Ich habe es versucht und keine PKV gefunden, die über die ÖA eine Anwartschaft anbietet und keine, die eine ÖA zum Ausbildungstarif (Beamte auf Widerruf) anbietet.
Das finde ich sehr seltsam, denn ich kenne tatsächlich Fälle die das anbieten und es wird auch im Schreiben zur Öffnungsaktion explizit so angeboten - sofern noch innert der Fristen. Hast du darauf hingewiesen? Ich würde dann ansonsten ggf. mich tatsächlich an den PKV-Verband wenden und um Klärung bitten.
Insbesondere zumindest "Beamte auf Widerruf" sind eindeutig von der Öffnungsaktion erfasst, siehe Abschnitt I Nr. 2, und auch die Anwartschaft für Kinder werden erwähnt, siehe Abschnitt II Nr. 2 Absatz 3 Broschüre zur Öffnungsaktion.
Ich würde mich definitiv nicht "abspeisen lassen". Aber wie gesagt, es muss innerhalb der Fristen zur Öffnungsaktion sein, diese Info ist für mich noch nicht ganz klar bisher, ob ihr hier "in" diesen Fristen befindet die in der Broschüre in Abschnitt I Nr. 3 aufgezählt werden.
https://www.pkv.de/fileadmin/user_upload/PKV/3_PDFs/Publikationen/Beamte_Brosch%C3%BCre-%C3%96ffnungsaktion.pdf
Nicht jede PKV muss sich an der ÖA beteiligen und nicht jede, die sich an der ÖA beteiligt, muss sich für Beamte auf Widerruf daran beteiligen, denn letzgenannte können, so wurde mir es gesagt, noch problemlos Mitglied in der GKV bleiben. Es mag sein, dass irgendeine PKV irgendein ÖA-Angebot für Beamte auf Widerruf hat. Ich habe, wie geschrieben, nicht alle angeschrieben. Ein gutes Angebot, das etwas teurer ist, hilft mir mehr als ein schlechtes, das dafür im günstigen Ausbildungstarif ist.
Außerdem kann es sein, dass das ÖA-Angebot für Beamte auf Widerruf damit abgedeckt ist, dass sie in den teureren ÖA-Tarif für Beamte nach der Ausbildung dürfen. Sprich, sie haben ein Anrecht auf Öffnung, aber kein Anrecht auf einen günstigen Ausbildungstarif.
Tatsächlich würde ich mich aber auch über mehr Klarheit auf den von Saxum zitierten Seiten und in den dort verlinkten Broschüren freuen.
Die bekannten Fälle würden mich interessieren, ggf. per PN, falls Datenschutz ein Thema ist. Ansonsten wäre die Information sicher auch für andere interessant, die den Faden zukünftig finden.
Zur Fristfrage: Wir wären noch innerhalb der Frist gewesen, haben aber die Öffnungsaktion gezogen, dann im Nachhinein einer Änderung zugestimmt und dabei leider übersehen, dass auch bei besagtem Kind etwas geändert wurde (der Ausbildungstarif wurde gestrichen). Unser Berater hatte das auch übersehen, sehr ärgerlich.
Ich hatte mich vor Ablauf der Widerrufsfrist über andere Angebote informiert. Wobei ich dann kurz vor Fristende aufgeklärt wurde, dass die Widerrufsfrist nur für die PKV gilt, nicht für die Öffnungsaktion.
Immerhin weiß ich jetzt, basierend auf den von mir im Anschluss eingeholten Informationen, dass ich mich so oder so für mein studentisches Kind für das Angebot der PKV entschieden hätte, bei der wir eh schon den unwiderruflichen Antrag auf Öffnung gestellt hatten.
Hallo Bab.
ich habe es so verstanden, dass Dein erwachsenes Kind studiert, aber selbst kein Beamter auf Widerruf ist und dass Dein Kind beihilfeberechtigt ist. Du suchst jetzt die Möglichkeit, eine Anwartschaft abzuschließen für den Zeitpunkt, wenn Dein Kind aus der Beihilfeberechtigung rausfällt, und dieser Zeitpunkt ist bald?
Dann muss deinem Kind aktuell die Öffnungsaktion angeboten werden, wegen der aktuellen Beihilfeberechtigung. Ein Anspruch auf die Öffnungsaktion für eine Anwartschaft steht m. E nicht zu, da die Voraussetzungen freie Heilfürsorge bzw. truppenärztliche Versorgung nicht zutrifft.
Sollte Dein Kind später selbst beihilfeberechtigt sein, steht die Öffnungsaktion wieder offen.
Hallo clarion,
mich hatte tatsächlich interessiert, ob es die Möglichkeit einer Anwartschaft gibt, ohne dass eine beihilfeberechtigte Person zuvor PK-versichert war. Und das geht im Fall meines erwachsenen Kindes nicht, aus den von dir genannten Gründen.
Erwachsene studentische Kinder von Beamten können als Beihilfeberechtigte für die Dauer des Studiums grundsätzlich Ausbildungstarife abschließen. Allerdings bietet nicht jede PKV Öffnungsaktionen für Ausbildungstarife an. Diese Ausbildungstarife gelten wohl grundsätzlich für Beamte auf Widerruf.
Ich hatte mich mit den Hinweisen, die mir die einzelnen PKVen gegeben habe, auf die Suche gemacht und deswegen gezielt nach Ausbildungstarifen in der Öffnungsaktion gesucht.
Nach Ende des Beihilfeanspruchs ist das Kind hoffentlich mit dem Studium fertig.

Ansonsten würden wir es dann privat versichern und eine Anwartschaft (mein Hirn ist im Wochenende... wie heißt die andere Option auf Rückkehr, für Nichtbeamte?) abschließen. Für den Fall, dass das das Kind in der freien Wirtschaft PK-versichert günstiger gestellt wäre, aber aufgrund der Vorerkrankungen normalerweise keinen Zugang zur PKV hat, könnte es in die jetzige PKV zurück.
Wäre ich zu Schulzeiten meines Kindes verbeamtet worden und hätte es vor Beginn des Studiums in die PKV ziehen können, hätten wir in Erwägung gezogen, mit Beginn des Studiums eine Anwartschaft abzuschließen. So war das keine Option.