Autor Thema: Höherwertige Tätigkeiten 14 TVöd  (Read 1073 times)

Pia Seel

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Höherwertige Tätigkeiten 14 TVöd
« am: 28.02.2025 14:09 »
Folgende Frage bzgl der Übertragung vorübergehender Tätigkeiten anhand folgendes Beispieles:

Eine Person erhält die EG8. Sie ist befristet als Elternzeitvertretung eingestellt und hat die abgeschlossene VFA ausbildung. Die Elternzeitvertretung befindet sich im Fortbildungslehrgang zum Fachwirt und erhalt deswegen aktuell EG 9a. Wenn sie fertig wäre würde sie die 9c bekommen. Dies ist so geregelt da man während des Lehrgangs zwar schon etwas mehr kriegen soll, als voller höherwertiger Mitarbeiter die 9c allerdings erst kriegen kann wenn die Fortbildung abgeschlossen ist, da die 9c das erfordert. Kann die Mitarbeiterin die aktuell die eg 8 erhält die Aufgaben mit der 9a bzw dann 9c übertragen bekommen auch wenn der Lehrgang noch nicht begonnen wurde? Die 9a ist noch mit der normalen Ausbildung möglich, die 9c hingegen erst nach der Fortbildung

KlammeKassen

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Antw:Höherwertige Tätigkeiten 14 TVöd
« Antwort #1 am: 28.02.2025 18:06 »
Folgende Frage bzgl der Übertragung vorübergehender Tätigkeiten anhand folgendes Beispieles:

Eine Person erhält die EG8. Sie ist befristet als Elternzeitvertretung eingestellt und hat die abgeschlossene VFA ausbildung. Die Elternzeitvertretung befindet sich im Fortbildungslehrgang zum Fachwirt und erhalt deswegen aktuell EG 9a. Wenn sie fertig wäre würde sie die 9c bekommen. Dies ist so geregelt da man während des Lehrgangs zwar schon etwas mehr kriegen soll, als voller höherwertiger Mitarbeiter die 9c allerdings erst kriegen kann wenn die Fortbildung abgeschlossen ist, da die 9c das erfordert. Kann die Mitarbeiterin die aktuell die eg 8 erhält die Aufgaben mit der 9a bzw dann 9c übertragen bekommen auch wenn der Lehrgang noch nicht begonnen wurde? Die 9a ist noch mit der normalen Ausbildung möglich, die 9c hingegen erst nach der Fortbildung

Wer bekommt jetzt die EG8?

Die EG8 Person ist laut deiner Schilderung als Elternzeitvertretung eingestellt.
Im nächsten Satz schreibst du dann aber, dass die Elternzeitvertretung EG9a bekommt.

Gibt es jetzt eine Elternzeitvertretung von der Elternzeitvertretung?

ich sehe gerade keinen Unterschied. Wenn beide die VFA - Ausbildung haben und dieselben Aufgaben übertragen bekommen haben, können auch beide EG9a bekommen - wie du ja selbst sagst, ist dies mit der Ausbildung möglich - insofern die übertragenen Aufgaben dies hergeben