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Wiederheirat / Witwenpension / Höchstalter bei Wiederheirat

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Fragero47:
Entschuldigt vielmals, nochmalige, abschließende Frage:

Wird beamtenrechtlich meine seit 2009 andauernde DDU als Eintritt in den Ruhestand gewertet, sodass meine zukünftige Ehefrau tatsächlich später kein Witwengeld erhält ?

Goldene Vier:
Bei der 2. Ausschlussalternativ müssen kumulativ beide Voraussetzungen erfüllt sein, ist nur eine von den beiden erfüllt, gilt der Ausschluss nicht

Fragero47:
Ganz, ganz herzlichen Dank für die Rückantwort.

Nun bin doch schon ein wenig beruhigt

Fragero47:
Noch eine kurze Nachfrage:

Ich bin schon seit langer Zeit unbefristet schwerbehindert mit GdB 70,
gilt hier nicht eine andere Regelsaltersgrenze bzgl. der Witwenpension ?
(werde Anfang Mai 65 Jahre alt)

Ganz, ganz herzlichen Dank für Rückantworten

Casa:

--- Zitat ---Noch eine kurze Nachfrage:

Ich bin schon seit langer Zeit unbefristet schwerbehindert mit GdB 70,
gilt hier nicht eine andere Regelsaltersgrenze bzgl. der Witwenpension ?
(werde Anfang Mai 65 Jahre alt)

Ganz, ganz herzlichen Dank für Rückantworten
--- End quote ---

Vorzeitiger Ruhestand auf Antrag kommt bei schwerbehinderten Bewerbern in Betracht. Die Regelaltersgrenze bleibt allerdings Dieselbe, wie bei nicht Schwerbehinderten.

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