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Stufenzuordnung nach Umgruppierung

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allesimgruenenbereich:
Hallo zusammen,
ich bin tätig in einer Serviceeinheit für Strafsachen. Eingestellt wurde ich mit EG 6 und bekam die Stufe 4. Nach Umsetzung des BAG-Urteils bzgl. der Tätigkeiten in Serviceeinheiten bin ich nun in der EG 9a, allerdings bekam ich die Stufe 2. Die zuständige Stelle ist der Ansicht, dass es sich um eine HÖHERgruppierung und nicht um eine grundsätzliche FALSCHgruppierung handelt.
Bei der Höhergruppierung wäre die Stufenzuordnung korrekt, allerdings ist unser Betriebsrat der Meinung, dass die Stufenzuordnung hätte bleiben müssen, da es sich eben nicht um eine Höhergruppierung handelt.
Ob ich nun im Internet falsch suche oder wirklich nichts fundiertes finde: wie seht ihr es hier? Handelt es sich um eine Höhergruppierung?

Allen zusammen ein schönes Wochenende :-)

Lindalau:
Hallo an Alle,
Ich habe eine ähnliche Frage und platziere sie gerne zu dieser: ich bin angestellt auf E8, Stufe 2 und befinde mich in Sonderurlaub. Es wurde mir genehmigt, in einem anderen Bundesland, eine E 13 Stelle anzunehmen. Nun habe ich eine Zusage für eine neue Arbeitsstelle in meinem vorherigen Bundesland in einer anderen Behörde. So wechsle ich von einem TVöD Vertrag E. 13, Stufe 5 zu einem TVL Vertrag. Der neue Arbeitgeber meint, dass er mich versetzen wird von der vorherigen Arbeitsstelle, die aufgrund des Sonderurlaubs ruht. Nun ist meine Frage folgendes:

1. Kann ich darauf bestehen, dass meine Stufen Anrechnung meines jetzigen TVöD Vertrages in einem anderen Bundesland bei der Versetzung angerechnet werden? Wie gesagt, die Stelle, aus der ich versetzt werde, ist eine E8, Stufe 2- Stelle.
2. Der TVöD Vertrag zahlt wesentlich mehr als ein TVL Vertrag. Kann ich bei der Versetzung darum bitten, dass ich in TVL E. 13, Stufe sechs versetzt werde, um den finanziellen Verlust auszugleichen?
3. Beim neuen Arbeitgeber hatten Sie wohl übersehen, dass ich bereits im öffentlichen Dienst im gleichen Bundesland angestellt bin. Damals meinten sie, dass sie bei einer Neueinstellung versuchen würden, diesen finanziellen Ausgleich entgegen zu kommen. Wie ist die Lage bei einer Versetzung. Und wo außer in diesem Forum kann ich darüber Infos erhalten.

Ich bedanke mich vielmals im Voraus.

Liebe Grüße

Linda

MoinMoin:

--- Zitat von: Lindalau am 02.03.2025 15:49 ---1. Kann ich darauf bestehen, dass meine Stufen Anrechnung meines jetzigen TVöD Vertrages in einem anderen Bundesland bei der Versetzung angerechnet werden? Wie gesagt, die Stelle, aus der ich versetzt werde, ist eine E8, Stufe 2- Stelle.
2. Der TVöD Vertrag zahlt wesentlich mehr als ein TVL Vertrag. Kann ich bei der Versetzung darum bitten, dass ich in TVL E. 13, Stufe sechs versetzt werde, um den finanziellen Verlust auszugleichen?
3. Beim neuen Arbeitgeber hatten Sie wohl übersehen, dass ich bereits im öffentlichen Dienst im gleichen Bundesland angestellt bin. Damals meinten sie, dass sie bei einer Neueinstellung versuchen würden, diesen finanziellen Ausgleich entgegen zu kommen. Wie ist die Lage bei einer Versetzung. Und wo außer in diesem Forum kann ich darüber Infos erhalten.

--- End quote ---
Du wirst aus deinem AV der eine e8s2 Tätigkeit ist auf eine EG13 Tätigkeit versetzt und ganz normal höhergruppiert (zur eg13s2).
Das einzige was der AG dir zur Kompensation tariflich anbieten kann ist eine Zulage nach §16.5 also das Entgelt der Eg13S4.
Denn es ist NICHT ein neuer AG!

Alternative:
Kündigung des EG8er Avs beim Ag und Neueinstellung auf die EG13Stelle und dann kann man dir förderliche Zeiten (sofern vorhanden) bis zur Stufe 6 anbieten.
Bzw. die Stufe 5 aus dem TVöD Vertrag übernehmen.

Frage: Warum wurde das per Sonderurlaub und zweiten Vertrag gelöst und nicht via Abordnung?

MoinMoin:

--- Zitat von: allesimgruenenbereich am 01.03.2025 12:12 ---Hallo zusammen,
ich bin tätig in einer Serviceeinheit für Strafsachen. Eingestellt wurde ich mit EG 6 und bekam die Stufe 4. Nach Umsetzung des BAG-Urteils bzgl. der Tätigkeiten in Serviceeinheiten bin ich nun in der EG 9a, allerdings bekam ich die Stufe 2. Die zuständige Stelle ist der Ansicht, dass es sich um eine HÖHERgruppierung und nicht um eine grundsätzliche FALSCHgruppierung handelt.
Bei der Höhergruppierung wäre die Stufenzuordnung korrekt, allerdings ist unser Betriebsrat der Meinung, dass die Stufenzuordnung hätte bleiben müssen, da es sich eben nicht um eine Höhergruppierung handelt.
Ob ich nun im Internet falsch suche oder wirklich nichts fundiertes finde: wie seht ihr es hier? Handelt es sich um eine Höhergruppierung?

Allen zusammen ein schönes Wochenende :-)

--- End quote ---
Da es sich mutmaßlich um ein Eingruppierungsirrtum handelt ist die Stufenlaufzeit seit an beginn der Übertragung der Tätigkeiten die zur 9a führte nach zu rechnen.
Eine HG findet nur statt wenn die Tätigkeiten sich ändern nicht wenn der Ag seine Rechtsmeinung korrigiert.

gyod1985:

--- Zitat von: MoinMoin am 02.03.2025 16:05 ---
--- Zitat von: allesimgruenenbereich am 01.03.2025 12:12 ---Hallo zusammen,
ich bin tätig in einer Serviceeinheit für Strafsachen. Eingestellt wurde ich mit EG 6 und bekam die Stufe 4. Nach Umsetzung des BAG-Urteils bzgl. der Tätigkeiten in Serviceeinheiten bin ich nun in der EG 9a, allerdings bekam ich die Stufe 2. Die zuständige Stelle ist der Ansicht, dass es sich um eine HÖHERgruppierung und nicht um eine grundsätzliche FALSCHgruppierung handelt.
Bei der Höhergruppierung wäre die Stufenzuordnung korrekt, allerdings ist unser Betriebsrat der Meinung, dass die Stufenzuordnung hätte bleiben müssen, da es sich eben nicht um eine Höhergruppierung handelt.
Ob ich nun im Internet falsch suche oder wirklich nichts fundiertes finde: wie seht ihr es hier? Handelt es sich um eine Höhergruppierung?

Allen zusammen ein schönes Wochenende :-)

--- End quote ---
Da es sich mutmaßlich um ein Eingruppierungsirrtum handelt ist die Stufenlaufzeit seit an beginn der Übertragung der Tätigkeiten die zur 9a führte nach zu rechnen.
Eine HG findet nur statt wenn die Tätigkeiten sich ändern nicht wenn der Ag seine Rechtsmeinung korrigiert.

--- End quote ---

 

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