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Wiederheirat / Witwenpension / Höchstalter bei Wiederheirat
Fragero47:
Entschuldigt vielmals, nochmalige, abschließende Frage:
Wird beamtenrechtlich meine seit 2009 andauernde DDU als Eintritt in den Ruhestand gewertet, sodass meine zukünftige Ehefrau tatsächlich später kein Witwengeld erhält ?
Goldene Vier:
Bei der 2. Ausschlussalternativ müssen kumulativ beide Voraussetzungen erfüllt sein, ist nur eine von den beiden erfüllt, gilt der Ausschluss nicht
Fragero47:
Ganz, ganz herzlichen Dank für die Rückantwort.
Nun bin doch schon ein wenig beruhigt
Fragero47:
Noch eine kurze Nachfrage:
Ich bin schon seit langer Zeit unbefristet schwerbehindert mit GdB 70,
gilt hier nicht eine andere Regelsaltersgrenze bzgl. der Witwenpension ?
(werde Anfang Mai 65 Jahre alt)
Ganz, ganz herzlichen Dank für Rückantworten
Casa:
--- Zitat ---Noch eine kurze Nachfrage:
Ich bin schon seit langer Zeit unbefristet schwerbehindert mit GdB 70,
gilt hier nicht eine andere Regelsaltersgrenze bzgl. der Witwenpension ?
(werde Anfang Mai 65 Jahre alt)
Ganz, ganz herzlichen Dank für Rückantworten
--- End quote ---
Vorzeitiger Ruhestand auf Antrag kommt bei schwerbehinderten Bewerbern in Betracht. Die Regelaltersgrenze bleibt allerdings Dieselbe, wie bei nicht Schwerbehinderten.
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