Autor Thema: Frage zur Bezügemittelung Jan 2025 -> Feb 2025  (Read 2005 times)

ITNRW

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Guten Tag,
zum Februar ist der Lohn bekannterweise um 5,5% gestiegen. Kann mir jemand erklären, warum ich trotz eines erhöhten Bruttos von 291,44 Euro, 8 Euro weniger Netto habe? In der Abrechnung steht was von "davon Lst einmal. Bezüge" -212,00 Euro, siehe Bild. Was hat es denn damit auf sich?

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Gruß!
« Last Edit: 05.03.2025 08:24 von ITNRW »

Rowhin

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Antw:Frage zur Bezügemittelung Jan 2025 -> Feb 2025
« Antwort #1 am: 05.03.2025 08:44 »
Ich kenne das (in Bayern) nur als "Lohnsteuer, EZ", aka Lohnsteuer Einmalzahlung, also die Lohnsteuer auf einmalige Zahlungen wie die Jahressonderzahlung ("Weihnachtsgeld") oder bei Leistungsprämien.

Jetzt kann ich aber in deiner Abrechnung eigentlich keine Einmalzahlung erkennen. Gab es denn im Vormonat eine solche? [Edit: Gab es natürlich nicht, denn der Januar und die vorliegende obere Mitteilung ist ja aus dem Vormonat...] Oder ist die irgendwo anders auf dem Zettel ausgewiesen?

Faunus

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Antw:Frage zur Bezügemittelung Jan 2025 -> Feb 2025
« Antwort #2 am: 05.03.2025 08:51 »
Auf der Rückseite Deiner Bezügemitteilung von Feb. sollte eigentlich die Info/Erklärung für die Einmalzsahlung über 212 EUR stehen.

ITNRW

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Antw:Frage zur Bezügemittelung Jan 2025 -> Feb 2025
« Antwort #3 am: 05.03.2025 11:15 »
Ich bekomme noch weiteres Geld für Bereitschaft und Einsätze und im Februar war die Nachverrechnung vom Dezember. Im Dez gabs ja Anpassungen beim Grundfreibetrag. Das muss irgendwie zusammenhängen. Mit der nächsten Abrechnung sollte ich jedoch spürbar mehr netto bekommen.

BTSV1

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Antw:Frage zur Bezügemittelung Jan 2025 -> Feb 2025
« Antwort #4 am: 05.03.2025 12:33 »
Ich habe in Niedersachsen gerade die Abrechnung für Januar bekommen. Habe mich aber gefragt, warum ich bei 5,5% Lohnerhöhung Netto gerade mal 3,69 Euro mehr erhalten habe.

Natürlich hat die Krankenkasse und die Pflegeversicherung erhöht. Aber das kann doch nicht alles komplett aufheben oder?

Rowhin

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Antw:Frage zur Bezügemittelung Jan 2025 -> Feb 2025
« Antwort #5 am: 05.03.2025 13:07 »
Ich habe in Niedersachsen gerade die Abrechnung für Januar bekommen. Habe mich aber gefragt, warum ich bei 5,5% Lohnerhöhung Netto gerade mal 3,69 Euro mehr erhalten habe.

Natürlich hat die Krankenkasse und die Pflegeversicherung erhöht. Aber das kann doch nicht alles komplett aufheben oder?

In gewissen Konstellationen ist das, zumal bei vielen von uns mit der Februarabrechnung etwaige Nachverrechnungen stattfinden, hier einmalig erstmal durchaus möglich. Genaueres können wir nicht sagen, ohne die gesamte Bezügemitteilung und alle Begleitumstände zu kennen.

Ich habe, um mal ein umgekehrtes Beispiel zu bringen, im Februar einen fast vierstelligen Betrag mehr auf dem Konto - das liegt aber auch nicht an der Erhöhung, sondern daran, dass (wie dem LfF rückwirkend aufgefallen ist) ich seit kurzem über der Beitragsbemessungsgrenze bin und jetzt siebenundachtzig Umrechnungen, Nachverrechnungen und Rückbuchungen stattfinden, bevor es LfF, meine Krankenkasse und ich hinbekommen, die Beiträge meiner KV und PV entsprechend zu entrichten.

Zinc

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Antw:Frage zur Bezügemittelung Jan 2025 -> Feb 2025
« Antwort #6 am: 05.03.2025 15:31 »
Ich habe in Niedersachsen gerade die Abrechnung für Januar bekommen. Habe mich aber gefragt, warum ich bei 5,5% Lohnerhöhung Netto gerade mal 3,69 Euro mehr erhalten habe.

Natürlich hat die Krankenkasse und die Pflegeversicherung erhöht. Aber das kann doch nicht alles komplett aufheben oder?

In gewissen Konstellationen ist das, zumal bei vielen von uns mit der Februarabrechnung etwaige Nachverrechnungen stattfinden, hier einmalig erstmal durchaus möglich. Genaueres können wir nicht sagen, ohne die gesamte Bezügemitteilung und alle Begleitumstände zu kennen.

Ich habe, um mal ein umgekehrtes Beispiel zu bringen, im Februar einen fast vierstelligen Betrag mehr auf dem Konto - das liegt aber auch nicht an der Erhöhung, sondern daran, dass (wie dem LfF rückwirkend aufgefallen ist) ich seit kurzem über der Beitragsbemessungsgrenze bin und jetzt siebenundachtzig Umrechnungen, Nachverrechnungen und Rückbuchungen stattfinden, bevor es LfF, meine Krankenkasse und ich hinbekommen, die Beiträge meiner KV und PV entsprechend zu entrichten.

In unserem Referat, bestehend aus 7 Leuten, habe alle viel zu wenig netto erhalten. Die Abzüge aus der erhöhten Kranken- und Pflegeversicherung sind ja klar auf der Bezügemitteilung gekennzeichnet- also das, was jetzt im Februar zurückgefordert wurde. Allerdings ergibt die Summe bei weitem nicht den Betrag, der insgesamt fehlt.

Warnstreik

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Antw:Frage zur Bezügemittelung Jan 2025 -> Feb 2025
« Antwort #7 am: 05.03.2025 15:44 »
Kannst du uns mal deine Steuerklasse und deine KK-Beitragssätze verraten? Ich kann deine Abrechnungen absolut nicht nachvollziehen.

Rowhin

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Antw:Frage zur Bezügemittelung Jan 2025 -> Feb 2025
« Antwort #8 am: 05.03.2025 15:46 »
Ich habe in Niedersachsen gerade die Abrechnung für Januar bekommen. Habe mich aber gefragt, warum ich bei 5,5% Lohnerhöhung Netto gerade mal 3,69 Euro mehr erhalten habe.

Natürlich hat die Krankenkasse und die Pflegeversicherung erhöht. Aber das kann doch nicht alles komplett aufheben oder?

In gewissen Konstellationen ist das, zumal bei vielen von uns mit der Februarabrechnung etwaige Nachverrechnungen stattfinden, hier einmalig erstmal durchaus möglich. Genaueres können wir nicht sagen, ohne die gesamte Bezügemitteilung und alle Begleitumstände zu kennen.

Ich habe, um mal ein umgekehrtes Beispiel zu bringen, im Februar einen fast vierstelligen Betrag mehr auf dem Konto - das liegt aber auch nicht an der Erhöhung, sondern daran, dass (wie dem LfF rückwirkend aufgefallen ist) ich seit kurzem über der Beitragsbemessungsgrenze bin und jetzt siebenundachtzig Umrechnungen, Nachverrechnungen und Rückbuchungen stattfinden, bevor es LfF, meine Krankenkasse und ich hinbekommen, die Beiträge meiner KV und PV entsprechend zu entrichten.

In unserem Referat, bestehend aus 7 Leuten, habe alle viel zu wenig netto erhalten. Die Abzüge aus der erhöhten Kranken- und Pflegeversicherung sind ja klar auf der Bezügemitteilung gekennzeichnet- also das, was jetzt im Februar zurückgefordert wurde. Allerdings ergibt die Summe bei weitem nicht den Betrag, der insgesamt fehlt.

Daher meine Anmerkung zu Begleitumständen. Bei uns im Team "stimmt" die Februarabrechnung für diejenigen, die aufgrund ihrer Stufe nicht von Beitragsbemessungsgrenzen o.Ä. betroffen waren. Da fehlt nur die höhere KV&PV, wenn die im Rechner entsprechend angeglichen wird, stimmt der Rechner.

Von manchen Bekannten aus anderen Behörden und in anderen Bundesländern höre ich allerdings ebenfalls, dass da "irgendwas nicht stimmen kann" und das Netto zu wenig sei, ohne dass sich auf dem Blatt eine direkte Erklärung dafür finde. Bei anderen stimmt alles, und die Erhöhung kam an. Es scheint hier also wirklich auf die konkrete Auszahlungsbehörde anzukommen, so zumindest mein Bild.

cyrix42

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Antw:Frage zur Bezügemittelung Jan 2025 -> Feb 2025
« Antwort #9 am: 05.03.2025 15:49 »
Insbesondere taucht in der Zeile „Steuerbrutto, EZ“ eine Einmalzahlung in Höhe von 856,80€ brutto auf, die sich aber anscheinend nur auf das zusatzversorgungspflichtige Brutto („ZV-Brutto“) und eben die Lohnsteuer (die zusätzlichen 212€) auswirkt. Erscheint mir nicht ganz durchsichtig…

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Antw:Frage zur Bezügemittelung Jan 2025 -> Feb 2025
« Antwort #10 am: 06.03.2025 10:36 »
Insbesondere taucht in der Zeile „Steuerbrutto, EZ“ eine Einmalzahlung in Höhe von 856,80€ brutto auf, die sich aber anscheinend nur auf das zusatzversorgungspflichtige Brutto („ZV-Brutto“) und eben die Lohnsteuer (die zusätzlichen 212€) auswirkt. Erscheint mir nicht ganz durchsichtig…

Das liegt daran, dass das KV- und PV-Brutto eben an der Bemessungsgrenze gedeckelt ist.

cyrix42

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Antw:Frage zur Bezügemittelung Jan 2025 -> Feb 2025
« Antwort #11 am: 06.03.2025 10:42 »
Angegeben sind für die Sozialversicherungen nur jeweils die herangezogenen Brutto-Werte, die sich aus den laufenden Bezügen ergeben. Zwar ist die Beitragsbemessungsgrenze für Kranken- und Pflegeversicherung damit eh schon übertroffen; nicht so jedoch für die Renten- und Arbeitslosenversicherung (das wären 8050€/Monat). Hier müsste sich also diese Einmalzahlung in Höhe von 856,80€ entsprechend auswirken.

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Antw:Frage zur Bezügemittelung Jan 2025 -> Feb 2025
« Antwort #12 am: 06.03.2025 10:55 »
Angegeben sind für die Sozialversicherungen nur jeweils die herangezogenen Brutto-Werte, die sich aus den laufenden Bezügen ergeben. Zwar ist die Beitragsbemessungsgrenze für Kranken- und Pflegeversicherung damit eh schon übertroffen; nicht so jedoch für die Renten- und Arbeitslosenversicherung (das wären 8050€/Monat). Hier müsste sich also diese Einmalzahlung in Höhe von 856,80€ entsprechend auswirken.

Warte mal - wenn ich das richtig sehe steht dem EZ-Brutto keine Auszahlung, wohl aber die 212€ Steuern gegenüber. Was ist das denn? Wo geht die EZ hin?

cyrix42

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Antw:Frage zur Bezügemittelung Jan 2025 -> Feb 2025
« Antwort #13 am: 06.03.2025 11:14 »
Vielleicht wurde die zuvor schon ausgezahlt, aber nicht versteuert? Jedenfalls fehlt nicht nur die Auszahlung, sondern auch die Berücksichtigung bei Renten- und Arbeitslosenversicherung. (Im Zusatzversorgungs-Brutto ist sie aber wieder enthalten.)

Aus den angegebenen Schnippseln der Abrechnung können wir nicht rekonstruieren, was da passiert ist...