Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Mitnahme Stufenlaufzeit bei Gleichstellung mit sonstigen Beschäftigten
MoinMoin:
So wie ich den SV verstanden habe, hat dich der Ag zum Zeitpunkt X als sonstiger Beschäftigter im Tarifsinne anerkannt.
Dieser Zeitpunkt ist für dich ungünstig wegen Stufenanstieg und eine ziemliche Verarsche des AGs, es so zu legen.
Dagegen kannst du nur rein theoretisch etwas machen: Selber dem Zeitpunkt festlegen und dem Gericht darlegen warum du zu diesem Zeitpunkt plötzlich die Magie des sB hast.
Das kannste vergessen!
rein tarifrechtlich gibt es für so was weder Anträge noch sonstiges, denn es ist die Tarifautomatik die hier greift.
Faktisch benötigt man natürlich ein Änderung der Rechtsmeinung des AGs, die man durch einen "Antrag" anstoßen kann.
Traurig wie hier ohne Not menschenfeindlich gehandelt wird.
Du kannst nur noch darauf einwirken, dass der Ag seine Rechtsmeinung zu einen bessere Zeitpunkt verlegt, sei es durch Kündigungsdrohung oder sonstwie.
SB Hochbau:
Vielen Dank an alle, die sich Gedanken gemacht und sich zu meinem Problem geäußert haben.
Mir wurde klar, dass es sich wahrscheinlich nicht lohnt, einen Anwalt zu beauftragen.
Ich werde mich nun als letzten Versuch an den obersten Dienstherrn wenden.
Vielleicht bringt das was, vielleicht auch nicht, es ist ein Versuch, doch noch Gerichtigkeit zu erlangen.
Ich werde euch das Ergebnis mitteilen!
UNameIT:
--- Zitat von: SB Hochbau am 15.03.2025 14:51 ---Ich habe noch nicht richtig verstanden, wie du das meinst. Laut Personalabteilung sind die 6 Jahre zum 01.06.24 rum, ab diesem Zeitpunkt kann ich das Gehalt der höheren Lohngruppe bekommen.
--- End quote ---
Laut §37 TVÖD kannst du zuwenig gezahltes Gehalt nur max. 6 Monate rückwirkend einfordern.
Nun ist es so, das du seit dem 1.6.24 zu wenig Gehalt erhalten hast. Den dir zustehenden Unterschiedsbetrag musst du aktiv einfordern.
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