Ja natürlich muss sich nicht jede Private Krankenversicherung sich an der Öffnungsaktion beteiligen, jedoch sind es auch „große Player“ mit dabei. In der besagten Broschüre steht auf der letzten Seite, welche Versicherungen sich dran beteiligen
Diejenigen die sich dran Beteiligen müssen sich mEn auch bei den Beamten auf Widerruf „mitspielen“, sofern die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Die Beihilfekonformen Tarife sind zugleich auch die Tarife für Beamt*innen auf Widerruf. Da kommt dann eine Sonderklausel zum Tragen „Besondere Bedingungen für Beamtenanwärter und Referendare“. Exakt diese Klausel käme dann zum Tragen bei Beamten in Ausbildung.
Diese Zusatzklausel müsste sich, auch unabhängig der Öffnungsaktion, sich wieder aktivieren lassen, wenn das Kind die Bedingungen dafür erfüllt.
Handelt es sich in dem Fall aber um ein Kind welches eine beliebige Ausbildung oder Studium absolviert, ohne Beamtenanwärter zu sein, dann greift natürlich freilich nur der normale beihilfekonforme Tarif oder die Anwartschaft darauf.