Liebe Forenmitglieder,
ich bitte um eure fachliche Einschätzung zu folgendem Sachverhalt im Bereich TVöD VKA:
Ein Beschäftigter ist aktuell in Entgeltgruppe 9c, Stufe 5 TVöD VKA eingruppiert. Seit mehr als sechs Monaten wurden ihm schriftlich und offiziell zusätzliche Tätigkeiten übertragen, die nachweislich einer höherwertigen Tätigkeit entsprechen, welche nach aktueller Bewertung in die Entgeltgruppe 14 eingruppiert ist. Diese zusätzlichen Aufgaben nimmt der Beschäftigte seither durchgehend wahr, wobei er weiterhin auch seine bisherigen Aufgaben erfüllt.
Ein Antrag auf Gewährung der persönlichen Zulage gemäß § 14 TVöD wurde von der Personalstelle mit der Begründung abgelehnt, dass der Beschäftigte nicht über die formal erforderliche Qualifikation (z.B. Ingenieurstudium) für die höhere Entgeltgruppe verfüge.
Gemäß § 14 TVöD entsteht jedoch ein Anspruch auf Zahlung der Zulage, wenn Beschäftigten vorübergehend Tätigkeiten übertragen werden, die den Tätigkeitsmerkmalen einer höheren Entgeltgruppe entsprechen und diese mindestens einen Monat ausgeübt wurden. Soweit mir bekannt ist, stellt § 14 TVöD ausschließlich auf die tatsächlich wahrgenommenen Tätigkeiten ab und nicht auf die formalen Qualifikationsanforderungen der entsprechenden Planstelle.
Meine Fragen hierzu:
1. Ist die Ablehnung der Zulage aus Sicht der tariflichen Regelungen nachvollziehbar und korrekt?
2. Muss zwingend eine formale Qualifikation (z.B. Hochschulabschluss) vorliegen, um den Anspruch nach § 14 TVöD zu begründen?
3. Gibt es vergleichbare Fälle oder Urteile, aus denen hervorgeht, dass eine Zulage nach § 14 TVöD auch ohne formale Qualifikation gezahlt wurde oder gezahlt werden muss?
Danke im Voraus für Eure Bemühungen.
