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MUSS ein Mitarbeiter eine Freizeit begliten?

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Highspeed0302:
Es handelt sich hierbei um den TVöD SuE!
Der Arbeitgeber ist ein e.V. für Menschen mit Behinderungen, der Arbeitsplatz ist eine stationäre Wohngruppe.
Im Arbeitsvertrag ist zum Thema Freizeiten nichts niedergeschrieben. Arbeitsaufgaben im Vertrag beziehen sich nur auf den stationären Wohnbereich.
Der Kollege war bisher, seit knapp 10 Jahren jedes Jahr auf mindestens einer Freizeit dabei. Dieses Jahr ist das erste Jahr in dem er dies nicht möchte.
Die Chefin meinte, sie kann nicht jeden Mitarbeiter persönlich fragen warum er/sie sich nicht gemeldet hat, darum werden einfach welche eingetragen.

Highspeed0302:

--- Zitat von: Johann am 04.03.2025 12:50 ---Ist die Begleitung solcher Freizeiten Bestandteil der Tätigkeitsbeschreibung des Kollegen? Wenn ja, muss er wohl mit. Wenn nein, dann eher nicht.

--- End quote ---

Nein, es steht nichts davon in der Tätigkeitsbeschreibung

MoinMoin:

--- Zitat von: Highspeed0302 am 04.03.2025 13:34 ---
--- Zitat von: Johann am 04.03.2025 12:50 ---Ist die Begleitung solcher Freizeiten Bestandteil der Tätigkeitsbeschreibung des Kollegen? Wenn ja, muss er wohl mit. Wenn nein, dann eher nicht.

--- End quote ---

Nein, es steht nichts davon in der Tätigkeitsbeschreibung

--- End quote ---
Dann wird es wahrscheinlich bald drin stehen.

Thomber:
Was MUSS und was getan wird, ist in manchen Bereichen nicht ganz so wichtig.

Schaut euch mal die Betreuungskräfte mit EG2 aber auch die S8-Erzieherinnen an.
Da werden Dienstpläne ohne jegliche Frist gebastelt, sponta Dienstbesprechungen angesetzt, für die die Leute mal eben halt 2x am Tag zur Arbeitsstelle fahren. Da wird erwartet, dass die Leute auch zwischendurch putzen...da sagt man vorher nicht, wie der Urlaub geregelt ist, da steht im Vertrag, dass man an ALLE Dienstvereinbarungen teilnimmt, aber so stimmt das halt nicht. Es gibt schon feste Arbeitszeiten und plötzlich aber mal ne Stunde mehr,....

na ja, will nur sagen:  JA, es gibt Bereiche wird von den Beschäftigten mehr verlangt wird, mal legal, mal illegal....

Der Chef SOLL sein Diensthandy am besen immer an haben.... usw... 

ABER über Nacht woanders hinfahren, arbeiten usw... ist schon ne harte Nummer


MoinMoin:

--- Zitat von: Thomber am 04.03.2025 14:27 ---ABER über Nacht woanders hinfahren, arbeiten usw... ist schon ne harte Nummer

--- End quote ---
Insbesondere wenn man das schon jahrelang macht.

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