Zum Thema außerordentliche/fristlose Kündigung:
Cyrix42 hat natürlich recht: Auch als Arbeitnehmer brauchst du einen wichtigen Grund nach § 626 BGB, um fristlos bzw. außerordentlich dein Arbeitsverhältnis kündigen zu dürfen.
Das ist jedoch reine Rechtstheorie. Rein praktisch passiert nämlich in 99,9 Prozent der Fälle nichts, wenn du als Arbeitnehmer eine außerordentliche Kündigung aussprichst – auch ohne wichtigen Grund. Die Kündigung wird mit Zugang zunächst wirksam, und der Arbeitgeber müsste im Zweifel innerhalb von drei Wochen Klage vor dem Arbeitsgericht einreichen, um zu erreichen, dass du die Fristen einhalten oder ggf. Schadensersatz zahlen müsstest.
Gerade die Frage des Schadensersatzes hat in der Realität jedoch kaum Aussicht auf Erfolg, da der Arbeitgeber vor Gericht den entstandenen Schaden beziffern müsste – was er in der Regel nicht kann. Und auf das Einhalten der Frist zu klagen, macht ebenfalls wenig Sinn, da zunächst ein Gütetermin angesetzt wird und bis zum Kammertermin gut und gerne mindestens ein halbes Jahr vergeht. Das bringt den Arbeitgeber also nicht weiter.
Wenn dir also die Frage eines „guten Arbeitszeugnisses“ völlig egal ist und du sicher bist, nie wieder beim Land arbeiten zu wollen, dann reiche – falls keine Einigung auf einen Auflösungsvertrag möglich ist – einfach eine fristlose Kündigung ein. Es ist zwar nicht die feine englische Art, aber wen juckt’s ...
Hier noch ein gutes Video zum Thema:
https://youtu.be/_teOSdP2hjk?si=x5-aD7K2oHmwHO7m"Fernsehanwalt: Darf man als Arbeitnehmer fristlos kündigen?"