Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Höhergruppierung nach nicht selbst initiierter Stellenbewertung
Stefanie Gütlhuber:
Hallo Zusammen,
ich hätte eine Frage...
Bei uns im SG wurden (fast) alle Stellen neu bewertet.. dies hat unser AG veranlasst.. die neuen
Eingruppierungen wurden am 01.12.2024 festgestellt und uns in Februar 25 eröffnet.
Nun würde ich von E 9b in E 9c kommen.
Bei mir ist nur das Problem, dass ich ab 01.01.25 in Stufe 4 gekommen bin und mein AG jetzt meint, dass er mich aber rückwirkend zum 01.06.24 in E 9 c packen möchte und ich da noch die Stufe 3 hatte und ich somit ab da mit Stufe 3 wieder von vorne anfangen muss. Aber ich würde somit nun weniger verdienen wie jetzt, ca. 90 € brutto. Es ist zwar nicht viel weniger, aber trotzdem... es geht ja auch um die Folgestufenwechsel etc.
Ich verstehe dieses vorgehen jedoch nicht, zum einen mache ich diese Stelle schon seit 10/23, somit müsste ich ab da E 9 c sein, da ich ja ab da die Stelle mache... und ich verstehe nicht, wenn selbst auf die rückwirkende Höhergruppierung verzichten würde, warum man mich nicht ab Februar Höhergruppieren kann.
Mein AG besteht nämlich auf die 6 Monate Rückwirkung.
Aber warum? Wo steht dass man das machen muss? Ich verstehe das nicht...
Vielen Dank. :)
Casa:
Haben sich die Aufgaben zum 01.06.2024 geändert, sodass die Stelle tatsächlich erst ab dem Datum der E9c entspricht oder sind die Aufgaben auf der Stelle schon längere Zeit (seit wann?) so, wie sie sind?
Muenchner82:
Meiner Ansicht nach bist Du rückwirkend seit 10/23 in 9c eingruppiert (mit neubeginn der Stufenlaufzeit), falls sich seitdem Deine Tätigkeiten nciht geändert haben. Das Gehalt nach 9c kriegst Du aber nur 6 Monate rückwirkend.
Stefanie Gütlhuber:
Nein, die Tätigkeiten haben sich nicht geändert. Meine Aufgabe ist seit 10/23 gleich. Nur eben dass die Stellenbewertung durchgeführt wurde und hier der Stichtag der 01.12.24 durch unsere Personalabteilung festgelegt wurde und diese nun eben 6 Monate rückwirkend alles machen wollen...
KlammeKassen:
--- Zitat von: Stefanie Gütlhuber am 14.03.2025 17:08 ---Nein, die Tätigkeiten haben sich nicht geändert. Meine Aufgabe ist seit 10/23 gleich. Nur eben dass die Stellenbewertung durchgeführt wurde und hier der Stichtag der 01.12.24 durch unsere Personalabteilung festgelegt wurde und diese nun eben 6 Monate rückwirkend alles machen wollen...
--- End quote ---
Tag der Stellenbewertung ist unerheblich. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der übertragenen Tätigkeiten.
Also musst du seit 10/2023 jetzt in EG9c sein
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