Es kommt immer wieder vor dass es bei dieser Tätigkeit dann Probleme gibt und man dann persönlich ziemlich angefeindet wird wenn man unpopuläre Entscheidungen treffen muß. Aus diesem Grund wollen die betroffenen Kollegen diese zusatztätigkeit im Nachtdienst auch gar nicht mehr machen, die PDL läßt da aber nicht mit sich reden so läuft derzeit alles so weiter. So wäre natürlich die Frage ob das so überhaupt rechtens ist, da ja eben in der Stellnbeschreibung nichts davon steht.
Also zum einen ist der AG weisungsbefugt, da kann man murren und maulen, aber es nicht machen zu wollen ist da nur eine Wunschäußerung, sofern es sich nicht um eine AV Änderung handelt.
Eine vorübergehende Übertragung höherwertigen Tätigkeit im Tarifsinne liegt hier mE nicht vor.
Sondern eher die Übertragung eines Arbeitsvorganges (die PDL Tätigkeiten)
Hier müsste man schauen, welchen Zeitanteil es am Gesamtumfang macht.
Wobei ich der Meinung bin, dass wenn einer diese Tätigkeiten für seine reguläre Nachtschicht übertragen bekommt, dann ist die Gesamte Nachtschicht als PDL Tätigkeit zeitlich zu werten.
salopp gesagt, wenn die 12 Nachtschichtlier reihum den PDL Hut bekommen, als jede 12. Schicht macht er PDL weniger als 10% seiner Arbeitszeit.
Wenn er jede 4. Schicht es macht 25% (was auch nicht reichen dürfte)
Wo in der EGO sind sie jetzt eingruppiert und wo die PDL?