Das Verwaltungsverfahren ist grundsätzlich formfrei. Es bedarf daher keiner schriftlichen Entscheidung, wenn das Gesetz diese nicht vorsieht.
Man stelle sich vor, der Polizeibeamte auf der Straße müsse einen Platzverweis erst niederschreiben oder gar in den Briefkasten des Störers einwerfen.
Die fehlende Rechtsbehelfsbelehrung führt zu einer auf ein Jahr erweiterten Widerspruchsfrist.
Wenn so ein Fall dann mal in einer anderen Behörde landet, werden sie im Amt schon "rotieren".
Die Folge drängt sich mir nicht auf.