Autor Thema: Wie unangenehm ist der BFDI für eine Behördenleitung  (Read 4316 times)

Rentenonkel

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Antw:Wie unangenehm ist der BFDI für eine Behördenleitung
« Antwort #15 am: 06.03.2025 13:36 »
Zweck des Betrieblichen Eingliederungsmanagements ist es, den Ursachen von Arbeitsunfähigkeitszeiten einer oder eines Beschäftigten nachzugehen und nach Möglichkeiten zu suchen, künftig Arbeitsunfähigkeitszeiten zu vermeiden oder zumindest zu verringern.

Stimmt der betroffene Mitarbeiter der Durchführung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagement zu, setzen sich alle Akteure an einen Tisch und besprechen Sie die notwendigen Schritte. In einigen Fällen wird es bereits ausreichen, den Arbeitsplatz organisatorisch und/oder räumlich umzugestalten. Möglicherweise sind aber auch

- Leistungen zur Teilhabe, das sind Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und/oder
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (früher „Berufsfördernde Leistungen“) oder
- Begleitende Hilfen im Arbeitsleben (Weitere Informationen finden sich auf der Website der Integrationsämter)

erforderlich,

die beim zuständigen Leistungsträger beantragt werden müssen. Die ersten beiden Leistungen müssen in der Regel bei der Rentenversicherung beantragt werden.

Wenn also zu der Erkrankung A eine weitere Erkrankung B hinzugetreten ist, und bei Erkrankung A eine zeitnahe Rückkehr an den bisherigen Arbeitsplatz wenig möglich erschien, scheint durch die Verschlechterung durch die Erkrankung B das noch weiter in die Ferne zu rücken. Wie soll ein BEM da helfen?

Man könnte aus meiner Sicht den behandelnden Arzt folgende Fragen stellen, um zu sehen, wie es in Zukunft vorangehen könnte:

1.) Glauben Sie, dass ich in meinem bisherigen Beruf noch arbeiten kann?
bei ja: Kann mir eine medizinische Rehamaßnahme helfen?
Falls eine medizinische Reha helfen kann, eine solche bei der RV beantragen
Falls es für eine medizinische Reha zu früh ist, nach Alternativen wie Tagesklinik fragen.
Falls eine medizinische Reha nicht hilft, fragen, ob eine stufenweise Wiedereingliederung jetzt oder zu einem späteren Zeitpunkt sinnvoll erscheint. Die müsste dann ggf. bei der KK beantragt werden und kann auch im Rahmen eines BEM ein Thema sein.

bei nein zu Frage 1 weiter zu Frage 2:

2.) Glauben Sie, dass ich in einem anderen Beruf noch arbeiten kann?

bei ja: Leistungen zur Teilhabe beantragen. Sofern diese bewilligt wird, schauen ob man im Rahmen von BEM eine innerbetriebliche Lösung finden kann.

bei nein: Rente wegen Erwerbsminderung beantragen, um Zeit zu gewinnen, sich um seine Gesundheit zu kümmern
 
Solange nicht klar ist, welche Einschränkungen vorhanden sind und wie genau der Arbeitgeber helfen soll, erscheint ein BEM Gespräch mit dem Ziel der Rückkehr an den Arbeitsplatz wenig sinnvoll. Mehr als das, was ich geschrieben habe, kann der Arbeitgeber solange nicht zu einer Lösung beitragen, wie eine Erwerbsfähigkeit nicht in eine greifbare Nähe rückt. Damit will ich die Art und Weise, wie mit Dir umgegangen wird, jedoch nicht gut heißen.

Klopf mal mit deinem Arzt ab, ob eine der obigen Lösungen Dir helfen kann. Gute Besserung, viel Glück und halt uns mal auf dem laufenden.

Landesdiener

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Antw:Wie unangenehm ist der BFDI für eine Behördenleitung
« Antwort #16 am: 06.03.2025 13:57 »
Um noch auf deine Ausgangsfrage einzugehen: ging deine Anfrage von einer dienstlichen E-Mail aus oder von einer privaten (weil du im Krankenstand bist) und ging die Antwort mit dem größeren Verteiler an deine Absenderadresse zurück?

Ich habe meine dienstliche E-Mail genommen. Ging auch an die dienstliche Absendeadresse zurück mit dem größeren Verteiler.
Dann war die Kommunikation an sich sehr wahrscheinlich verschlüsselt, was bei einer privaten E-Mail in der Regel nicht gegeben ist. Bleibt natürlich noch der im Zweifel zu große Adressatenkreis, aber ich glaube nicht, dass da viel von Seiten des Datenschutzes kommt. Ein "scharfes Schwert" gibt es da, zumindest gegenüber Behörden, ohnehin nicht. Im Ergebnis wird es deinem Vorgesetzten also nur ein müdes Lächeln entlocken...

BalBund

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Antw:Wie unangenehm ist der BFDI für eine Behördenleitung
« Antwort #17 am: 06.03.2025 16:34 »
Da die Funktion des BfDI gegen Dienststellen keine Geldbußen o.ä. sondern maximal eine Rüge aussprechen darf ist der Wirkkreis auf ein böses "Du Du Du" faktisch beschränkt.

Unabhängig davon möchte ich hier nicht bewerten, ob der Verteiler korrekt gewählt war oder nicht, aber Hoffnungen auf eine Verbesserung durch die Einschaltung kann man hier keine machen.

Sparschwein

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Antw:Wie unangenehm ist der BFDI für eine Behördenleitung
« Antwort #18 am: 06.03.2025 19:12 »
Um noch auf deine Ausgangsfrage einzugehen: ging deine Anfrage von einer dienstlichen E-Mail aus oder von einer privaten (weil du im Krankenstand bist) und ging die Antwort mit dem größeren Verteiler an deine Absenderadresse zurück?

Ich habe meine dienstliche E-Mail genommen. Ging auch an die dienstliche Absendeadresse zurück mit dem größeren Verteiler.
Dann war die Kommunikation an sich sehr wahrscheinlich verschlüsselt, was bei einer privaten E-Mail in der Regel nicht gegeben ist. Bleibt natürlich noch der im Zweifel zu große Adressatenkreis, aber ich glaube nicht, dass da viel von Seiten des Datenschutzes kommt. Ein "scharfes Schwert" gibt es da, zumindest gegenüber Behörden, ohnehin nicht. Im Ergebnis wird es deinem Vorgesetzten also nur ein müdes Lächeln entlocken...

Es gibt eine interne Weisung, dass alle E-Mails über Outlook nochmal zusätzlich mit der Dienstkarte verschlüsselt werden müssen. Insbesondere wenn Gesundheitsdaten verwendet werden. Das bedeutet ja dann im Umkehrschluss, dass man die Kommunikation nicht als datenschutzrechtlich sicher anerkannt.

Sparschwein

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Antw:Wie unangenehm ist der BFDI für eine Behördenleitung
« Antwort #19 am: 06.03.2025 19:16 »
Da die Funktion des BfDI gegen Dienststellen keine Geldbußen o.ä. sondern maximal eine Rüge aussprechen darf ist der Wirkkreis auf ein böses "Du Du Du" faktisch beschränkt.

Unabhängig davon möchte ich hier nicht bewerten, ob der Verteiler korrekt gewählt war oder nicht, aber Hoffnungen auf eine Verbesserung durch die Einschaltung kann man hier keine machen.

Wo würdest du effektivere Angriffspunkte sehen? Alternativ sehe ich noch im BFDI die Möglichkeit eine neutrale Prüfung zu erhalten und das als Basis für eine Schmerzensgeldklage zu nehmen, weil man Gesundheitszustand sich hier durch verschlechtert hat. Somit hätte ich zumindest schriftlich, wenn das ganze ein DSGVO Verstoß war.

Ärztliche Nachweise werde ich erhalten.

Ich denke mal, dass der PR dann auch kein sonderlich scharfes Schwert ist.

Sparschwein

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Antw:Wie unangenehm ist der BFDI für eine Behördenleitung
« Antwort #20 am: 06.03.2025 19:18 »
Zweck des Betrieblichen Eingliederungsmanagements ist es, den Ursachen von Arbeitsunfähigkeitszeiten einer oder eines Beschäftigten nachzugehen und nach Möglichkeiten zu suchen, künftig Arbeitsunfähigkeitszeiten zu vermeiden oder zumindest zu verringern.

Stimmt der betroffene Mitarbeiter der Durchführung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagement zu, setzen sich alle Akteure an einen Tisch und besprechen Sie die notwendigen Schritte. In einigen Fällen wird es bereits ausreichen, den Arbeitsplatz organisatorisch und/oder räumlich umzugestalten. Möglicherweise sind aber auch

- Leistungen zur Teilhabe, das sind Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und/oder
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (früher „Berufsfördernde Leistungen“) oder
- Begleitende Hilfen im Arbeitsleben (Weitere Informationen finden sich auf der Website der Integrationsämter)

erforderlich,

die beim zuständigen Leistungsträger beantragt werden müssen. Die ersten beiden Leistungen müssen in der Regel bei der Rentenversicherung beantragt werden.

Wenn also zu der Erkrankung A eine weitere Erkrankung B hinzugetreten ist, und bei Erkrankung A eine zeitnahe Rückkehr an den bisherigen Arbeitsplatz wenig möglich erschien, scheint durch die Verschlechterung durch die Erkrankung B das noch weiter in die Ferne zu rücken. Wie soll ein BEM da helfen?

Man könnte aus meiner Sicht den behandelnden Arzt folgende Fragen stellen, um zu sehen, wie es in Zukunft vorangehen könnte:

1.) Glauben Sie, dass ich in meinem bisherigen Beruf noch arbeiten kann?
bei ja: Kann mir eine medizinische Rehamaßnahme helfen?
Falls eine medizinische Reha helfen kann, eine solche bei der RV beantragen
Falls es für eine medizinische Reha zu früh ist, nach Alternativen wie Tagesklinik fragen.
Falls eine medizinische Reha nicht hilft, fragen, ob eine stufenweise Wiedereingliederung jetzt oder zu einem späteren Zeitpunkt sinnvoll erscheint. Die müsste dann ggf. bei der KK beantragt werden und kann auch im Rahmen eines BEM ein Thema sein.

bei nein zu Frage 1 weiter zu Frage 2:

2.) Glauben Sie, dass ich in einem anderen Beruf noch arbeiten kann?

bei ja: Leistungen zur Teilhabe beantragen. Sofern diese bewilligt wird, schauen ob man im Rahmen von BEM eine innerbetriebliche Lösung finden kann.

bei nein: Rente wegen Erwerbsminderung beantragen, um Zeit zu gewinnen, sich um seine Gesundheit zu kümmern
 
Solange nicht klar ist, welche Einschränkungen vorhanden sind und wie genau der Arbeitgeber helfen soll, erscheint ein BEM Gespräch mit dem Ziel der Rückkehr an den Arbeitsplatz wenig sinnvoll. Mehr als das, was ich geschrieben habe, kann der Arbeitgeber solange nicht zu einer Lösung beitragen, wie eine Erwerbsfähigkeit nicht in eine greifbare Nähe rückt. Damit will ich die Art und Weise, wie mit Dir umgegangen wird, jedoch nicht gut heißen.

Klopf mal mit deinem Arzt ab, ob eine der obigen Lösungen Dir helfen kann. Gute Besserung, viel Glück und halt uns mal auf dem laufenden.

Dankeschön. Ich werde auch auf dem Laufenden halten.

ElBarto

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Antw:Wie unangenehm ist der BFDI für eine Behördenleitung
« Antwort #21 am: 10.03.2025 08:21 »
Ganz klar ist der Sachverhalt aber noch nicht.


Wie lange hat denn Krankheit A für einen Ausfall gesorgt?

Die 6 Wochen gelten 12 Monate zurück. Das heißt 6 mal eine Woche erkältet innerhalb von 12 Monaten führt auch automatisch zur BEM-Anfrage.

Das man die ablehnt ist -wenn z.B. wirklich nur Erkältung die Hauptursache war- klar.

Wenn dann Krankheit B kommt müsste theoretisch eine neue Anfrage kommen, bin mir aber nicht sicher -der Arbeitgeber weiß ja nicht was einem fehlt- ob es da  irgendwelche "Abklingzeiten" gibt.

Das BEM-Verfahren zu verlangen obwohl man eigentlich nicht zurück will ist aber auch komisch.
Je nach Dauer des Ganzen und Prognose vom Arzt wäre ein Antrag auf EM-Rente das Richtige.

Sparschwein

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Antw:Wie unangenehm ist der BFDI für eine Behördenleitung
« Antwort #22 am: 10.03.2025 16:20 »
Die Krankheit A für 6 Wochen.

Sparschwein

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Antw:Wie unangenehm ist der BFDI für eine Behördenleitung
« Antwort #23 am: 10.03.2025 16:22 »
BFDI hat sich bei mir nach ein paar Tagen gemeldet. Er nimmt sich der Sache an und prüft eine Verhängung von Maßnahmen. Er hat jedoch nicht die Behördenleitung in meiner lokalen Dienststelle kontaktiert. Er hat sich an die oberste Behördenleitung auf Bundesebene gewandt. Ist aber wohl ein normales Vorgehen.

clarion

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Antw:Wie unangenehm ist der BFDI für eine Behördenleitung
« Antwort #24 am: 11.03.2025 06:56 »
Der Arbeitgeber weiß gar nicht, weshalb die Mitarbeiter krank geschrieben sind, solange die Mitarbeiter es nicht selbst mitteilen.  Und selbst wenn die Mitarbeiter die Krankheit mitteilen, wird das vermutlich  nicht dokumentiert und ist dann x Wochen später nicht mehr nachvollziehbar. Bei uns erhalten alle Mitarbeiter ein Angebot für ein BEM Verfahren, wenn 6 Wochen in 12 Monate überschritten ist.  Es ist den Mitarbeitern schließlich freigestellt,  ob sie an einem BEM teilnehmen.

Ich finde den Vorgang, der hier geschildert wird,  ziemlich schräg und vermute eine Vorgeschichte.

NWB

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Antw:Wie unangenehm ist der BFDI für eine Behördenleitung
« Antwort #25 am: 11.03.2025 08:07 »
Ich finde den Vorgang, der hier geschildert wird,  ziemlich schräg und vermute eine Vorgeschichte.

dito

hier gibt es definitiv auch eine emotionale/unsachliche Ebene