Autor Thema: [BE] Nachzahlung Familienzuschlag ab 3. Kind Berlin  (Read 5865 times)

HeuteNeu

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Hallöchen,
gibt es denn schon Neuigkeiten bzgl. der Nachzahlung Familienzuschlag ab 3. Kind (vgl. verabschied. Besoldungsgesetz) wie das vonstatten gehen soll ? Hat denn schon jemand eine Auszahlung erhalten?
« Last Edit: 14.03.2025 03:57 von Admin »

BKonders

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Antw:[BE] Nachzahlung Familienzuschlag ab 3. Kind Berlin
« Antwort #1 am: 19.03.2025 11:47 »
Hi,
ich hatte auch schon nachgefragt und die Information bekommen, dass sie auf eine Anweisung zur Berechnung und Auszahlung von SenFin warten. Vorher "können" sie nicht aktiv werden... Dauert wie immer in Berlin eine Ewigkeit so etwas.

Hummel2805

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Antw:[BE] Nachzahlung Familienzuschlag ab 3. Kind Berlin
« Antwort #2 am: 09.04.2025 11:13 »
https://www.berlin.de/politik-und-verwaltung/rundschreiben/download.php/4329613

Es gibt jetzt dieses Rundschreiben ab dem 3. Kind. Wenn ich die Ausführungsvorschriften ab Seite 25 richtig verstehe, reicht hier nur ein Widerspruch gegen die Besoldung aus, egal in welchem Haushaltsjahr, es muss nur im Zeitraum 2008 bis 2020 geschehen sein.
Dann würde man volle Ansprüche ab dem 3. Kind haben.

Sehe ich das richtig?

homer bundy

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Antw:[BE] Nachzahlung Familienzuschlag ab 3. Kind Berlin
« Antwort #3 am: 12.04.2025 19:32 »
Hallo zusammen,

bin bis jetzt stiller Mitleser und muss mich vorab für all die nützlichen informationen bedanken, die in diesem Forum zusammengetragen worden sind.
Zum Berliner Gesetz stelle ich mir jetzt einige Fragen. Inwiefen hat das jetzt für mich als niedersächsischem Beamten eine Signalwirkung? Wenn Berlin der Meinung ist, Nachzahlungen per Gesetz zu regeln, ziehen andere Besoldungsgeber dann vermutlich mal nach? Wieso ist man in dieser Sache in Berlin weiter?
Dass die Nachzahlungen nur bis 2020 laufen hängt wohl damit zusammen, dass ab diesem Jahr nach der Rechtsprechung des BVerfG die Besoldungsgeber die Besoldung angepasst hatten und diese somit ab dann zumindest aus Gebersicht als verfassungskonform galten?

Beste Grüße

justilegal

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Antw:[BE] Nachzahlung Familienzuschlag ab 3. Kind Berlin
« Antwort #4 am: 14.04.2025 12:57 »
Hallo homer bundy,
irgendwelche Gesetze und Regelungen anderer BL interessieren doch Niedersachsen nicht. Hier (ich bin auch Betroffene aus Niedersachsen) wird man doch amtsangemessen alimentiert. Zumindest stand das sogar über den Gesetzen aus 2022. Es gibt doch neue Regelungen ab 2023. Dass andere Länder bereits ab dem Jahr des Urteils 2020 Familienzuschläge in ganz anderen Sphären zahlen, hatte auf Niedersachsen auch Null Signalwirkung. Warum sollten dann Berliner Regelungen vor 2020 nun das MF zum Handeln bewegen? Wir klagen seit 2021. Null Verfahrensfortschritt. Und müssen immer nur zusehen, wie andere Länder dieselbe BVerfg-Rechtsprechung umsetzen.
Viele Grüße

HeuteNeu

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Antw:[BE] Nachzahlung Familienzuschlag ab 3. Kind Berlin
« Antwort #5 am: 19.05.2025 09:43 »
Guten Morgen,
gibt es denn inzwischen jemanden, der die Nachzahlung bereits erhalten hat oder wenigstens mal einen Bescheid? Irgendwie bewegt sich gar nichts .

Talion

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Antw:[BE] Nachzahlung Familienzuschlag ab 3. Kind Berlin
« Antwort #6 am: 19.05.2025 19:53 »
Fordere doch einen Zwischenbescheid an ... macht Deine Dienststelle bestimmt  ;D

NWB

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Antw:[BE] Nachzahlung Familienzuschlag ab 3. Kind Berlin
« Antwort #7 am: 20.05.2025 08:49 »
Dit is Berlin

HeuteNeu

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Antw:[BE] Nachzahlung Familienzuschlag ab 3. Kind Berlin
« Antwort #8 am: 20.06.2025 09:59 »
Gibt es denn zwischenzeitlich bei den betreffenden Personen ein Bescheid oder sogar schon die Zahlung?

SchreiBln

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Antw:[BE] Nachzahlung Familienzuschlag ab 3. Kind Berlin
« Antwort #9 am: 27.06.2025 06:45 »
Weder Bescheid noch Zahlung bisher. Das Gesetz ist seit 28.12.2024 in Kraft - es ist also bereits ein halbes Jahr vergangen, ohne dass irgendeine Reaktion seitens der Personalstelle oder der Besoldungsstelle erfolgt ist. Ich habe im April Verzugszinsen ab 1. Mai angedroht, sollte die Zahlung bis dahin ausbleiben. Da ich mehr als 60.000 EUR Nachzahlung zu erwarten habe, belaufen sich die Zinsen monatlich auf fast 400 EUR!

PolareuD

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Antw:[BE] Nachzahlung Familienzuschlag ab 3. Kind Berlin
« Antwort #10 am: 27.06.2025 11:55 »
Weder Bescheid noch Zahlung bisher. Das Gesetz ist seit 28.12.2024 in Kraft - es ist also bereits ein halbes Jahr vergangen, ohne dass irgendeine Reaktion seitens der Personalstelle oder der Besoldungsstelle erfolgt ist. Ich habe im April Verzugszinsen ab 1. Mai angedroht, sollte die Zahlung bis dahin ausbleiben. Da ich mehr als 60.000 EUR Nachzahlung zu erwarten habe, belaufen sich die Zinsen monatlich auf fast 400 EUR!

"Beamten oder Richtern wird vom Gesetzgeber – anders als sonstigen Gläubigern (vgl. §§ 286 ff. BGB) – auf Grund des gegenseitigen Dienst– und Treueverhältnisses zugemutet, eine meist auf personellen Schwierigkeiten oder Versehen beruhende verspätete Auszahlung der zustehenden Bezüge hinzunehmen. Der Ausschluss gilt aber auch für andere Fälle, wie z. B. die Aufhebung einer Zwangspensionierung oder die Nachzahlung verfassungswidrig vorenthaltener Besoldungsbestandteile. Kraft Gesetzes besteht also bei Zahlung der Bezüge nach dem Tag der Fälligkeit kein Anspruch auf Verzugszinsen."

https://www.rehm-verlag.de/eLine/portal/start.xav?start=%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bundesbesoldung_f674ddbe6b53951927519606cca545bf%27%20and%20%40outline_id%3D%27bundesbesoldung_data%27%5D

SchreiBln

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Antw:[BE] Nachzahlung Familienzuschlag ab 3. Kind Berlin
« Antwort #11 am: 27.06.2025 12:10 »
Man beachte allerdings die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Weimar (1 K 1721/19 We), in welcher zur Geltendmachung (und letztlich auch Zahlungsverpflichtung) von Verzugszinsen eine positive Position bezogen wird:

https://landesrecht.thueringen.de/bsth/document/NJRE001553447


PolareuD

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Antw:[BE] Nachzahlung Familienzuschlag ab 3. Kind Berlin
« Antwort #12 am: 27.06.2025 12:22 »
Man beachte allerdings die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Weimar (1 K 1721/19 We), in welcher zur Geltendmachung (und letztlich auch Zahlungsverpflichtung) von Verzugszinsen eine positive Position bezogen wird:

https://landesrecht.thueringen.de/bsth/document/NJRE001553447

Bei dem Urteil geht es um den eintretenden Steuerprogressionsschaden in Folge einer Nachzahlung und nicht um die eigentliche Alimentation selbst. Aber vielleicht hilft ja den Beitrag von lotsch weiter:

https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,120049.msg342335.html#msg342335