Autor Thema: Vorweggewährung falsch  (Read 2978 times)

Pinky2024

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Vorweggewährung falsch
« am: 10.03.2025 13:29 »
Hallo zusammen,

ich bin seit letztem Jahr im öffentlichen Dienst und war davor > 15 Jahre in der freien Wirtschaft. Nun wurde ich in Stufe E9a eingruppiert und sie wollten mich in Stufe 1 eingruppieren. Das wollte ich nicht und so hätte ich auch nicht angefangen. Nun wurde mir die Stufe 3 "vorweggewährt". Ich verstehe jedoch bis heute nicht, warum es eine Vorweggewährung ist bei den Berufsjahren, vor allem da meine Aufgaben in der freien Wirtschaft (auch durch Arbeitszeugnisse belegt) dem entsprachen, was ich auch jetzt im öffentlichen Dienst mache. Ich meiner Personalakte steht ich habe keine "einschlägigen und förderlichen Zeiten".
Für mich ist das einfach nur falsch.

Was kann ich tun, wie seht ihr das?

Rowhin

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Antw:Vorweggewährung falsch
« Antwort #1 am: 10.03.2025 15:22 »
Ich nehme an, die Personalabteilung sieht es anders, und z.B. keine einschlägige Berufserfahrung? Gab es eine inhaltliche Begründung?

Was wäre denn dein konkretes Ziel, hier nachträglich etwas zu verändern?

Pinky2024

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Antw:Vorweggewährung falsch
« Antwort #2 am: 10.03.2025 16:01 »
Ich hab bisher nur beim Personalrat mal nachgefragt, nicht direkt in der Personalabteilung. Der Personalrat meinte, die können da nichts ändern, das hätte vor Einstellung passieren müssen. Da wusste ich ja aber noch gar nicht wie das ganze alles läuft mit den Stufen usw.
Ja, ich möchte natürlich die "Vorweggewährung" weg haben, da ich nun 6 Jahre in der Stufe festhänge. Es gab natürlich keine inhaltliche Begründung.

TVOEDAnwender

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Antw:Vorweggewährung falsch
« Antwort #3 am: 10.03.2025 22:42 »
Wenn deine bisherige Tätigkeit keine einschlägige Berufserfahrung begründet, hast Du einen Rechtsanspruch auf die Stufenzuordnung in Stufe 1. Höhere Stufen sind dann eine Ermessensentscheidung des AG, wenn die Tatbestandsvoraussetzung für die Anerkennung förderlicher Zeiten eröffnet sind. Es wäre also deinem Verhandlungsgeschick unterworfen gewesen, eine höhere Stufe zu verlangen, anstelle das Angebot mit der Vorweggewärung der Stufe 3 anzunehmen(auf welche du btw auch keinen Rechtsanspruch hast). Das hättest du aber VOR der Unterzeichnung des Arbeitsvertrages verhandeln müssen. Jetzt ist es tatsächlich zu spät. Kurz zusammengefasst: Augen auf beim Eierkauf! (du hast schlecht bzw. gar nicht verhandelt... Pech gehabt!)
Zitat
Da wusste ich ja aber noch gar nicht wie das ganze alles läuft mit den Stufen usw.

Unwissenheit schützt leider nicht vor Strafe...

MoinMoin

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Antw:Vorweggewährung falsch
« Antwort #4 am: 11.03.2025 06:26 »
Ich hab bisher nur beim Personalrat mal nachgefragt, nicht direkt in der Personalabteilung. Der Personalrat meinte, die können da nichts ändern, das hätte vor Einstellung passieren müssen. Da wusste ich ja aber noch gar nicht wie das ganze alles läuft mit den Stufen usw.
Ja, ich möchte natürlich die "Vorweggewährung" weg haben, da ich nun 6 Jahre in der Stufe festhänge. Es gab natürlich keine inhaltliche Begründung.
Wenn du der Meinung bist du hast einschlägige Berufserfahrung gehabt. Dann wirst du es doch mit Leichtigkeit nach Arbeitsbeginn nachweisen können, dass du nach kurzer Einweisung den Job machen konntest.
Damit gehst du zum Arbeitsgericht und lässt das Gericht feststellen, dass du einschlägige Berufserfahrung von mehr als 3 Jahren hattest und du somit bei Einstellung in Stufe 3 eingestellt wurdest.

Hier nochmal ein bisserl Definition:
Einschlägige Berufserfahrung i. S. v. § 16 Abs. 2 TV-L setzt voraus, dass der Beschäftigte aufgrund einer gleichwertigen Tätigkeit im früheren Arbeitsverhältnis nach der Einstellung seine neue Tätigkeit vollumfänglich ohne nennenswerte Einarbeitungszeit aufnehmen kann.

troubleshooting

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Antw:Vorweggewährung falsch
« Antwort #5 am: 11.03.2025 08:05 »
Jetzt ist es tatsächlich zu spät. Kurz zusammengefasst: Augen auf beim Eierkauf! (du hast schlecht bzw. gar nicht verhandelt... Pech gehabt!)
Zitat
Da wusste ich ja aber noch gar nicht wie das ganze alles läuft mit den Stufen usw.

Unwissenheit schützt leider nicht vor Strafe...

Das ist leider genau die wenig konstruktive Einstellungen, die MA dazu treibt, ganz schnell den ÖD wieder zu verlassen.

Albeles

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Antw:Vorweggewährung falsch
« Antwort #6 am: 11.03.2025 08:37 »
Bist Du auf den Job angewiesen, oder könntest Du problemlos woanders unter kommen?
Danach würde ich meine Entscheidungen abhängig machen. Wenn Du die Wahl hast, einfach mit deinem Vorgesetzten reden und ihm klar machen das Du so nicht bleibst. Nächster Schritt wäre ein gemeinsamer Gang zur Personalabteilung und Verhandeln. Meine Stufe wurde auch erst nach 3 Monaten festgelegt. 16.5 hilft Dir nur bedingt, weil es glaube ich auch nur 2 Stufen mehr werden kann als Du eingruppiert bist.
Das ganze muss vorher ist oft nur Gerede, auch wenn es tariflich korrekt ist. Wenn sie dich brauchen, finden sie auch einen Weg. Und nur sprechenden Menschen kann in dem Fall geholfen werden. Ist nicht das erste mal im ÖD das eine Bewertung zu förderlichen Zeiten geändert wird.
Wenn dein Chef natürlich sagt, Du bist problemlos ersetzbar, ist die VB sehr gering.

TVOEDAnwender

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Antw:Vorweggewährung falsch
« Antwort #7 am: 12.03.2025 17:33 »
Jetzt ist es tatsächlich zu spät. Kurz zusammengefasst: Augen auf beim Eierkauf! (du hast schlecht bzw. gar nicht verhandelt... Pech gehabt!)
Zitat
Da wusste ich ja aber noch gar nicht wie das ganze alles läuft mit den Stufen usw.

Unwissenheit schützt leider nicht vor Strafe...

Das ist leider genau die wenig konstruktive Einstellungen, die MA dazu treibt, ganz schnell den ÖD wieder zu verlassen.

Das bleibt ihm ja unbelassen, beim jetzigen Arbeitgeber zu kündigen. Er hat halt zu den Konditionen, die ihm der Arbeitgeber angeboten hat, nun mal den Arbeitsvertrag schlussendlich so unterschrieben. Er kann natürlich versuchen, mit dem jetzigen AG noch einmal zu verhandeln und eine nachträgliche Korrektur zu verlangen. Gegebenenfalls ist die Androhung einer Kündigung durch den AN das richtige Mittel der Wahl. Aber: Wenn die sich nicht darauf einlassen, muss man als AN auch den Mut haben, den AG wieder zu verlassen. Nur einen Rechtsanspruch aus dem TVöD auf eine höhere Stufe als die 1 hat er nicht, es sei denn, es läge tatsächlich einschlägige Berufserfahrung vor, was aber im Regelfall zu verneinen ist.

Pinky2024

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Antw:Vorweggewährung falsch
« Antwort #8 am: 20.03.2025 15:03 »
Ich verstehe leider noch immer nicht genau, warum jetzt bei mir keine "einschlägige Berufserfahrung" vorliegt.
Kündigen ist natürlich eine Sache. Ansonsten bleibt ja wohl nur nochmal das Gespräch mit dem Vorgesetzten zu suchen, oder?

troubleshooting

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Antw:Vorweggewährung falsch
« Antwort #9 am: 20.03.2025 15:11 »
Jein, der/die Vorgesetzte haben in der Regel keine Befugnisse dahingehend.

Da musst du schon bei der Pers. vorstellig werden. Allerdings kann die Unterstützung durch den/die Vorgesetzte durchaus hilfreich sein bzw. ohne Unterstützung sind die Karten denkbar schlecht.

FearOfTheDuck

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Antw:Vorweggewährung falsch
« Antwort #10 am: 20.03.2025 17:44 »
Kannst du beschreiben, was deine jetzigen Aufgaben sind und was deine Aufgaben beim alten AG waren?

Entspricht deine Situation der von MoinMoin beschriebenen Rechtslage?

MoinMoin

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Antw:Vorweggewährung falsch
« Antwort #11 am: 20.03.2025 20:58 »
Ich verstehe leider noch immer nicht genau, warum jetzt bei mir keine "einschlägige Berufserfahrung" vorliegt.
Kündigen ist natürlich eine Sache. Ansonsten bleibt ja wohl nur nochmal das Gespräch mit dem Vorgesetzten zu suchen, oder?
Wie lange hast du gebraucht um genauso vollumfänglich alles zu bearbeiten, wie die Kollegin, die den Job schon seit ein paar Jahren macht?
Wenn du eine Woche sagst, dann dürfte einschlägige Berufserfahrung nicht abwegig sein.
Wenn du nach einer Woche jedoch bei jedem zweiten Vorgang noch mal Rückfragen bei der Kollegin hattest, dann eher nicht.