Autor Thema: Einstufung und Anrechnung Berufserfahrung  (Read 692 times)

Diensthase

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Einstufung und Anrechnung Berufserfahrung
« am: 02.03.2025 17:13 »
Hallo,

ich bin am 01.01.25 neu bei einer Stadt als Sachbearbeiter angefangen. Hatte vorher über 5 Jahre Berufserfahrung im Öffentlichen Dienst als Sachbearbeiter . Nun hat mir diese kommune bei der Einstellung in der Stufe wieder ganz unten ( 5/1) eingestuft und mich verpflichtet den Basislehrgang zu machen sonnst würde ich noch weiter (4/1)heruntergestuft. Ok ich habe keine Kaufm. Ausbildung, aber das war nie das Problem.Bei meinen Vorherigen AG im Öffentlichen Dienst Land/ kommune war ich mindesten 3 Stufen höher und sie haben meine Berufserfahrung immer angerechnet. Jetzt hat mir meine Schwerbehinderten Vertretung geraten mit dem Personalrat zu reden und die Einstufung anzufechten. Ich Bin allerdings noch in der Probezeit und traue mich nicht. Ist es ratsam bis nach der Probezeit zu warten ?

MoinMoin

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Antw:Einstufung und Anrechnung Berufserfahrung
« Antwort #1 am: 02.03.2025 17:27 »
Da man aufgrund der auszuübenden Tätigkeiten eingruppiert ist (nicht eingestuft) lohnt es sich natürlich uU es anzufechten.

Berufserfahrung ist irrelevant, wenn sie nicht einschlägig ist und es klingt an, dass du eben keine einschlägige Berufserfahrung hast, da du eingearbeitet werden musst.

Du kannst abwarten bis die PZ vorbei ist und dann rückwirkend für 6 Monate das dir zustehende Entgelt einfordern (§37).

Allerdings hast du noch nichts vorgebracht, was einen vermuten lassen könnte, das die Eingruppierung in der EG5 falsch ist.

Diensthase

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Antw:Einstufung und Anrechnung Berufserfahrung
« Antwort #2 am: 02.03.2025 17:53 »
Danke, ich hatte vorher immer Mindestens EG5 Ende oder EG6 , werde mal die Probezeit abwarten und jetzt noch keine "Pferde scheu" machen.PS: Ich wurde nicht eingearbeitet da überhaupt kein Personal zum einarbeite da war !!

FearOfTheDuck

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Antw:Einstufung und Anrechnung Berufserfahrung
« Antwort #3 am: 02.03.2025 20:59 »
Wie MoinMoin schon schrieb, ist man entsprechend seiner auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Das bedeutet dann auch, dass das "Vorher" bei der EG keine Rolle spielt. Auch jemand, der vorher in EG 12 eingruppiert war und sich auf eine Stelle bewirbt, deren Tätigkeit der EG 3 entspricht, ist in EG 3 eingruppiert.

Auch die Einarbeitung spielt tariflich keine Rolle.