Autor Thema: AL1 wurde gestrichen  (Read 3983 times)

Alien1973

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AL1 wurde gestrichen
« am: 14.03.2025 09:34 »
Hallo zusammen,

folgender Sachverhalt:
Es wurden bei uns Sekretärinnen-Stellen neu besetzt mit der Bedingung in der Ausschreibung, die Bereitschaft den AL 1 machen zu müssen. Es geht um E7 Stellen.

Jetzt hat das Personalamt entschieden, dass für diese beiden Stellen doch kein AL1 nötig ist und die neuen Kolleginnen trotzdem in E7 bleiben. Dies schürt jetzt Unmut bei einer anderen Kollegin, die sich gerade im AL1 befindet um eben von E5 auf E7 kommen zu können. Die beiden Vorgängerinnen müssten ebenfalls alle den AL1 absolvieren. Die jetzige Kollegin, die den AL1 machen muss, hatte bereits 15 Jahre Büro im ÖD hinter sich. Die beiden neuen Kolleginnen kommen von ausserhalb. Tätigkeiten sind identisch, alles drei sind Vorzimmerdamen.

Kann eine Personalabteilung einfach sagen, den AL1 brauchen wir hier jetzt doch nicht??? Obwohl dieser in der Ausschreibung mit Bedingung gewesen ist...?

Organisator

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Antw:AL1 wurde gestrichen
« Antwort #1 am: 14.03.2025 10:13 »
Es ist natürlich ärgerlich, wenn eine versprochene Fortbildung nicht mehr warhgenommen werden kann. Hier kann man im Einzelfall schauen, ob die Sekretärinnen noch weitere Aufstiegsambitionen haben, für die ein AL 1 erforderlich wäre.

Ansonsten wird der AL 1 auch so mal angeboten, so dass man sich so darauf bewerben kann.

Alien1973

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Antw:AL1 wurde gestrichen
« Antwort #2 am: 14.03.2025 10:32 »
Meine Fragestellung zielt genau anders rum ab.

Die ältere Kollegin ist angepisst, weil sie den AL1 machen muss um auf E7 zu kommen (kommt aber aus 15 Büro im ÖD, Krankenhaus) und die neuen Kolleginnen bekommen gleich E7 ohne jetzt den AL1 machen zu müssen obwohl dieser in der Ausschreibung mit drinnen war.

Klar, die ältere Kollegin hat dann die Chance auf zu E9a. Die neuen ohne AL1 dann nicht und es bleibt wohl bei E7. aber das interessiert momentan nicht, da im Büro als Sekretärin/Vorzimmerdame kaum Stellen bis E9a vorhanden. Sie hat jetzt Stress und muss kämpfen, den neuen wird's trotz Forderung in der Ausschreibung jetzt gestrichen und die E7 in den Schoß gelegt.

Organisator

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Antw:AL1 wurde gestrichen
« Antwort #3 am: 14.03.2025 10:39 »
Für die Kollegin, die den AL 1 macht, ändert sich nichts. Sie wird nicht schlechter gestellt als bisher.

Angepisst zu sein, nur weil Andere später in einer (vermeintlich) besseren Situation sind, ist lediglich Charakterfrage.

Im Zweifel kann sie sich freuen, da Sekretärinnen-Tätigkeiten eher bei E4 angesiedelt sind.

Albeles

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Antw:AL1 wurde gestrichen
« Antwort #4 am: 14.03.2025 11:47 »
Verstehe das Problem jetzt nicht? Soll sie angepisst sein und sich ärgern. Die Neuen freuen sich das es auch ohne geht!
Statt sich mit denen zu freuen...unglaublich. Was soll denn jetzt passieren? Die alte Kollegin arbeitet doch jetzt nicht mehr, dass sie HG werden könnte. Oder sollen die Neuen eine EG runter, weil eine persönliche Eignung fehlt? Das sehe ich nicht, da der AG wohl den AL 1 nicht mehr für nötig hält. Somit sind alle richtig eingruppiert.

Außer das die alte Kollegin ein "Kameradenschwein" ist  8)

Maggus

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Antw:AL1 wurde gestrichen
« Antwort #5 am: 14.03.2025 14:03 »
Die ältere Kollegin ist angepisst, weil sie den AL1 machen muss um auf E7 zu kommen (kommt aber aus 15 Büro im ÖD, Krankenhaus) und die neuen Kolleginnen bekommen gleich E7 ohne jetzt den AL1 machen zu müssen obwohl dieser in der Ausschreibung mit drinnen war.

Soweit ich es verstehe, hat die ältere Kollegin den AL1 noch nicht absolviert.
Wenn der AG nun die Voraussetzungen für die Stellen verändert, um neue Mitarbeiter einstellen zu können, dann muss er dies auch auf andere gleichwertige Stellen anwenden und damit wirkt es sich auch auf die bereits beim AG Beschäftigten aus.
Aus meiner Sicht muss damit auch die bereits Beschäftigte Kollegin nicht mehr den AL1 machen um nach EG 7 zu kommen. Ob ein Abbruch des Lehrgangs sinnvoll ist, ist eine andere Frage.
Zudem ist der AG grds. an seine Anforderungen der Ausschreibung gebunden, d.h. eigentlich wäre neu auszuschreiben, da sich ohne die Anforderung AL1 ggf. auch interne Bewerber gefunden hätten.


FearOfTheDuck

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Antw:AL1 wurde gestrichen
« Antwort #6 am: 16.03.2025 19:31 »
Dies gilt allerdings nur unter der Prämisse, dass auch alle Stellen vollständig gleich in Aufgaben und Zeitanteilen ist.

Vielleicht besteht ja die Möglichkeit, sich mit dem AL 1 ein paar höherwertige Aufgaben übertragen zu lassen? Dann muss man nicht mehr sauer sein, weil man am Ende besser qualifiziert ist. 

willibald

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Antw:AL1 wurde gestrichen
« Antwort #7 am: 17.03.2025 12:19 »
Hier bei uns wurde per DV die Notwendigkeit des Aufbaulehrganges (AL1) für Aufgaben bis EG9a gestrichen. Es reicht mittlerweile der Basislehrgang (AL1) aus. Natürlich ist das ein ähnlicher Schlag ins Gesicht derer, die sich durch den deutlich schwereren Lehrgang gekämpft haben, aber so ist es nun mal entschieden worden.

Alien1973

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Antw:AL1 wurde gestrichen
« Antwort #8 am: 17.03.2025 16:25 »
@Maggus

Danke, so sehe ich das auch...

Die ältere Kollegin kommt aus dem ÖD, 15 Jahre, und befindet sich gerade im AL1. Sie ist noch kein Jahr bei uns und der AL1 war Voraussetzung für die E7. Sie wird noch gar nicht nach E7 bezahlt.

Die beiden neuen Kolleginnen sind nagelneu und bekommen ohne AL1 und ohne ÖD-Erfahrung gleich die E7.

Die Tätigkeiten sind identisch, alles Vorzimmerdamen von Referenten.

Ich weis nicht was das mit Kameradenschwein zu tun hat, persönlich wäre ich da auch leicht stinkig. Der AL1 kostet Aufwand, Zeit und Geld (Anreise mit Privat-PKW zu den Schulungstagen in eine andere Stadt), was die beiden neuen jetzt nicht machen brauchen, obwohl in der Stellenausschreibung gefordert.

Gibt also unterschiedliche Meinungen dazu. Ich bin der Meinung, das läuft nicht ganz rund und ist unfair...

Umlauf

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Antw:AL1 wurde gestrichen
« Antwort #9 am: 17.03.2025 17:29 »
@Maggus

Danke, so sehe ich das auch...

Die ältere Kollegin kommt aus dem ÖD, 15 Jahre, und befindet sich gerade im AL1. Sie ist noch kein Jahr bei uns und der AL1 war Voraussetzung für die E7. Sie wird noch gar nicht nach E7 bezahlt.

Die beiden neuen Kolleginnen sind nagelneu und bekommen ohne AL1 und ohne ÖD-Erfahrung gleich die E7.

Die Tätigkeiten sind identisch, alles Vorzimmerdamen von Referenten.

Ich weis nicht was das mit Kameradenschwein zu tun hat, persönlich wäre ich da auch leicht stinkig. Der AL1 kostet Aufwand, Zeit und Geld (Anreise mit Privat-PKW zu den Schulungstagen in eine andere Stadt), was die beiden neuen jetzt nicht machen brauchen, obwohl in der Stellenausschreibung gefordert.

Gibt also unterschiedliche Meinungen dazu. Ich bin der Meinung, das läuft nicht ganz rund und ist unfair...

Da hat der Personalrat aber voll gepennt.
Wenn die geänderten Bedingungen vor bekannt gewesen wären, hätte sich ev. auch ein E5er oder E6ee intern drauf bewerben können. Extern hätte wahrscheinlich die Bewerberlage anders ausgesehen.

Fragmon

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Antw:AL1 wurde gestrichen
« Antwort #10 am: 18.03.2025 08:54 »
Klar, die ältere Kollegin hat dann die Chance auf zu E9a. Die neuen ohne AL1 dann nicht und es bleibt wohl bei E7. aber das interessiert momentan nicht, da im Büro als Sekretärin/Vorzimmerdame kaum Stellen bis E9a vorhanden. Sie hat jetzt Stress und muss kämpfen, den neuen wird's trotz Forderung in der Ausschreibung jetzt gestrichen und die E7 in den Schoß gelegt.


Oh man, ich hoffe wirklich, dass sich diese „Ich habe vor 40 Jahren einen Abschluss gemacht und das muss reichen“-Generation endlich mal in den Ruhestand verabschiedet und Platz für die Generation des lebenslangen Lernens macht. Wenn die Person denkt, dass doch die 15 jährige Berufserfahrung gleichwertig ist und das den A1-Kurs ersetzt, dann sollte dieser Lehrgang ja ein Klacks sein, immerhin hat sie ja „angeblich“ das nötige Wissen durch ihre Berufserfahrung.

Andere wären wohl froh, eine solche Weiterbildung vom Arbeitgeber finanziert zu bekommen.

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Antw:AL1 wurde gestrichen
« Antwort #11 am: 18.03.2025 08:58 »
Klar, die ältere Kollegin hat dann die Chance auf zu E9a. Die neuen ohne AL1 dann nicht und es bleibt wohl bei E7. aber das interessiert momentan nicht, da im Büro als Sekretärin/Vorzimmerdame kaum Stellen bis E9a vorhanden. Sie hat jetzt Stress und muss kämpfen, den neuen wird's trotz Forderung in der Ausschreibung jetzt gestrichen und die E7 in den Schoß gelegt.


Oh man, ich hoffe wirklich, dass sich diese „Ich habe vor 40 Jahren einen Abschluss gemacht und das muss reichen“-Generation endlich mal in den Ruhestand verabschiedet und Platz für die Generation des lebenslangen Lernens macht. Wenn die Person denkt, dass doch die 15 jährige Berufserfahrung gleichwertig ist und das den A1-Kurs ersetzt, dann sollte dieser Lehrgang ja ein Klacks sein, immerhin hat sie ja „angeblich“ das nötige Wissen durch ihre Berufserfahrung.

Andere wären wohl froh, eine solche Weiterbildung vom Arbeitgeber finanziert zu bekommen.

Zumal man dann auch nicht auf die Sekretärinnen-Stelle festgelegt ist und den Blick über den Tellerrand hinaus schweifen lassen kann.

Abgesehen davon verändert sich nix für die AL1-Person. Solange sich alle Seiten an die Vereinbarungen halten sehe ich da kein Problem.