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MUSS ein Mitarbeiter eine Freizeit begliten?

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Highspeed0302:
Hallöchen!

Ich habe da mal eine Frage. Im Herbst 2024 kam eine Email von der Bereichsleitung, dass man sich bis Ende 2024 als Begleitung für Freizeiten mit den Klienten melden soll. Sollten sich bis dorthin zu wenige Mitarbeiter finden, werden einfach von der Chefin welche eingeplant.
Nun traf  es einen Kollegen von mir, er hat sich nicht dafür gemeldet, muss nun allerdings mit. Kollege war bei der Chefin und erklärte nochmalig, dass er keine Freizeit begleiten kann/will. (Genaue Gründe kenne ich leider nicht)
Die Chefin erklärte ihm daraufhin, dass Freizeiten ein Teil der Arbeitszeiten des Vereins sind und der Kollege ihr 2024 Rückmeldung geben hätte können/müssen, dass er keine Freizeit begleiten kann.
Somit MUSS der Kollege nun die Freizeit begleiten. Ist dies überhaupt erlaubt? Muss er das nun machen?
LG

maxlll:
Wenn die Freizeiten innerhalb der Arbeitszeit stattfinden, sollte es doch möglich sein

Highspeed0302:
Es handelt sich hierbei um eine Freizeit welche eine Woche dauert. Täglich werden 10 Stunden bezahlt, sowie 2 Stunden Bereitschaft für die Nacht.
Ist also nicht in der näheren Umgebung, sondern wirklich außerhalb des Wohnheims.

Johann:
Ist die Begleitung solcher Freizeiten Bestandteil der Tätigkeitsbeschreibung des Kollegen? Wenn ja, muss er wohl mit. Wenn nein, dann eher nicht.

Sjuda:
Wir wissen relativ wenig zum Sachverhalt und den Rahmenbedingungen. Was ist das für ein Arbeitgeber? Gilt der TVöD? Was ist im Arbeitsvertrag insbesondere zu den Tätigkeiten geregelt? Usw...

Daher müssen wir mit dem arbeiten, was bekannt ist.

Wenn die Chefin sagt, die Freizeiten sind Teil der Arbeitszeiten des Vereins, dann gehören diese anscheinend zu den Arbeitsaufgaben. Insofern erscheint es mir als ziemlich ungünstig, wenn der Kollege sagt, er kann oder möchte keine Freizeiten begleiten. Da scheint es einen grundsätzlichen Konflikt zu geben.

Unabhängig davon halte ich es für wenig konstruktiv, als Vorgesetzte von den Mitarbeitern freiwillige Meldungen abzufordern und hinterher mitzuteilen, man hätte auch eine Fehlmeldung bzw. Verhinderung mitteilen sollen.

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