Autor Thema: Wechselsichtzulage im Nachtdienst  (Read 766 times)

MioMioIso

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Wechselsichtzulage im Nachtdienst
« am: 05.03.2025 22:01 »
Guten Tag,

Zu unserer Situation im Berufsfeld der MT.

Dadurch das wir innerhalb der Stadt 2 verschiedene Labore haben unter den gleichen Arbeitgeber ergibt sich ver. Modelle der Arbeitszeit.

Labor1:

Früh: 6-12
Tag: 8-16
Spät: 12-20
Nacht: 20-6

Labor2:

Tag: 7:30 - 17:30
Nacht: 17:30 - 7:30 (ab 0:15 - 6:00 Bereitschaft vor Ort)

Laut  § 7 Abs. 1 Satz 5 TVöD gilt ja ab 21-6 Nachtarbeit.

Wir arbeiten an beiden Standorten regelmäßig (jeden Feiertag, jedes Wochenende, 365 Tage usw.)

Meine Frage ist, wenn man an beiden Standorten die Nachtdienste betrachtet, dann gilt doch die volle Wechselsichtzulage für 155 € im Monat (natürlich + weitere Dienste).

Standort1 hat voll 10 Stunden Nachtarbeit und Standort2 hat 3:15 Nachtarbeit trotz Bereitschaft. 2 Stunde Nachtarbeit ist doch die Voraussetzung für die Nachtarbeit oder übersehe ich hier etwas?

Mitarbeiter 1 macht nur die Dienste in Labor1 (F | S | N) --> bekommt 155 €
Mitarbeiter 2 macht die Dienste in Labor1 (F | S) + Nächte in Labor2 --> bekommt nur 40 €, da die Nachtdienste nicht zählen