Autor Thema: Wie unangenehm ist der BFDI für eine Behördenleitung  (Read 4327 times)

Sparschwein

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Hallo,

folgendes Problem: Ich habe eine BEM-Anfrage gestellt. Ich habe dabei eine E-Mail geschrieben, wo ich um Zusendung der Unterlagen mit Frist ODER Stellungnahme gebeten habe. Andererseits drohte ich zur Behördenleitung zu gehen.

Nun hat sich die Behördenleitung bei mir gemeldet und mittgeteilt, dass meine BEM-Anfrage lächerlich ist, weil ich die erst kürzlich noch abgelehnt habe.
 
Ich hätte kein Recht auf das Setzen von Fristen oder Anfordern von Stellungnahmen. Ebenso rechtfertig eine akute Verschlechterung des Gesundheitszustandes keine sofortige Reaktion.  Das ganze unverschlüsselt und in einen Verteiler mit allen anderen Führungskräften der internen Ebene.

Ich habe dadurch einen Gesundheitsschaden erlitten, weil ich momentan psychische Probleme habe. Ich habe die Bentragung des BEM abgebrochen.

Habe nun die BFDI eine Seitenlange Stellungnahme geschrieben. Mit der Bitte tätig zu werden. Ich will sowieso nicht in die Dienststelle zurück. Es handelt sich um eine bundesweit tätige Sozialbehörde.

Meint ihr, dass der BFDI "ein scharfes Schwert" ist? Ich habe die Befürchtung, dass man einfach nur eine Stellungnahme angibt und ein bisschen "Dudu" hört und dann ist alles wieder gut.


Bodycount02

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Antw:Wie unangenehm ist der BFDI für eine Behördenleitung
« Antwort #1 am: 05.03.2025 12:18 »
Hallo,

folgendes Problem: Ich habe eine BEM-Anfrage gestellt. Ich habe dabei eine E-Mail geschrieben, wo ich um Zusendung der Unterlagen mit Frist ODER Stellungnahme gebeten habe. Andererseits drohte ich zur Behördenleitung zu gehen.

Nun hat sich die Behördenleitung bei mir gemeldet und mittgeteilt, dass meine BEM-Anfrage lächerlich ist, weil ich die erst kürzlich noch abgelehnt habe.
 
Ich hätte kein Recht auf das Setzen von Fristen oder Anfordern von Stellungnahmen. Ebenso rechtfertig eine akute Verschlechterung des Gesundheitszustandes keine sofortige Reaktion.  Das ganze unverschlüsselt und in einen Verteiler mit allen anderen Führungskräften der internen Ebene.

Ich habe dadurch einen Gesundheitsschaden erlitten, weil ich momentan psychische Probleme habe. Ich habe die Bentragung des BEM abgebrochen.

Habe nun die BFDI eine Seitenlange Stellungnahme geschrieben. Mit der Bitte tätig zu werden. Ich will sowieso nicht in die Dienststelle zurück. Es handelt sich um eine bundesweit tätige Sozialbehörde.

Meint ihr, dass der BFDI "ein scharfes Schwert" ist? Ich habe die Befürchtung, dass man einfach nur eine Stellungnahme angibt und ein bisschen "Dudu" hört und dann ist alles wieder gut.

Um den Sachverhalt erstmal zu klären: Du hast vor kurzem ein BEM-Gespräch, welches dir angeboten wurde, abgelehnt. Kurz darauf schickst du dann doch ne BEM-Anfrage und bittest unter Fristsetzung um Antwort, bzw. Stellungnahme?  Wie dreist kann man eigentlich sein? Aber egal.

An wen hast du denn deine Mail-Anfrage geschrieben? Wurde in dem gleichen Verteiler geantwortet? Und wodurch genau hast du einen gesundheitsschaden erlitten? Durch die Beantwortung deiner Mail in einem größeren Verteiler, oder durch den Inhalt der Antwort?

Wenn du eh nicht mehr in diese Behörde willst, warum hast du dann eine BEM-Anfrage gestellt?

Umlauf

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Antw:Wie unangenehm ist der BFDI für eine Behördenleitung
« Antwort #2 am: 05.03.2025 13:00 »
Neben dem gesagten, wäre noch zu prüfen, ob die BFDI oder die zuständige „Landesversion“ hier zuständig wäre.

Sparschwein

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Antw:Wie unangenehm ist der BFDI für eine Behördenleitung
« Antwort #3 am: 05.03.2025 13:41 »

>Um den Sachverhalt erstmal zu klären: Du hast vor kurzem ein BEM-Gespräch, welches dir angeboten wurde, >abgelehnt. Kurz darauf schickst du dann doch ne BEM-Anfrage und bittest unter Fristsetzung um Antwort, bzw. >Stellungnahme?  Wie dreist kann man eigentlich sein? Aber egal.

Das BEM-Verfahren wurde wegen Krankheit A abgelehnt. Nun ist Krankheit B aufgetreten. Letztere ist dringlich und schwer. Was ist daran dreist nun ein BEM zu anfordern?
Stellungnahme und Fristsetzung erfolgt erst nachdem über 3 Wochen keinerlei Reaktion erfolgte.



>An wen hast du denn deine Mail-Anfrage geschrieben? Wurde in dem gleichen Verteiler geantwortet? Und >wodurch genau hast du einen gesundheitsschaden erlitten? Durch die Beantwortung deiner Mail in einem >größeren Verteiler, oder durch den Inhalt der Antwort?

An ein spezielles Teampostfach. Es wurden Leute in der Rückantwort in den Verteiler aufgenommen, die definitiv nichts mit dem Verfahren zu tun haben. Behördenleiter etc. Auch die Behördenleitung von einer Dienststelle wo ich nicht mehr tätig bin. CC waren auch Verteiler mit vielen Personen, die hunderprozentig nichts mit dem BEM zu tun haben. Es ging bloß darum mich durch eine möglichst hohe Personenzahl unter Druck zu setzen.

Der Gesundheitsschaden ist durch das unkontrollierte in die Fläche geben meines Anliegens entstanden.


Wenn du eh nicht mehr in diese Behörde willst, warum hast du dann eine BEM-Anfrage gestellt?

Ich bin abgeordnet. Organisatorisch läuft die BEM-Abwicklung immer noch über die alte Dienststelle. Deswegen habe ich dort nichts mehr zu verlieren.

[/quote]
« Last Edit: 05.03.2025 13:56 von Sparschwein »

Umlauf

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Antw:Wie unangenehm ist der BFDI für eine Behördenleitung
« Antwort #4 am: 05.03.2025 13:48 »
Und Krankheit B hat zu 6 Wochen Ausfall geführt?

Da hätte man wahrscheinlich mit mehr Informationen auf Augenhöhe sich verständigen müssen.
Es hört sich grad nach der sprichwörtlichen Tür an, mit der da eingefallen wurde.

Sparschwein

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Antw:Wie unangenehm ist der BFDI für eine Behördenleitung
« Antwort #5 am: 05.03.2025 13:59 »
Und Krankheit B hat zu 6 Wochen Ausfall geführt?

Da hätte man wahrscheinlich mit mehr Informationen auf Augenhöhe sich verständigen müssen.
Es hört sich grad nach der sprichwörtlichen Tür an, mit der da eingefallen wurde.


Ja. Genau.

Sparschwein

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Antw:Wie unangenehm ist der BFDI für eine Behördenleitung
« Antwort #6 am: 05.03.2025 14:00 »
Neben dem gesagten, wäre noch zu prüfen, ob die BFDI oder die zuständige „Landesversion“ hier zuständig wäre.

BFDI ist definitiv zuständig. Das weiß ich in dem Fall.

NWB

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Antw:Wie unangenehm ist der BFDI für eine Behördenleitung
« Antwort #7 am: 05.03.2025 14:33 »
Klingt für mich nach einem schweren Datenschutzverstoß und einen Fall für den Datenschutzbeauftragten, bzw. Schadenersatzforderung

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Antw:Wie unangenehm ist der BFDI für eine Behördenleitung
« Antwort #8 am: 05.03.2025 19:40 »

>Um den Sachverhalt erstmal zu klären: Du hast vor kurzem ein BEM-Gespräch, welches dir angeboten wurde, >abgelehnt. Kurz darauf schickst du dann doch ne BEM-Anfrage und bittest unter Fristsetzung um Antwort, bzw. >Stellungnahme?  Wie dreist kann man eigentlich sein? Aber egal.

Das BEM-Verfahren wurde wegen Krankheit A abgelehnt. Nun ist Krankheit B aufgetreten. Letztere ist dringlich und schwer. Was ist daran dreist nun ein BEM zu anfordern?
Stellungnahme und Fristsetzung erfolgt erst nachdem über 3 Wochen keinerlei Reaktion erfolgte.


[/quote]

So wie du es zunächst dargestellt hast, hätte ich dein Vorgehen für dreist empfunden. Daher fragte ich nach dem Sachverhalt. Nun stellt sich das etwas anders dar und daher keinesfalls dreist. Dennoch scheint mir hier einiges bereits im Vorfeld auf beiden Seiten im argen gewesen zu sein. Ich drücke dir jedenfalls die Daumen, dass du gesundest und woanders deinen beruflichen Weg fortsetzen kannst.

BAT

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Antw:Wie unangenehm ist der BFDI für eine Behördenleitung
« Antwort #9 am: 05.03.2025 19:43 »
Psychische Störungen können auch dreistes Verhalten erklären und legitimieren.

Rentenonkel

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Antw:Wie unangenehm ist der BFDI für eine Behördenleitung
« Antwort #10 am: 06.03.2025 08:40 »
Die Frage wäre in meinen Augen, was Du durch ein BEM erreichen möchtest.

Auch stellt sich mir die Frage, ob Beamtenrecht oder Tarifrecht Anwendung findet.

Sparschwein

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Antw:Wie unangenehm ist der BFDI für eine Behördenleitung
« Antwort #11 am: 06.03.2025 11:55 »

>Um den Sachverhalt erstmal zu klären: Du hast vor kurzem ein BEM-Gespräch, welches dir angeboten wurde, >abgelehnt. Kurz darauf schickst du dann doch ne BEM-Anfrage und bittest unter Fristsetzung um Antwort, bzw. >Stellungnahme?  Wie dreist kann man eigentlich sein? Aber egal.

Das BEM-Verfahren wurde wegen Krankheit A abgelehnt. Nun ist Krankheit B aufgetreten. Letztere ist dringlich und schwer. Was ist daran dreist nun ein BEM zu anfordern?
Stellungnahme und Fristsetzung erfolgt erst nachdem über 3 Wochen keinerlei Reaktion erfolgte.



So wie du es zunächst dargestellt hast, hätte ich dein Vorgehen für dreist empfunden. Daher fragte ich nach dem Sachverhalt. Nun stellt sich das etwas anders dar und daher keinesfalls dreist. Dennoch scheint mir hier einiges bereits im Vorfeld auf beiden Seiten im argen gewesen zu sein. Ich drücke dir jedenfalls die Daumen, dass du gesundest und woanders deinen beruflichen Weg fortsetzen kannst.
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Vielen Dank!

Sparschwein

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Antw:Wie unangenehm ist der BFDI für eine Behördenleitung
« Antwort #12 am: 06.03.2025 11:56 »
Die Frage wäre in meinen Augen, was Du durch ein BEM erreichen möchtest.

Auch stellt sich mir die Frage, ob Beamtenrecht oder Tarifrecht Anwendung findet.

Es geht um Tarifrecht. Wahrscheinlich kann ich nun mit dem BEM nichts mehr erreichen. Der PR ist mittlerweile auch eingeschaltet. Ich werde anfragen, ob es Sinn macht das Verfahren auszusetzen bzw. nun doch abzulehnen, weil keine Vertraulichkeit gewährt wird. Die entsprechende E-Mail mit den großen Verteilern bzw. eine potentielle Stellungnahme durch den Datenschutz/BFDI würde ich dann zur Akte nehmen lassen. Wäre meine erste Idee. Aber nun muss ich erstmal sowieso die Prüfungen abwarten.

Landesdiener

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Antw:Wie unangenehm ist der BFDI für eine Behördenleitung
« Antwort #13 am: 06.03.2025 12:20 »
Um noch auf deine Ausgangsfrage einzugehen: ging deine Anfrage von einer dienstlichen E-Mail aus oder von einer privaten (weil du im Krankenstand bist) und ging die Antwort mit dem größeren Verteiler an deine Absenderadresse zurück?

Sparschwein

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Antw:Wie unangenehm ist der BFDI für eine Behördenleitung
« Antwort #14 am: 06.03.2025 12:34 »
Um noch auf deine Ausgangsfrage einzugehen: ging deine Anfrage von einer dienstlichen E-Mail aus oder von einer privaten (weil du im Krankenstand bist) und ging die Antwort mit dem größeren Verteiler an deine Absenderadresse zurück?

Ich habe meine dienstliche E-Mail genommen. Ging auch an die dienstliche Absendeadresse zurück mit dem größeren Verteiler.