Hallo zusammen,
bin bis jetzt stiller Mitleser und muss mich vorab für all die nützlichen informationen bedanken, die in diesem Forum zusammengetragen worden sind.
Zum Berliner Gesetz stelle ich mir jetzt einige Fragen. Inwiefen hat das jetzt für mich als niedersächsischem Beamten eine Signalwirkung? Wenn Berlin der Meinung ist, Nachzahlungen per Gesetz zu regeln, ziehen andere Besoldungsgeber dann vermutlich mal nach? Wieso ist man in dieser Sache in Berlin weiter?
Dass die Nachzahlungen nur bis 2020 laufen hängt wohl damit zusammen, dass ab diesem Jahr nach der Rechtsprechung des BVerfG die Besoldungsgeber die Besoldung angepasst hatten und diese somit ab dann zumindest aus Gebersicht als verfassungskonform galten?
Beste Grüße