Danke schon mal für die Antworten,
bei uns findet die Gleitzeitregelung keine Anwendung.
Da wir in der Versorgung tätig sind, kommt es natürlich öfters vor, dass wir
Überstunden leisten müssen. Die werden nicht von "oben" angeordnet, das regeln wir
selber. Die Amtsleitung wird von uns darüber per E-Mail, auch außerhalb der normalen
täglichen Arbeitszeit, informiert.
Es muss sich hier um Überstundenhandeln, weil diese so auch als "Überstundenkonto" geführt werden.