Autor Thema: Stufenlaufzeit bei 2 Elternzeiten  (Read 2734 times)

Silke1985

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Stufenlaufzeit bei 2 Elternzeiten
« am: 07.03.2025 09:28 »
Hallo zusammen,

wie wirkt sich die Stufenlaufzeit bei zwei Elternzeiten aus. Hintergrund ich habe 2020 mein erstes Kind bekommen und davor bereits 15 Monate in Stufe 3 gearbeitet.

2021 habe ich wieder angefangen zu arbeiten und habe 2022 mein zweites Kind bekommen.

Nun arbeite ich wieder seit Juni 2024.

Ist es rechtens das mir die 15 Monate Arbeitserfahrung nicht mehr angerechnet werden, weil mittlerweile 5 Jahre vergangen sind. Bei meiner Recherche habe ich herausgelesen dass bei einer Elternzeit von jeweils 5 Jahren die Stufenlaufzeit von vorne beginnt. Da ich aber zwischenzeitlich wieder gearbeitet habe, frage ich mich wie hier die Rechtslage ist.

Vielen Dank schonmal für euren Input


VFA West

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Antw:Stufenlaufzeit bei 2 Elternzeiten
« Antwort #2 am: 09.03.2025 10:05 »
Sag bloß, die 15 Monate wurden dir gestrichen?!
Oder ist das nur deine Sorge?

Silke1985

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Antw:Stufenlaufzeit bei 2 Elternzeiten
« Antwort #3 am: 10.03.2025 09:17 »
Danke für die Info. So hatte ich es auch herausgelesen.

Mir wurde bisher gesagt, dass ich noch bis Januar 2026 warten muss. Allerdings nach meiner Berechnung und der Zeit in der ich gearbeitet habe, hätte ich bereits im Oktober 2024 höher gestuft werden müssen.

Also genau die 15 Monate vor meiner ersten Elternzeit. Ich habe jetzt nachgefragt woher diese Differenz kommt und ich gerne eine Erklärung dazu hätte.

Casa

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Antw:Stufenlaufzeit bei 2 Elternzeiten
« Antwort #4 am: 10.03.2025 15:34 »
Bitte auch die Hochstufung und das Geld fordern, andernfalls verfällt der Anspruch.
Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)

Silke1985

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Antw:Stufenlaufzeit bei 2 Elternzeiten
« Antwort #5 am: 03.04.2025 08:08 »
Hallo zusammen,

ich habe eine Antwort erhalten, aus der ich nicht schlau werde.

Es würde nach der Stufenhemmung mit dem fiktiven Startdatum weiter gerechnet. Kann mir jemand sagen, ob es ein fiktives Startdatum bei einer Stufenberechnung gibt.

Startdatum von Stufe 3 war der 01.12.2018 bis März 2020.

Die erste Hemmung war von März 2020 bis Feb. 2021. Da ich da in Elternzeit war.

Nun wird mir geschrieben, dass die Steigerung in Stufe 4 zum 01.10.2022 gewesen wäre. Da ich aber bereits am 27.06.2022 wieder in meine Elternzeit gegangen bin rechnet man mit dem fiktiven Stufenstart ab 01.10.2019 und nicht mehr mit dem 01.12.2018.

Dadurch geht mir natürlich ein ganzes Jahr verloren. Kann mir jemand sagen ob das so rechtens ist.

Vielen Dank fürs drüberschauen

Der Geograph

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Antw:Stufenlaufzeit bei 2 Elternzeiten
« Antwort #6 am: 03.04.2025 08:13 »
Hallo zusammen,

ich habe eine Antwort erhalten, aus der ich nicht schlau werde.

Es würde nach der Stufenhemmung mit dem fiktiven Startdatum weiter gerechnet. Kann mir jemand sagen, ob es ein fiktives Startdatum bei einer Stufenberechnung gibt.

Startdatum von Stufe 3 war der 01.12.2018 bis März 2020.

Die erste Hemmung war von März 2020 bis Feb. 2021. Da ich da in Elternzeit war.

Nun wird mir geschrieben, dass die Steigerung in Stufe 4 zum 01.10.2022 gewesen wäre. Da ich aber bereits am 27.06.2022 wieder in meine Elternzeit gegangen bin rechnet man mit dem fiktiven Stufenstart ab 01.10.2019 und nicht mehr mit dem 01.12.2018.

Dadurch geht mir natürlich ein ganzes Jahr verloren. Kann mir jemand sagen ob das so rechtens ist.

Vielen Dank fürs drüberschauen

Alles korrekt ausgeführt von deinem Arbeitgeber

Casa

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Antw:Stufenlaufzeit bei 2 Elternzeiten
« Antwort #7 am: 03.04.2025 10:14 »
Zitat
Alles korrekt ausgeführt von deinem Arbeitgeber

Und diese "Meinung" begründest du, entgegen des Wortlauts von § 17 Abs. 3 S. 2 TVöD, wie genau?
Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)

Silke1985

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Antw:Stufenlaufzeit bei 2 Elternzeiten
« Antwort #8 am: 03.04.2025 12:05 »
Danke für eure Antworten.

Mir ist aber auch nicht klar, warum das so gehandhabt wird.

Vielleicht noch ein Zusatz, bei der zweiten Elternzeit im Juni 2022 hat es sich um ein weiteres Kind gehandelt.

Also ich habe zu keinem Zeitpunkt 5 Jahre am Stück Elternzeit pro Kind gehabt.

Ich habe nun reine Arbeitszeit seit 01.12.2018 von 42 Arbeitsmonaten hinter mir, ausgenommen diese zwei Unterbrechung und eine Stufenerhöhung von 3 auf 4 soll erst im Januar 2026 erfolgen.




Casa

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Antw:Stufenlaufzeit bei 2 Elternzeiten
« Antwort #9 am: 03.04.2025 13:24 »
Dann solltest du langsam mal das Geld aus der Stufenerhöhung fordern. Nach 6 Monaten verfällt der Anspruch auf Zahlung, wenn er nicht geltend gemacht wurde.
Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)

Silke1985

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Antw:Stufenlaufzeit bei 2 Elternzeiten
« Antwort #10 am: 03.04.2025 13:33 »
Wenn es so einfach wäre, die Dame von der Gehaltsabrechnung ist der Meinung richtig zu liegen und mich erst ab 01.01.2026 höher zu stufen.

Ich werde mir nun Rat beim Personalrat einholen und mich über die weitere Vorgehensweise beraten lassen.

Zur Not muss dies eben von einem Fachanwalt gerpüft werden. 

TVOEDAnwender

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Antw:Stufenlaufzeit bei 2 Elternzeiten
« Antwort #11 am: 03.04.2025 13:36 »
(gelöscht, hab mich verlesen)

VFA West

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Antw:Stufenlaufzeit bei 2 Elternzeiten
« Antwort #12 am: 03.04.2025 14:48 »
Es ist so furchtbar ... Jetzt würde mich aber die Einschätzung eures Personalrates auch noch brennend interessieren. Schlimmer geht ja bekanntlich immer.  ;D

UNameIT

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Antw:Stufenlaufzeit bei 2 Elternzeiten
« Antwort #13 am: 03.04.2025 18:15 »
Wenn es so einfach wäre, die Dame von der Gehaltsabrechnung ist der Meinung richtig zu liegen und mich erst ab 01.01.2026 höher zu stufen.

Ich werde mir nun Rat beim Personalrat einholen und mich über die weitere Vorgehensweise beraten lassen.

Zur Not muss dies eben von einem Fachanwalt gerpüft werden.
Einfordern musst du aber so oder so, den nur bei einforderung entsteht auch ein Anrecht darauf.

Umlauf

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Antw:Stufenlaufzeit bei 2 Elternzeiten
« Antwort #14 am: 03.04.2025 19:13 »
Wenn es so einfach wäre, die Dame von der Gehaltsabrechnung ist der Meinung richtig zu liegen und mich erst ab 01.01.2026 höher zu stufen.

Ich werde mir nun Rat beim Personalrat einholen und mich über die weitere Vorgehensweise beraten lassen.

Zur Not muss dies eben von einem Fachanwalt gerpüft werden.
Einfordern musst du aber so oder so, den nur bei einforderung entsteht auch ein Anrecht darauf.

Das ist ein ganz wichtiger Punkt. Es kann irgendwann eine „Lösung“ des Sachverhalts geben, aber ohne deine aktive Forderung, und zwar als Heller und Pfennig, also ein genauer Euro-Betrag, werden sie dir erst ab dem Lösungstag 6 Monate rückwirkend zahlen. Und das auch nur, wenn sie gnädig sind. Denn sie wissen ja, dass du bis dahin nichts konkret gefordert hast.

Mit deiner Forderung jetzt hemmst du die 6 Monatsfrist.