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[BE] Nachzahlung Familienzuschlag ab 3. Kind Berlin
PolareuD:
--- Zitat von: SchreiBln am 27.06.2025 06:45 ---Weder Bescheid noch Zahlung bisher. Das Gesetz ist seit 28.12.2024 in Kraft - es ist also bereits ein halbes Jahr vergangen, ohne dass irgendeine Reaktion seitens der Personalstelle oder der Besoldungsstelle erfolgt ist. Ich habe im April Verzugszinsen ab 1. Mai angedroht, sollte die Zahlung bis dahin ausbleiben. Da ich mehr als 60.000 EUR Nachzahlung zu erwarten habe, belaufen sich die Zinsen monatlich auf fast 400 EUR!
--- End quote ---
"Beamten oder Richtern wird vom Gesetzgeber – anders als sonstigen Gläubigern (vgl. §§ 286 ff. BGB) – auf Grund des gegenseitigen Dienst– und Treueverhältnisses zugemutet, eine meist auf personellen Schwierigkeiten oder Versehen beruhende verspätete Auszahlung der zustehenden Bezüge hinzunehmen. Der Ausschluss gilt aber auch für andere Fälle, wie z. B. die Aufhebung einer Zwangspensionierung oder die Nachzahlung verfassungswidrig vorenthaltener Besoldungsbestandteile. Kraft Gesetzes besteht also bei Zahlung der Bezüge nach dem Tag der Fälligkeit kein Anspruch auf Verzugszinsen."
https://www.rehm-verlag.de/eLine/portal/start.xav?start=%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bundesbesoldung_f674ddbe6b53951927519606cca545bf%27%20and%20%40outline_id%3D%27bundesbesoldung_data%27%5D
SchreiBln:
Man beachte allerdings die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Weimar (1 K 1721/19 We), in welcher zur Geltendmachung (und letztlich auch Zahlungsverpflichtung) von Verzugszinsen eine positive Position bezogen wird:
https://landesrecht.thueringen.de/bsth/document/NJRE001553447
PolareuD:
--- Zitat von: SchreiBln am 27.06.2025 12:10 ---Man beachte allerdings die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Weimar (1 K 1721/19 We), in welcher zur Geltendmachung (und letztlich auch Zahlungsverpflichtung) von Verzugszinsen eine positive Position bezogen wird:
https://landesrecht.thueringen.de/bsth/document/NJRE001553447
--- End quote ---
Bei dem Urteil geht es um den eintretenden Steuerprogressionsschaden in Folge einer Nachzahlung und nicht um die eigentliche Alimentation selbst. Aber vielleicht hilft ja den Beitrag von lotsch weiter:
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,120049.msg342335.html#msg342335
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