Autor Thema: Wer weiß um PKV-Ausbilungstarife in der Öffnungsaktion?  (Read 1431 times)

bab

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Guten Abend,
weiß jemand, welche PKVs, die sich an der Öffnungsaktion beteiligen, diesen auch für einen Ausbildungstarif anbieten?
Bei einigen habe ich schon angefragt, aber die Infos fließen etwas zäh.

clarion

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Alle, PKVen, die die Öffnungsaktion für Beamte anbieten, bieten diesen Tarif auch für Beamte auf Widerruf an. Andere Ausbildungstarife sind mir nicht bekannt, außer Mitversicherungstarife für Kinder.

bab

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Ja, aber nicht alle zu den günstigen Konditionen für junge Leute.
Mitversicherungstarife für Kinder gelten wahrscheinlich nur für minderjährige Kinder, oder?

clarion

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Mitversicherung ist m.W. am Kindergeldbezug gekoppelt.  Die genauen Modalitäten musst Du bei der Versicherung erfragen.

Wäre es nicht besser für das Kind, in der GKV zu bleiben? Dass das Kind später selbst verbeamtet wird, steht doch in den Sternen, oder? Und die Öffnungsaktion gibt es nun mal nur für Beamte und deren mitversicherten Kinder.

Saxum

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Das Kind muss ja nicht zwingenderweise irgendwann mal verbeamtet werden, es könnte auch selbständig oder freiberuflich werden oder die JAEG überschreiten. Da ist es dann natürlich vorteilhafter wenn man zumindest eine Anwartschaft in der Tasche hat die man via § 199 VVG nach Ende der Berücksichtigungsfähigkeit auf 100%-Anwartschaft hochskaliert und anschließend dann mit der Anwartschaft nach § 204 VVG bei erfüllten Bedingungen in einen Volltarif umwandeln kann.

Die Öffnungsaktion ist für die Kinder nur erforderlich, wenn diese auch erhebliche Risken haben, die zu einem Beitragsaufschlag führen würden. Für das Kind kann auch unabhängig von einer Öffnungsaktion für einen Elternteil einen Antrag auf eine (beihilfekonforme) Krankenversicherung gestellt werden.

Eine Anwartschaft sollte, für mich persönlich, schon sinnvoll sein, um alle Karten in der Hand zu haben. Natürlich auch mit der Gefahr verbunden, diese möglicherweise nie auszuspielen. Wie immer bei Versicherungen.

clarion

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Wenn eine PKV das Kind nur unter Maßgabe der Öffnungsaktion aufnehmen würde, dann wird die PKV auch keine Anwartschaft anbieten. Ich kann mir auch kein einziges Szenario vorstellen, dass das entsprechend vorbelastete Kind sich später zu vernünftigen Bedingungen privat versichern kann, wenn es nicht verbeamtet wird. Die Öffnungsaktion gilt ausschließlich für Beamte bzw. Beamtenkinder.

Saxum

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Mal davon abgesehen, dass hier nicht mal geklärt ist, ob das Kind gefahrenerhebliche Vorerkrankungen hat.

Ja auch, für ein Kind das aufgrund etwaiger Vorerkrankungen oder Risiken die Öffnungsaktion gezogen, steht die Möglichkeit der Anwartschaft offen.

Broschüre zur Öffnungsaktion des PKV Verbandes, Abschnitt 2 auf Seite 9 Absatz 2

Die Person ist ja Beamter und hat ein Beamtenkind, demnach zieht auch bei entsprechendem Bedarf die Öffnungsaktion und demnach auch wie ausgeführt die Möglichkeit zur Anwartschaftsversicherung und unabhängig davon greift immer § 204 VVG, in der man einen Tarifwechsel in jedem beliebigen Tarif durchführen kann, soweit man die Voraussetzungen für den Zieltarif erfüllt, ist man kein Beamter entfallen natürlich die beihilfekonformen Tarife jedoch stehen die Volltarife weiterhin zur Verfügung oder auch umgekehrt, dass man bei einer Verbeamtung aus einem Volltarif in einen beihilfekonformen Tarif wechseln kann.

Daher, falls man also Verbeamtet wird und ein Kind hat oder später eins erhält und es noch in der GKV von der Ehepartner*in verbleiben soll, empfiehlt sich in jedem Falle mindestens eine Anwartschaft für entweder einen späteren Wechsel in die beihilfekonformen Tarife oder noch späterer wenn eine der anderen Bedingungen erfüllt sind, die für die private Krankenversicherung berechtigen.

Trina123

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Ich finde das Thema auch ziemlich unübersichtlich. Mich würde vor allem interessieren, ob jemand persönliche Erfahrungen damit gemacht hat. Die offiziellen Infos sind oft recht allgemein und ich bin mir unsicher, wie das ganze in der Praxis aussieht...

Saxum

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Auf welche Fragestellung wird die persönliche Erfahrung gewünscht?

clarion

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@bab, der Spiegel hatte neulich einen Artikel zu PKVen,

@Saxum, dass das Kind selbst auf die Öffnungsaktion angewiesen ist, ging aus einem früheren Posting hervor, auch dass das Kind schon älter ist.

Die Öffnungsaktion gilt nur für beihilfeberechtigte Personen. Und da vermutlich nicht sicher ist, dass das Kind mit eigener Berufsausbildung beihilfeberechtigt bleibt, rate ich persönlich von der PKV  ab. Man kann versuchen,  eine Anwartschaft  für die Zeit nach der Beihilfeberechtigung abzuschließen,  aber warum sollte die PKV einen solchen Vertrag anbieten?

Saxum

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Gut wenn das Kind auf die Öffnungsaktion angewiesen ist dann gibt es meines Erachtens nach zwei Schienen:

a) das Kind selbst ist selbst Beamtenanwärter*in, dann ist es per se selbst beihilfeberechtigt.

b) für das Kind fließt noch weiterhin Kindergeld, dann ist es per se auch weiterhin berücksichtigungsfähig, soweit es das Höchstdauer/-alter in der jeweiligen Beihilfe-/Besoldungsnorm noch nicht erreicht hat.

Ansonsten eher nicht, in jedem Fall sind hierfür die Fristen einzuhalten die genau ab dem Zeitpunkt starten, wo die erstmalige Beihilfeberechtigung oder berücksichtigungsfähigkeit startet. Auch für eine Anwartschaft. "Ob es sich lohnt" liegt meines Erachtens nach nicht in unserem Ermessen, das muss der TE dann selbst beantworten. Versuch macht bekanntlich klug, auch hinsichtlich der Frage ob das so klappt mit der Öffnungsaktion und wir würden uns über Rückmeldung freuen.

bab

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Danke für eure Überlegungen und die Hinweise.

Ich habe es versucht und keine PKV gefunden, die über die ÖA eine Anwartschaft anbietet und keine, die eine ÖA zum Ausbildungstarif (Beamte auf Widerruf) anbietet. Allerdings habe ich meine Anfragen auf die PKVen beschränkt, deren Leistungen in der Öffnungsaktion ich für gut genug befunden habe (denn für nichts anderers hätte ich nach meinem Verständnis eine Anwartschaft abschließen können).

In unserem Fall war die PKV der richtige Weg. Ja, sie ist für ein erwachsenes Kind mit relevanten Vorerkrankungen häufig im niedrigen zweistelligen Bereich teurer als der monatliche Stundenten-GKV-Beitrag. Aber gerade mit manchen Vorerkrankungen sind die Leistungen von Beihilfe und PKV soviel besser und v.a. leichter zugänglich, dass in unserem Fall die Rechnung bis jetzt aufgeht.

Saxum

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Ich habe es versucht und keine PKV gefunden, die über die ÖA eine Anwartschaft anbietet und keine, die eine ÖA zum Ausbildungstarif (Beamte auf Widerruf) anbietet.

Das finde ich sehr seltsam, denn ich kenne tatsächlich Fälle die das anbieten und es wird auch im Schreiben zur Öffnungsaktion explizit so angeboten - sofern noch innert der Fristen. Hast du darauf hingewiesen? Ich würde dann ansonsten ggf. mich tatsächlich an den PKV-Verband wenden und um Klärung bitten.

Insbesondere zumindest "Beamte auf Widerruf" sind eindeutig von der Öffnungsaktion erfasst, siehe Abschnitt I Nr. 2, und auch die Anwartschaft für Kinder werden erwähnt, siehe Abschnitt II Nr. 2 Absatz 3 Broschüre zur Öffnungsaktion.

Ich würde mich definitiv nicht "abspeisen lassen". Aber wie gesagt, es muss innerhalb der Fristen zur Öffnungsaktion sein, diese Info ist für mich noch nicht ganz klar bisher, ob ihr hier "in" diesen Fristen befindet die  in der Broschüre in Abschnitt I Nr. 3 aufgezählt werden.

https://www.pkv.de/fileadmin/user_upload/PKV/3_PDFs/Publikationen/Beamte_Brosch%C3%BCre-%C3%96ffnungsaktion.pdf

clarion

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Hallo Bab.

ich habe es so verstanden,  dass Dein erwachsenes Kind studiert, aber selbst kein Beamter auf Widerruf ist und dass Dein Kind beihilfeberechtigt ist. Du suchst jetzt die Möglichkeit,  eine Anwartschaft abzuschließen für den Zeitpunkt, wenn Dein Kind aus der Beihilfeberechtigung rausfällt, und dieser Zeitpunkt ist bald?

Dann muss deinem Kind aktuell die Öffnungsaktion angeboten werden, wegen der aktuellen Beihilfeberechtigung. Ein Anspruch auf die Öffnungsaktion für eine Anwartschaft steht m. E  nicht zu, da die Voraussetzungen freie Heilfürsorge bzw. truppenärztliche Versorgung nicht zutrifft.

Sollte Dein Kind später selbst beihilfeberechtigt sein, steht die Öffnungsaktion wieder offen.

bab

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Ich habe es versucht und keine PKV gefunden, die über die ÖA eine Anwartschaft anbietet und keine, die eine ÖA zum Ausbildungstarif (Beamte auf Widerruf) anbietet.

Das finde ich sehr seltsam, denn ich kenne tatsächlich Fälle die das anbieten und es wird auch im Schreiben zur Öffnungsaktion explizit so angeboten - sofern noch innert der Fristen. Hast du darauf hingewiesen? Ich würde dann ansonsten ggf. mich tatsächlich an den PKV-Verband wenden und um Klärung bitten.

Insbesondere zumindest "Beamte auf Widerruf" sind eindeutig von der Öffnungsaktion erfasst, siehe Abschnitt I Nr. 2, und auch die Anwartschaft für Kinder werden erwähnt, siehe Abschnitt II Nr. 2 Absatz 3 Broschüre zur Öffnungsaktion.

Ich würde mich definitiv nicht "abspeisen lassen". Aber wie gesagt, es muss innerhalb der Fristen zur Öffnungsaktion sein, diese Info ist für mich noch nicht ganz klar bisher, ob ihr hier "in" diesen Fristen befindet die  in der Broschüre in Abschnitt I Nr. 3 aufgezählt werden.

https://www.pkv.de/fileadmin/user_upload/PKV/3_PDFs/Publikationen/Beamte_Brosch%C3%BCre-%C3%96ffnungsaktion.pdf

Nicht jede PKV muss sich an der ÖA beteiligen und nicht jede, die sich an der ÖA beteiligt, muss sich für Beamte auf Widerruf daran beteiligen, denn letzgenannte können, so wurde mir es gesagt, noch problemlos Mitglied in der GKV bleiben. Es mag sein, dass irgendeine PKV irgendein ÖA-Angebot für Beamte auf Widerruf hat. Ich habe, wie geschrieben, nicht alle angeschrieben. Ein gutes Angebot, das etwas teurer ist, hilft mir mehr als ein schlechtes, das dafür im günstigen Ausbildungstarif ist.
Außerdem kann es sein, dass das ÖA-Angebot für Beamte auf Widerruf damit abgedeckt ist, dass sie in den teureren ÖA-Tarif für Beamte nach der Ausbildung dürfen. Sprich, sie haben ein Anrecht auf Öffnung, aber kein Anrecht auf einen günstigen Ausbildungstarif.

Tatsächlich würde ich mich aber auch über mehr Klarheit auf den von Saxum zitierten Seiten und in den dort verlinkten Broschüren freuen.

Die bekannten Fälle würden mich interessieren, ggf. per PN, falls Datenschutz ein Thema ist. Ansonsten wäre die Information sicher auch für andere interessant, die den Faden zukünftig finden.

Zur Fristfrage: Wir wären noch innerhalb der Frist gewesen, haben aber die Öffnungsaktion gezogen, dann im Nachhinein einer Änderung zugestimmt und dabei leider übersehen, dass auch bei besagtem Kind etwas geändert wurde (der Ausbildungstarif wurde gestrichen). Unser Berater hatte das auch übersehen, sehr ärgerlich.
Ich hatte mich vor Ablauf der Widerrufsfrist über andere Angebote informiert. Wobei ich dann kurz vor Fristende aufgeklärt wurde, dass die Widerrufsfrist nur für die PKV gilt, nicht für die Öffnungsaktion.
Immerhin weiß ich jetzt, basierend auf den von mir im Anschluss eingeholten Informationen, dass ich mich so oder so für mein studentisches Kind für das Angebot der PKV entschieden hätte, bei der wir eh schon den unwiderruflichen Antrag auf Öffnung gestellt hatten. 


Hallo Bab.

ich habe es so verstanden,  dass Dein erwachsenes Kind studiert, aber selbst kein Beamter auf Widerruf ist und dass Dein Kind beihilfeberechtigt ist. Du suchst jetzt die Möglichkeit,  eine Anwartschaft abzuschließen für den Zeitpunkt, wenn Dein Kind aus der Beihilfeberechtigung rausfällt, und dieser Zeitpunkt ist bald?

Dann muss deinem Kind aktuell die Öffnungsaktion angeboten werden, wegen der aktuellen Beihilfeberechtigung. Ein Anspruch auf die Öffnungsaktion für eine Anwartschaft steht m. E  nicht zu, da die Voraussetzungen freie Heilfürsorge bzw. truppenärztliche Versorgung nicht zutrifft.

Sollte Dein Kind später selbst beihilfeberechtigt sein, steht die Öffnungsaktion wieder offen.

Hallo clarion,
mich hatte tatsächlich interessiert, ob es die Möglichkeit einer Anwartschaft gibt, ohne dass eine beihilfeberechtigte Person zuvor PK-versichert war. Und das geht im Fall meines erwachsenen Kindes nicht, aus den von dir genannten Gründen.

Erwachsene studentische Kinder von Beamten können als Beihilfeberechtigte für die Dauer des Studiums grundsätzlich Ausbildungstarife abschließen. Allerdings bietet nicht jede PKV Öffnungsaktionen für Ausbildungstarife an. Diese Ausbildungstarife gelten wohl grundsätzlich für Beamte auf Widerruf.
Ich hatte mich mit den Hinweisen, die mir die einzelnen PKVen gegeben habe, auf die Suche gemacht und deswegen gezielt nach Ausbildungstarifen in der Öffnungsaktion gesucht.

Nach Ende des Beihilfeanspruchs ist das Kind hoffentlich mit dem Studium fertig. :D Ansonsten würden wir es dann privat versichern und eine Anwartschaft (mein Hirn ist im Wochenende... wie heißt die andere Option auf Rückkehr, für Nichtbeamte?) abschließen. Für den Fall, dass das das Kind in der freien Wirtschaft PK-versichert günstiger gestellt wäre, aber aufgrund der Vorerkrankungen normalerweise keinen Zugang zur PKV hat, könnte es in die jetzige PKV zurück.

Wäre ich zu Schulzeiten meines Kindes verbeamtet worden und hätte es vor Beginn des Studiums in die PKV ziehen können, hätten wir in Erwägung gezogen, mit Beginn des Studiums eine Anwartschaft abzuschließen. So war das keine Option.