Hallo Zusammen,
ich hätte eine Frage...
Bei uns im SG wurden (fast) alle Stellen neu bewertet.. dies hat unser AG veranlasst.. die neuen
Eingruppierungen wurden am 01.12.2024 festgestellt und uns in Februar 25 eröffnet.
Nun würde ich von E 9b in E 9c kommen.
Bei mir ist nur das Problem, dass ich ab 01.01.25 in Stufe 4 gekommen bin und mein AG jetzt meint, dass er mich aber rückwirkend zum 01.06.24 in E 9 c packen möchte und ich da noch die Stufe 3 hatte und ich somit ab da mit Stufe 3 wieder von vorne anfangen muss. Aber ich würde somit nun weniger verdienen wie jetzt, ca. 90 € brutto. Es ist zwar nicht viel weniger, aber trotzdem... es geht ja auch um die Folgestufenwechsel etc.
Ich verstehe dieses vorgehen jedoch nicht, zum einen mache ich diese Stelle schon seit 10/23, somit müsste ich ab da E 9 c sein, da ich ja ab da die Stelle mache... und ich verstehe nicht, wenn selbst auf die rückwirkende Höhergruppierung verzichten würde, warum man mich nicht ab Februar Höhergruppieren kann.
Mein AG besteht nämlich auf die 6 Monate Rückwirkung.
Aber warum? Wo steht dass man das machen muss? Ich verstehe das nicht...
Vielen Dank.
