Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Mitnahme Stufenlaufzeit bei Gleichstellung mit sonstigen Beschäftigten
SB Hochbau:
In meinem Fall ist EG10 Stufe 4 (4893,44€)weniger als EG 9c Stufe 5 (4981,91€).
UNameIT:
--- Zitat von: SB Hochbau am 15.03.2025 14:29 ---In meinem Fall ist EG10 Stufe 4 (4893,44€)weniger als EG 9c Stufe 5 (4981,91€).
--- End quote ---
Jahres-Brutto: 62160.39 € bei E10 S4
Jahres-Brutto: 63284.21 bei E9c S5
Du hast vollkommen Recht, da hab ich falsch geschaut.
Ich würde auf jeden Fall das Entgelt nachfordern, falls sie sich auf die Stufen nicht einlassen. Am besten noch diesen Monat, da man oft nur 6Monate rückwirkend erhält -waren dann halt auch um die 1500€
SB Hochbau:
Ich habe noch nicht richtig verstanden, wie du das meinst. Laut Personalabteilung sind die 6 Jahre zum 01.06.24 rum, ab diesem Zeitpunkt kann ich das Gehalt der höheren Lohngruppe bekommen.
SB Hochbau:
Angeblich hätte laut Personalabteilung eine Antragstellung in Stufe 5 das gleiche Ergebnis, weil rückwirkend zum 1.6.24 geprüft und in EG 10 eingruppiert würde. Auch dann mit Beginn in Stufe 4.
Stimnt das so? Ich komm da nicht mehr mit...
Umlauf:
Das ist eine interne Festlegung bei euch.
Ich vermute, da wirst du so ohne weiteres nicht gegen ankommen.
Z.B. gilt beim Bund: Es gibt keine rückwirkende Höhergruppierung.
Ausnahmen nur über das jeweilige Ministerium mit außergewöhnlicher Begründung.
Reguläre Ausnahme wäre die Eingruppierungskorrektur für 6 Monate rückwirkend.
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