Beamte und Soldaten > Beamte der Länder
[BE] Nachzahlung Familienzuschlag ab 3. Kind Berlin
			Wohngebietsthorsten:
			
			Artikel 2, Paragraph 3:
Quelle: Abgeordnetenhaus Berlin https://share.google/0md4aaVA0uqpXtLLS
		
			Arwen:
			
			Vielen Dank ,
dann hoffe ich mal, dass die Nachzahlungen auch in diesem Umfang gezahlt werden.
		
			justilegal:
			
			Hallo Arwen,
ja, da kann man die Betroffenen aus Berlin nur beglückwünschen, dass sich da endlich was tut. Für uns als Niedersachsen (auch wir klagen seit vier Jahren) hat das leider gar keine Bedeutung. Die werden sich hier schon was Schönes ausdenken (Familienergänzungszuschlag rückwirkend oder so), damit sie nichts/ wenig nachzahlen müssen. Vor allem wird es noch schön ausgesessen. Wenn man sieht, wie viele Länder das Urteil aus Mai 2020 betreffend die 3+ Kind-Familien umgesetzt haben, können wir Betroffenen in Niedersachsen uns nur mitfreuen- ohne selbst ne Perspektive zu haben.
		
			Arwen:
			
			Hallo justilegal,
besser kann man den Mist, den dieses Land macht, nicht in kurzen Sätzen formulieren.
Zu den nachweislichen Lügen des NLBV und dem demonstrativen Nichtbeachten der Vorgaben des BverfG hinsichtlich des alimentationsrechtlichen Mehrbedarfs für das dritte Kind , kommt dann noch eine Berichterstatterin des VG, die in 3 1/2 Jahren lediglich Stellungnahmen weitergeleitet hat. Von einem Amtsermittlungsgrundsatz hat sie anscheinend nichts gehört.
Gruß 
		
			Verwalter:
			
			Es lohnt sich ggf. bei den derzeit verschickten Bescheiden in Widerspruch zu gehen. Näheres dazu gibt es auf dieser Webseite von Berliner-Besoldung.de
https://www.berliner-besoldung.de/nachzahlung-fuer-kinderreiche-beamtenfamilien-musterwiderspruch-jetzt-online-verfuegbar/
		
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