Zu hohe Steuernachzahlung – ist das normal?

Begonnen von LauraE, 16.02.2025 12:30

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LauraE

Hallo zusammen,
ich habe festgestellt, dass meine Steuerlast zu hoch erscheint und wollte fragen, ob das normal ist. Wenn ich meine Steuererklärung nur mit meinen TV-L-Gehaltseinnahmen in die Steuersoftware eingebe, wird automatisch eine Steuernachzahlung von ca. 2.000 € berechnet - und das jedes Jahr seit 2021.  Ist das System nicht eigentlich so ausgelegt, dass eine so hohe Nachzahlung vermieden wird? Die von meiner Personalabteilung einbehaltene Steuer entspricht genau den Beträgen, die der TV-L Rechner für die betreffenden Jahre ausgibt. Was stimmt hier nicht?

Meine Situation ist ziemlich einfach (ledig, Steuerklasse 1, Standardabzüge, Vollzeitbeschäftigung, keine Unterbrechungen). Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht oder eine Idee, woran das liegen könnte?
Danke im Voraus.
Viele Grüße
Laura

cyrix42

Hast du auch deine Renten- und Krankenversicherungs-Beiträge eingetragen, die ja steuermindernd wirken?

LauraE

Ja, ich habe schon alle Felder eingetragen  :-\

clarion

Ist bei der Bezügestelle versehentlich ein Freibetrag eingetragen worden, der Dir nicht (mehr) zusteht?

NWB

Irgendwelche Angaben im Steuerprogramm, die da nicht hingehören? (Lohnersatzleistungen, Elterngeld, ggf. aus dem Vorjahr?)
Keine weiteren Einkünfte vorhanden?


LauraE

Danke für eure Antworten - nein, es ist alles in Ordnung :(

Warnstreik

Zitat von: LauraE in 21.02.2025 07:11
Danke für eure Antworten - nein, es ist alles in Ordnung :(

Welches Steuerprogramm nutzt du? Da dein AG schon eher richtig rechnet UND du das hier im Gehaltsrechner nachvollziehen kannst, muss es eine Fehleingabe im Steuerprogramm sein. Ich tippe auch darauf, dass entweder Sozialbeiträge im falschen Feld (AG-AN?) gelandet sind oder dass da noch irgendwelche alten Einträge rumschwirren.

LauraE

Vielen Dank für die Rückmeldungen. Ich habe inzwischen das Problem entdeckt: Freiwillig gesetzlich Versicherte müssen die Arbeitgeberbeiträge zur KV und PV in Smartsteuer zweimal eingeben – einmal unter ,,Lohnsteuerbescheinigung" und zusätzlich als Teil der ,,eigenen Beiträge". Vielleicht hilft das denen, die Smartsteuer verwenden  ;)

Dnjl

Danke für die Rückmeldung. Wird sicherlich den ein oder anderen noch behilflich sein.

Warnstreik

Zitat von: LauraE in 27.02.2025 08:37
Vielen Dank für die Rückmeldungen. Ich habe inzwischen das Problem entdeckt: Freiwillig gesetzlich Versicherte müssen die Arbeitgeberbeiträge zur KV und PV in Smartsteuer zweimal eingeben – einmal unter ,,Lohnsteuerbescheinigung" und zusätzlich als Teil der ,,eigenen Beiträge". Vielleicht hilft das denen, die Smartsteuer verwenden  ;)

Kleiner Tipp am Rande: Ich weiß zwar nicht wie und ob das bei Smartsteuer auch geht, aber bei vielen Steuerprogrammen (Wiso z.B.) kann man den automatischen Datenabruf einrichten. Dann flattert alles was das Finanzamt gemeldet bekommt direkt an die richtige Stelle im Programm. Einmal drübergucken und fertig :-)

IchWärDannSoweit

Zitat von: Warnstreik in 27.02.2025 09:33
Kleiner Tipp am Rande: Ich weiß zwar nicht wie und ob das bei Smartsteuer auch geht, aber bei vielen Steuerprogrammen (Wiso z.B.) kann man den automatischen Datenabruf einrichten. Dann flattert alles was das Finanzamt gemeldet bekommt direkt an die richtige Stelle im Programm. Einmal drübergucken und fertig :-)

Kann ich auch sehr empfehlen  :)

LauraE

#11
Gut zu wissen  :) Auf jeden Fall sollte ich das, was ich geschrieben habe, leicht abändern: Ich bin kein Steueranwalt, also sollten diejenigen, die Smartsteuer nutzen, dies natürlich selbst & mit Smartsteuer überprüfen. Außerdem trifft dies vermutlich auf mich zu, da ich als freiwillig gesetzlich Versicherte sowohl meine eigenen Beiträge als auch die meines Arbeitgebers direkt an die Krankenkasse zahle und die Arbeitgeberbeiträge als Teil meines Gehalts erhalte. Sie gilt wahrscheinlich nicht für diejenigen, deren Arbeitgeber ihren Anteil direkt an die Krankenkasse gezahlt haben.n. ;)

VG
Laura

Casa

ZitatKleiner Tipp am Rande: Ich weiß zwar nicht wie und ob das bei Smartsteuer auch geht, aber bei vielen Steuerprogrammen (Wiso z.B.) kann man den automatischen Datenabruf einrichten. Dann flattert alles was das Finanzamt gemeldet bekommt direkt an die richtige Stelle im Programm. Einmal drübergucken und fertig :-)

Funktioniert das auch in Elster?
Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)

2strong

Ja. Wurde bei mir seit der Steuererklärung für 2023 direkt beim Öffnen des Fornulars als Auswahloption von Programm empfohlen. Umfasste Bezüge, PKV, Riester, Kapitalerträge etc.

NWB

Zitat von: Casa in 08.03.2025 11:40
ZitatKleiner Tipp am Rande: Ich weiß zwar nicht wie und ob das bei Smartsteuer auch geht, aber bei vielen Steuerprogrammen (Wiso z.B.) kann man den automatischen Datenabruf einrichten. Dann flattert alles was das Finanzamt gemeldet bekommt direkt an die richtige Stelle im Programm. Einmal drübergucken und fertig :-)

Funktioniert das auch in Elster?

Tatsächlich greifen alle anderen Steuerprogramme beim Datenabruf auf die ELSTER Schnittstelle zu.