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[NW] Wahlbeamter Bürgermeister Pensionsanspruch nach einer Periode?
Tobi1976:
Hallo zusammen,
Ich bin zur Zeit Tarifbeschäftigter (TV-L) mit fast 30-jähriger Zugehörigkeit im ÖB bei Stadt, Kreis und Landesverwaltung. Nunmehr kam eine Anfrage aus dem politischen Raum, ob ich mir vorstellen könnte als parteiloser Kandidat für die Kommunalwahlen im Herbst zur Verfügung zur stehen.
Soweit so gut, unabhängig davon, ob man sich das „antuen“ möchte, stellten sich mir natürlich auch recht schnell statusrechtliche Fragen. Die Selbstrecherche im Netz ohne tiefere Kenntnisse im Beamtenrecht, hat für mich folgende Frage aufgeworfen.
Inwieweit interpretiere ich das richtig, dass ich durch § 81 Abs. 8 BeamtVG durch meine Vorerfahrung-/Vorverwendung bereits 4 Jahre abdecke, sodass ich nach einer Periode als BM den Mindestpesionsanspruch nach § 81 Abs. 2 LBeamtVG hätte? Oder sehe ich ich das falsch?
Für eine rechtliche Einschätzung wäre ich dankbar.
hondafahrer26:
Eine hier im Forum getätigte Einschätzung wäre mir nicht verbindlich genug, als dass ich darauf basierend eine derartige Entscheidung träfe. Warum nicht genau jene Leute "aus dem politischen Raum" danach fragen?
Casa:
Folgende Fragen:
Einwohnerzahl der Gemeinde, falls kleiner 20.000?
Was hast du für eine Vorbildung und warum ist diese förderlich?
Tobi1976:
Die Gemeinde ist kleiner 10.000.
Zur Vorbildung: AG 1 und AG 2 = Verwaltungsfachwirt.
Dann in diversen Sachbearbeitertätigkeiten bei Stadt, Landkreis, Landesmittelbehörde und nachgeordnete Behörde einer obersten Landesbehörde tätig.
Ich habe keine Kommentierung zum Beamtenrecht. Daher dachte ich hier eine erste Einschätzung zu finden. Wohl wissend, dass das hier keine Rechtsberatung ist.
Im „politischen Raum“ versuche ich natürlich auch Klärung herbei zu führen.
Casa:
--- Zitat ---Die Gemeinde ist kleiner 10.000.
--- End quote ---
Dann wäre zu klären, ob in der Gemeinde überhaupt ein hauptamtlicher Bürgermeister gewählt wird. Dazu konnte ich für NRW keine Aussage finden.
--- Zitat ---Zur Vorbildung: AG 1 und AG 2 = Verwaltungsfachwirt.
Dann in diversen Sachbearbeitertätigkeiten bei Stadt, Landkreis, Landesmittelbehörde und nachgeordnete Behörde einer obersten Landesbehörde tätig.
--- End quote ---
Dann sollte die Zeit förderlich sein. Allerdings wird die Verwaltung erst nach der Wahl eine Entscheidung über die förderlichen Zeiten treffen. Im Falle der Anerkennung von mind. 3 Jahren förderlicher Zeit gem. § 81 Abs. 8 LBeamtVG NRW sind nach 5-jähriger Amtszeit die Anforderungen an die 8 Jahre versorgungsrechtlicher Mindestzeit erfüllt und es kann ein Eintritt in den Ruhestand gem. § 118 Abs. 4 S. 3 Nr. 1 LBeamtG NRW erfolgen. Dieser führt zu einem Pensionsanspruch, § 4 Abs. 2 S. 1 LBeamtVG NRW. Bei einem hauptamtlichem BM wären das 35 % der B2. Sollte reichen, um nicht mehr arbeiten zu müssen.
Wenn du eine adäuate Verwaltungsstelle frei hast und Homeoffice möglich ist, sage bescheid. ;-)
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