wir nicht. -> weitersuchen bzw. Öffnungsaktion nutzen.

Wenn es einen Risikozuschlag gibt, dann prüfen ob er über 30% ist, wenn ja dann Öffnungsaktion bei dieser Versicherung (Wenn sie es anbietet!) beantragen.
Das Abfragen des möglichen Risikozuschlags muss man für jede Gesellschaft machen die einen interessiert.

Wichtig ist man kann nur einmal den Joker Öffnungsaktion ziehen, bei der Versicherung die man als erstes anfrägt und einen Ablehnt oder nur mit Risikozuschlag aufnehmen würde. Es macht nicht jede Versicherung mit. Es gibt Fristen.

katika

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Hallo Hans1W, vielen Dank für Deine ausführliche Antwort. Evtl werde ich (zusätzlich zu Maklern, die das bereits getan haben), noch ein paar Risikovoranfragen alleine stellen, insbesondere bei Versicherungen, die sie nicht anbieten (wie Debeka, wobei ich hier große Vorbehalte habe, zu einen wegen der fiesen offenen Gesundheitsfrage, zum anderen weil ich schon mehrfach gelesen habe, dass Leute "reingelegt" wurden und es dann doch ein richtiger Antrag war, dann ist man ja auf die festgelegt).
Meine Frage war aber eine andere: Kann ich, sollte ich erst mal noch eine Zeitlang bei GKV bleiben, über Öffnungsaktion eine Anwartschaft abschließen? Vielleicht weißt Du hierzu was.

clarion

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Nach Seite 10 auf o.g. Broschüre, kannst Du statt der beihilfekonformen Restkostenversicherung auch eine Anwartschaft abschließen,  wenn Du die sonstigen Bedingungen erfüllst.

Bist Du im Referendariat und weißt noch nicht, ob Du danach verbeamtet sein wirst? Oder warum möchtest Du die Entscheidung zurück stellen?

Saxum

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Ach so, es ging hier nicht um ein Kind, sondern um mich selber, und ob für mich eine Anwartschaft über Öffnungsaktion theoretisch möglich wäre. Aus Seite 4 des von Dir verlinkten Dokumentes lese ich tatsächlich Gegenteiliges heraus, und auch danach wird nie davon gesprochen, dass Beamte außerhalb von Heilfürsorge oder Soldaten so einen Anspruch hätten.

Ist meiner persönlichen Meinung nach relativ, es kommt insbesondere auf die Bestimmung ab Seite 9 ff an und da wird eben auf Seite 10 mit dem Wortlaut *auch* die Möglichkeit einer Anwartschaft eröffnet.

katika

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Ah ja, super, danke für die Hinweise! Mit S. 10 hat sich das dann wohl tatsächlich geklärt. Hatte trotzdem gestern noch mal ne Mail an die Barmenia direkt geschrieben, bin gespannt, was die schreiben. Wenn sie dasselbe sagen wie Seite 10, dann ist ihr Berater zwar supernett, aber inkompetent, und ich müsste doppelt prüfen, was er sagt.

Die Anwartschaftsfrage ergibt sich bei mir aus noch theoretischen Erwägungen. Sollte ich über den Ablauf der 6-Monatsfrist noch bei GKV sein, wäre das natürlich gut, eine Anwartschaft in der Hinterhand zu haben. Und nein, ich bin direkt auf Lebenszeit verbeamtet worden. Aber bei mir gab es so viel Hin und Her. Der erste Makler hat es mit den Gesundheitsfragen nicht so genau genommen, und ich hatte anfangs noch gar keine Ahnung davon. Dann war ich bei einem anderen, habe parallel noch zur Sicherheit Arztakten angefordert, dann ist eine Akte aufgetaucht mit einer bunten Latte immer wiederkehrender "Verdachtsdiagnosen", darunter  eine heftige F-Verdachts-Diagnose (von einer Frauenärztin!!!) , die mir gar nichts sagten und offensichtlich zur "Abrechnungsoptimierung" dort drin stehen. Hab die Ärztin zwar mittlerweile dazu bekommen, ein Attest auszustellen, dass sich ihre "Verdachte" nicht bestätigt haben, aber das hat alles Zeit und Nerven gekostet. Neu hinzu kam noch eine Arztakte mit einem MRT vor 12 Jahren ("angedeutete" Skoliose/ Bandscheibenprotrusion - vermutlich auch anzugeben). Im Juni hatte ich dann null Zeit, mich mit dem Thema Krankenversicherung zu beschäftigen. Und so zieht die Zeit ins Land. Daher die Überlegung mit der Anwartschaft, um diese Option offen zu halten. Ich werde aber wohl noch mal einen Versuch über Normalannahmen starten, aktualisiert um die "Verdachtsdiagnosen" und den MRT-Befund.