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Wiederheirat / Witwenpension / Höchstalter bei Wiederheirat
Fragero47:
Guten Tag,
leider bin ich im Netz, zu meinem konkreten Fall, nicht fundiert fündig geworden.
Vielleicht kann mir ja hier jemand helfen ?
Meine Daten:
- Bundesbeamter a.D.
- * Mai 1960
- in DDU seit 2009
- Ehescheidung ebenfalls 2009
Wenn ich nun erneut heirate, erhält meine zukünftige Ehefrau (58 Jahre alt, nicht im öffentlichen Dienst tätig), später eine Witwenpension, oder habe ich hierfür das Alter bei Wiederheirat bereits überschritten ?
Ganz, ganz herzlichen Dank für Rückantworten.
Wünsche einen schönen Sonntag
Casa:
--- Zitat ---Wenn ich nun erneut heirate, erhält meine zukünftige Ehefrau (58 Jahre alt, nicht im öffentlichen Dienst tätig), später eine Witwenpension, oder habe ich hierfür das Alter bei Wiederheirat bereits überschritten ?
--- End quote ---
Gibt es überhaupt ein Höchstalter?
Fragero47:
Meines Wissens ja, gebe aber ehrlich zu, das ich nicht so richtig schlau daraus werde;
auf meinem konkreten Fall bezogen könnte dies das 65. Lebensjahr sein, und ich werde Anfang Mai 65 Jahre alt………
mima1958:
Lies selber hier: https://www.gesetze-im-internet.de/beamtvg/__19.html
und hier: https://www.gesetze-im-internet.de/bbg_2009/__51.html
Fragero47:
Zunächst ganz, ganz herzlichen Dank !
Wenn ich das also richtig lese, und interpretiere, dürfte ich (Jahrgang 1960) das Lebensalter von 66 Jahre und 4 Monaten bei erneuter Eheschließung nicht überschritten haben ?
(bin mir da so dermaßen unsicher , weil ich ja schon seit 2009 in der DDU bin, und bei mir etwaig doch andere Voraussetzungen gelten ?)
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