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Vergleich PKV Verbeamtung

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Neuromancer:
Danke an Alle. Werde das soweit berücksichtigen.

Geplant war die Kinder so lange bis Sie sich selber versichern in der GKV meiner Frau zu lassen, wenn ich dass so grob durchrechne werde ich nie die Versicherungspflichtgrenze übersteigen.

Meine Patientquittungen der vergangenen 10 Jahre habe ich mir mal abgespeichert und genauer angesehen, wurde vor 7 Jahren einmal aufgrund eines persönlichen Ereignisses mit "leichten depressive Episode (F32.0)" eine Woche lang krank geschrieben (ohne jegliche weiteren Folgen, ohne Therapie etc.) ich hoffe das wird finanziell nicht so stark ins Gewicht fallen. Ich muss mir nochmal die Fragebögen der PKV's anschauen ob eine einmalige Krankschreibung tatsächlich relevant ist oder ob es erst mit einer durchgeführten Psychotherapie relevant ist. Ich glaube es wäre sinnvoller das trotzdem anzugeben (in der Hoffnung nicht das Doppelte zahlen zu müssen), dass ich da nicht in Probleme gerate FALLS mal was. Hat jemand bzgl. F32.0 selber einen ähnlichen Fall (gehabt)?

Die DU in den ersten 5 Jahren ist auch ein guter Hinweis, man weiß ja tatsächlich nie, und wenn doch was nach der Verbeamtung in den ersten 5 Jahren etwas passieren sollte ...

Bzgl. der PKV's haben mich jetzt ARAG und Barmenia am meisten angesprochen, werde dass aber nochmal über einen Makler prüfen lassen.

bab:
Wichtig ist, dass du das dem Makler gegenüber angibst. Nicht alle Versicherungen wollen Psychodiagnosen der vergangenen zehn Jahre haben, manchen reichen weniger, bspw. der Allianz.
Kann sein, dass eine leichte Episode egal ist, kann sein, dass es zur Öffnungsaktion führt, das wirst du herausfinden. Aber ja, Hauptsache, du bist ehrlich. Ich würde mir keine Sorgen machen.
Du kannst gleichzeitig beim damaligen Arzt nachfragen, ob das eine Verdachtsdiagnose war oder gesichert.

Gewerbler:
Verdacht oder gesichert erkennt man u.U. daran, ob da F32.0V bzw. F32.0G steht.
Mir wurde es (war eh wurscht wegen Öffnungsaktion) so gesagt, dass alle F-Diagnosen bei den psychischen Fragen anzugeben wären (obwohl ich das verwirrend formuliert finde). Ein Hausarzt ist ja eben kein Psychiater/Psychologe (zumindest nicht zwingend), zählt aber in dem Fall - so wurde mir gesagt - trotzdem als psychiatrische Behandlung. Ich hab es einfach im Beiblatt bei sonstiges hingeschrieben mit etwas Kontext und es ist zumindest im Versicherungsschein nicht in der Begründung zur Öffnungsaktion aufgetaucht.

Trina123:
Bin gerade selbst auf der Suche nach einer passenden PKV und merke, wie unübersichtlich das Ganze ist. Vor allem die Gesundheitsfragen sind eine echte Herausforderung. Die Anbieter stellen sich natürlich immer im besten Licht dar, daher überlege ich, einen Makler hinzuzuziehen, frage mich aber auch, ob die wirklich unabhängig beraten...

Hans1W:
Eine Unabhäninge Beratung gibt es beim Honoraberater, der bekommt von dir einen Stundenlohn gezahlt und keine Vergütung von der Versicherung(Makler/Vertreter).

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